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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 27/2025
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Wichtige Information Ihres Einwohnermeldeamtes

Wir möchten darauf hinweisen, dass seit dem 01.11.2015 grundsätzlich Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag sowie jeden 5. weiteren Geburtstag und Ehejubilare ab der goldenen Hochzeit öffentlich bekannt gemacht werden. Dem kann gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz mit einem entsprechenden Vordruck beim Bürgerbüro widersprochen werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit gem. § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz der Weitergabe der Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen; gleiches gilt gem. § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz für Adressbuchverlage.

Außerdem kann gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetzt gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr widersprochen werden, soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros der VG Eich gerne zur Verfügung.

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