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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 26/2025
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Grundsteuerreform – Aktuelle Informationen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie hiermit möglichst transparent über die Problemstellungen der Grundsteuerreform informieren und Sie auf die notwendige Steuererhöhung hinweisen, die wir als Gemeinde leider nicht verhindern können und auch nicht zu vertreten haben.

Für die Besteuerung des Grundbesitzes gelten in Rheinland-Pfalz die vom Bund beschlossenen Reformgesetze zur Grundsteuer. Dieses Bundesmodell beinhaltet das Problem von „Belastungsverschiebungen“ zwischen und innerhalb der Grundsteuern A (landwirtschaftliche Grundstücke) und B (sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke).Der Bundesgesetzgeber wollte mit dem Bundesmodell eine zeitgemäße und faire Bewertung der einzelnen Grundstücksarten vornehmen. Nach den nunmehr bekanntgegebenen Berechnungen der Finanzämter wird das Ziel des Bundesgesetzgebers nicht erreicht. Vielmehr führt das Bundesmodell bei fast 40 % der Kommunen in Rheinland-Pfalz und auch für unsere Gemeinden zu teilweise erheblichen Verschiebungen, insbesondere zu Lasten von Wohngrundstücken.

Für unsere Gemeinden bedeutet dies, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B schrittweise zu erhöhen sind, um die gleichen Einnahmen zu erzielen wie in den Vorjahren. Geringere Einnahmen aus den Grundsteuern können und dürfen sich die Gemeinden nicht dauerhaft erlauben.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat es versäumt, eigene Berechnungen durchzuführen und Warnhinweise (u. a. auch von den Gemeinden) nicht beachtet. Andere Bundesländer haben reagiert und das Problem durch Festlegung von landesspezifischen Regelungen entschärft. Trotz der Forderung nach einer entsprechenden Landesregelung zugunsten der rheinland-pfälzischen Gemeinden zeigt sich das Land bislang leider nicht einsichtig.

Wir als Gemeinde sind gesetzlich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, d. h. die Einnahmen müssen grundsätzlich so geplant werden, dass diese die Ausgaben decken.

Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nicht aus, müssen die Hebesätze, auch unter Berücksichtigung der Genehmigungsfähigkeit des Gesamthaushaltes durch die Aufsichtsbehörde, zwingend erhöht werden. Wird der Haushaltsplan nicht genehmigt, ist die Gemeinde mit all ihren Einrichtungen in ihrem finanziellen Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt.

Die Forderung nach einer landesgesetzlichen Regelung zur Entlastung der Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger werden wir mit Unterstützung unserer Spitzenverbände aufrechterhalten und in Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht alles daransetzen, zukünftige Grundsteuerhebesatzerhöhungen möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten.

Verbandsgemeindeverwaltung Eich
-Sachgebiet Finanzen-