Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 28/2025
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift (auzugsweise) über die 7. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich

am 30. Juni 2025, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Eich

Herr Bürgermeister Abstein eröffnet um 19:00 Uhr die 7. Sitzung des Verbandsgemeinderates und begrüßt die Ratsmitglieder, Herrn Keth, Allgemeine Zeitung Worms sowie einen Bürger.

Der Vorsitzende stellt die form- und fristgerechte Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich fest. Änderungswünsche zur Tagesordnung werden auf Nachfrage nicht vorgebracht. Zur Niederschrift vom 28. April 2025 bestehen keine Einwände.

- öffentliche Sitzung -

TOP: 1 Einführung der Videoüberwachung an der Altrheingrundschule Eich und der Realschule Plus Eich

BM Abstein nimmt Bezug auf die vorliegende Beschlussvorlage.

Aufgrund vermehrter Vandalismusvorfälle in den beiden Schulen in Eich besteht die Überlegung, die beiden Schulgelände in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende mittels Videokameras zu überwachen. Eine Aufzeichnung während des laufenden Schulbetriebs soll nicht erfolgen. Es ist keine Aktiv-Überwachung angedacht. Die aufgezeichneten Daten können bei Bedarf eingesehen werden.

In den letzten 1,5 Jahren sind durch mutwillige Beschädigungen Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € entstanden.

Der hausinterne Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeinde Eich hat sich der datenschutzrechtlichen Aspekte angenommen und diese mit dem Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz abgestimmt.

Vor der Einführung der Videoüberwachung sind verschiedene Gremien der Schulen (Personalrat, Schüler- und Elternvertretungen und die Datenschutzbeauftragten der Schulen) zu informieren. Im Nachgang muss in einer Dienstanweisung geregelt werden, wer bspw. Zugriff auf die Daten hat und wie lange diese gespeichert werden. Wer zugriffsberechtigt ist, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Denkbar sind die EDV, die Schulleitung und ggfls. der Schulhausmeister.

Durch das Anbringen entsprechender Hinweisschilder an den Eingängen in Verbindung mit der Videoüberwachung besteht die Hoffnung, die Schadensfälle durch mutwilligen Vandalismus künftig eindämmen zu können.

Für die Finanzierung der Videoüberwachung stehen im Haushalt 2025 der Verbandsgemeinde Eich Haushaltsmittel i.H.v. 2.500,00€ unter dem Produktkonto 06/21500.52310000 zur Verfügung.

RM Horst Widder möchte wissen, was überwacht wird, woraufhin BM Abstein mitteilt, dass dies lediglich die Schulhöfe betrifft.

RM Oliver Ernst hinterfragt die Sinnhaftigkeit, da er nur eine passive Überwachung vermutet, was von Herrn BM Abstein bestätigt wird. Nach einer regen Diskussion im VG-Rat, herrscht allgemeine Einigkeit, dass diese Maßnahme in erster Linie der Prävention bzw. Abschreckung dient.

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Einführung der Videoüberwachung an der Altrheingrundschule Eich und der Realschule Plus Eich zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 2 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Microsoft Exchange Server Lizenzen

Auch hier geht BM Abstein auf die vorliegende Sitzungsvorlage ein.

Zur Verwaltung und zentralen Ablage von E-Mails, Terminen, Kontakten, Aufgaben und weiteren Elementen für mehrere Benutzer hat die Verbandsgemeindeverwaltung Eich den Exchange Server der Firma Microsoft in der Version 2016 im Einsatz.

Benutzerseitig wird zusätzlich die Client-Software Microsoft Outlook benötigt, die im Microsoft Office-Paket enthalten ist.

Für den Exchange Server 2016 endet der Supportzeitraum im Oktober 2025. Dies bedeutet, dass Microsoft ab diesem Datum keine Sicherheitsupdates, Fehlerkorrekturen oder neue Funktionen mehr bereitstellt.

Ein Upgrade und die Neulizenzierung des Exchange Servers ist aus den o. g. Gründen zwingend notwendig.

Die Kosten für die Lizenz-Erneuerung (1 x Exchange Server Standard - 110 x Exchange Server User CAL) liegen bei 14.176,95 €. Die Lizenzlaufzeit beträgt 35 Monate.

Die Microsoft-Lizenzen werden auf der Basis eines durch die KommWis GmbH geschlossenen und submittierten Rahmenvertrages bei der Fa. SoftwareOne bezogen. Die Vergabe ist damit rechtlich abgesichert.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter Produktkonto 06/11440.09101006 zur Verfügung.

Es ergeht folgender Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt die Beschaffung der o. g. Microsoft Exchange Server Lizenzen zu einem Gesamtpreis in Höhe von 14.176,95 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 3 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

Der Vorsitzende trägt folgenden Sachverhalt dar.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen gem. § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist.

Während die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegen, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat über die Annahme derartiger Leistungen. Ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 9 GemO i.V.m. § 24 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) kommen die vorgenannten gesetzlichen Verfahrensbestimmungen erst dann zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung eines Gebers in einem Haushaltsjahr die Wertgrenze i.H.v. 100,00 € übersteigt.

Die Verwaltung hat dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Verpflichtung aus § 94 Abs. 3 GemO auch im Interesse des Schutzes des/der kommunalen Wahlbeamten erfüllt wird.

Gemäß § 32 Abs. 1 GemO i.V.m. § 4 Nr. 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Eich vom 08.07.2024 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze i.H.v. 10.000,00 € im Einzelfall. Dabei erfolgt die Entscheidung über die Annahme vorgenannter Leistungen im Falle von Kleinbeträgen bis 1.000,00 € je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbundenen Beschluss. Alternativ kann die Beschlussfassung auch in diesen Fällen erforderlichenfalls durch den Verbandsgemeinderat erfolgen.

Die Verbandsgemeinde Eich hat die in der Anlage genannten Spenden erhalten. Diese wurden der Aufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Gegen die Annahme derselben hat die Aufsichtsbehörde keine Bedenken erhoben.

Nachdem die Aufsichtsbehörde bestätigt hat, dass gegen die Annahme der Spenden keine Bedenken bestehen, ist über deren endgültige Annahme formell zu entscheiden.

Es ergeht folgender Beschluss:

„Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der erhaltenen Spenden i.H.v. 1.500,00 €.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 4 Beratung und Beschlussfassung einer Grundsatzentscheidung

-Erweiterung Altrheingrundschule Eich zu 3,5-zügiger Schule-

Dem Verbandsgemeinderat wird die vorliegende Sitzungsvorlage durch Herrn BM Abstein näher erläutert.

Die Grundschule Eich ist 3,5-zügig seitens der ADD genehmigt. Der aktuelle Raumbestand entspricht allerdings nicht dem genehmigten Umfang. Da nun aktuell die Schülerzahlen steigen und auch in Zukunft aufgrund der Erschließung weiterer großer Neubaugebiete in Eich und Hamm steigen werden, ist der Schulkomplex nun baulich zu erweitern. Die grundlegende Notwendigkeit sowie Förderfähigkeit wurde in ersten Vorgesprächen zwischen der VG-Verwaltung, ADD und Schulleitung bestätigt.

Vergleicht man das förderfähige Raumprogramm einer 3,5-zügigen Schule mit dem Bestand, beträgt die Flächendifferenz 487qm. Das bildet sich vor allen Dingen in großen Klassenräumen, aber auch in einem zusätzlichen Raum für Schulsozialarbeit oder einem kleinen weiteren Lehrerzimmer ab. Die Räume im Verwaltungstrakt fallen etwas kleiner aus als im Raumprogramm. Die Nutzfläche der Verwaltung ist aktuell etwa halb so groß, wie bei einem Neubau angesetzt werden dürfte. Zudem ist die Grundsubstanz der Verwaltung veraltet und es gibt u.a. Probleme mit den Grundleitungen unter der Bodenplatte, die sich seit Jahren in einem unangenehmen Geruch im Verwaltungstrakt niederschlagen. Diese konnten durch bisher ergriffene Maßnahmen nie behoben werden. Zusätzlich wurden Wünsche der Schulleitung laut, die Verwaltung anders zu positionieren (Verwaltung im EG, mit direkten Fenstern in den Schulhof der Realschule, wird zunehmend als störend empfunden).

Aktuell werden übergangsweise 4 Kellerräume provisorisch genutzt. Aufgrund der niedrigen Deckenhöhe sind diese Räume nicht als ständiger Schulsaal nutzbar. Diese müssten also, obwohl vorhanden, mit entsprechender Deckenhöhe zusätzlich geschaffen werden. Es bleibt zu klären, ob diese Bereiche nach der Erweiterung eine anderweitige Nutzung erhalten könnten. Denkbar wäre es, dort beispielsweise Toiletten, einen Sani-Raum oder die Lehrerbibliothek unterzubringen. Dies muss im Zuge der Architektenplanung geprüft werden.

Grundlegende Möglichkeiten von Neuschaffung der benötigten Fläche sind:

1)

Abbruch der Verwaltung und mehrgeschossiger Neubau. Hierbei weitestgehende Erhaltung der Schulhoffläche durch teilweises Aufstelzen des Gebäudes,

2)

Aufstockung der Gebäude I und II (Gebäudehöhe beachten, Satteldächer wurden vor rund 6 Jahren komplett saniert),

3)

Neubau auf Grundstück Flur 2 Nr. 6/10 (aktuell Parkplatz).

Bei den Kostenangaben handelt es sich um vorläufig geschätzte Grobkosten:

Die Varianten im Kurz-Vergleich.

Gesamtkosten

Vor- und Nachteile

Die Varianten wurden der ADD sowie dem Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2025 vorgestellt (Präsentation als Anlage beigefügt). Nach der erfolgten Grundsatzentscheidung des VG-Rates, ist die ausgearbeitete Studie zur Variantengegenüberstellung, inkl. den Argumentationskriterien zur Entscheidungsfindung samt Kostenberechnungen, etc., im Rahmen der 1. Stufe des zentralen Hochbauerlasses (ZHE) der ADD und der SGD Süd (baufachliche Prüfung) zur Prüfung vorzulegen. Sofern die ADD zu den Ausarbeitungen und der gewählten Variante ihr schriftliches Einvernehmen herstellt, können die weiteren Schritte (Ausschreibung Planer) in die Wege geleitet werden. Ebenso wird durch das Einvernehmen weiterhin formell die Förderfähigkeit der Maßnahme in Aussicht gestellt, ein Förderbescheid gibt es jedoch erst nach Stufe 2: Förderantrag im Zuge der Baugenehmigungsplanung.

RM Dirk Weißbach erkundigt sich nach dem geplanten Zeitrahmen. Nach Einschätzung des Fachbereichsleiters Herrn Sauder können die Planungsleistungen voraussichtlich im Frühjahr 2026 vergeben werden.

RM Uwe Obentheuer hinterfragt die Kosten im Verhältnis zur Flächendifferenz, worauf der Fachbereichsleiter Herr Sauder ausführlich eingeht.

RM Horst Widder fragt nach der Höhe der Fördermittel und teilt mit, dass er, im Hinblick auf die Umlage, eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss der VG bevorzugt hätte. Zur Fördersumme können derzeit noch keine Angaben gemacht werden, so der Fachbereichsleiter Herr Sauder. Es könne möglicherweise mit einer Bezuschussung des Landes von 50% gerechnet werden.

Bzgl. der Finanzierung verweist RM Oliver Ernst auf die bekannte Umlagefinanzierung bzw. die Folgen für die Kommunen, welche gerade erst Grundsteuererhöhungen beschlossen haben. Er weist auf die Möglichkeit der Zurückweisung in den Haupt- und Finanzausschuss hin, da möglicherweise keine umfassende Information im Schulträgerausschuss stattgefunden habe. Es folgt eine rege Diskussion im VG-Rat, woraufhin der 1. Bgo Herr Rahner ausführlich auf die Priorität der Maßnahme, auch im Hinblick auf die Neubaugebiete, sowie die zwingende Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, seitens der ADD verweist. Aus vorgenannten Gründen beschloss der Schulträgerausschuss direkt eine Empfehlung an den VG-Rat, da eine Umsetzung der Maßnahme unabdingbar ist, so der 1. Bgo. Er empfiehlt daher zunächst einen Grundsatzbeschluss zu fassen und sobald im Frühjahr 2026 die Höhe der Planungskosten sowie eine Fördermittelsumme vorliegt, entsprechende Ansätze in den Haushalten 2027 und 2028 zu berücksichtigen. Dadurch wird eine adäquate Planung und Organisation einer entsprechenden Finanzierung sichergestellt.

Um die Dringlichkeit dieser Maßnahme zu unterstreichen, verweist Fachbereichsleiter Herr Sauder, unabhängig der Finanzierung, auf die Pflicht zur Umsetzung der Maßnahme, da aktuell bereits Raumknappheit besteht und es fraglich ist, inwieweit das „Provisorium“ in den Kellerräumen, bei der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, Zustimmung findet.

Nach Beratung und Diskussion wird sodann folgender Beschluss gefasst:

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes Variante 1 umzusetzen und die Verwaltung zu ermächtigen alle weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 5 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Bauleistungen-Sanierung Fassade und Dach, Mensagebäude Grund- und Realschule Eich-

BM Abstein führt aus, dass das Turnhallen- bzw. Mensagebäude der Grundschule Eich und Realschule Plus einer Fassaden- und Dachsanierung bedarf. 2022 wurde festgestellt, dass sich die Faserzementplatten an der Fassade gelöst haben. Diese wurden sofort durch konstruktive Maßnahmen gesichert. Nach einer Analyse durch den Architekten (Bauteilöffnungen 2024) wurde festgestellt, dass die Konstruktion hinter den Platten nicht dem heutigen Stand der Regeln der Technik entspricht und erneuert werden muss. Die Platten werden bei einer Sanierung wiederverwendet.

In den letzten Jahren häufen sich zudem Wassereintritte durch das Flachdach des Gebäudes. Hier musste immer wieder repariert werden. Dieser Sachverhalt wurde ebenfalls mit Hilfe von Bauteilöffnungen analysiert. Dabei stellte sich heraus, dass die Dachkonstruktion ebenfalls im größeren Umfang saniert werden muss. Das Dach muss bis auf die Tragkonstruktion erneuert werden. Alle umzusetzenden Maßnahmenpunkte wurden durch den Architekten in einem Bericht zusammengefasst und in einer Kostenschätzung mit 489.700 € bepreist. In den Kosten sind die Architektenkosten und Kosten für den Tragwerksplaner enthalten. Die durch den Architekten erstellten Leistungsverzeichnisse in den Gewerken Gerüstbauarbeiten, Metallbau- und Verglasungsarbeiten, sowie Fassadenarbeiten wurden bereits beauftragt. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien ausgeführt werden.

Da weitere Planung und Absprachen für das Erstellen des Leistungsverzeichnisses „Stahlbauarbeiten“ (Pultdach muss erhöht und in Teilen erneuert werden) nötig waren, wurde die Ausschreibung hierfür später vollzogen und soll nun zur Beauftragung kommen. Es wurden drei Firmen angefragt.

Inklusive des Auftrags für Stahlbauarbeiten liegt die Gesamtauftragssumme im Kostenrahmen von 500.000 €. Von dem Gesamtansatz auf dem Produktkonto 06/21500.52310000 i.H.v. 734.000 € ist ein Teilbetrag i.H.v. 500.000 € für die Sanierung von Dach und Fassade des Mensagebäudes vorgesehen. Hiervon wurden bisher 42.962,62 € verausgabt, somit stehen noch Mittel i.H.v. 457.037,38 € zur Verfügung (Stand: 05.06.2025).

Da keine Wortbeiträge vorliegen, erfolgt die Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes die Fa. Metallbau Peter Vatter, Eich, zur Bruttoangebotssumme von 36.642,12 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 6 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Bauleistungen -Feuerwehr Alsheim-Kanalarbeiten

BM Abstein nimmt Bezug auf die vorliegende Beschlussvorlage.

Der Grundstücksanschluss (Abwasser) zwischen Feuerwehrgerätehaus und Straßenkanal ist durch die drei sich auf dem Grundstück befindlichen Kastanienbäume stark mit Wurzeln eingewachsen. Das Wasser kann nicht ungehindert ablaufen, weswegen es bei Starkregen in der Vergangenheit zu einem Überlaufen der Toiletten im Gerätehaus gekommen ist.

Durch mehrere Kanalbefahrungen wurde die Abwasserleitungen untersucht und Möglichkeiten der Sanierung überprüft. Die wirtschaftlichste Lösung ist das Herstellen eines Revisionsschachtes und Anlegen einer ca. 20 m langen Strecke vom neuen Schacht bis an einen bereits vorhandenen Schacht. Die alte Leitung wird stillgelegt und im Boden belassen. Die neue Verrohrung wird mit Wurzelschutz versehen. Um zukünftig den Kanal besser warten und reinigen zu können, ist der neue Revisionsschacht wichtig und für vorgenanntes ausgelegt. Der Großteil des zu bearbeitenden Geländes ist unbefestigte Wiesenfläche.

Ebenfalls bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass ein Defekt an der südwestlichen Regenabwasserleitung besteht. Die Rohre im Erdreich sind nicht mehr miteinander verbunden. Hier soll das Pflaster aufgenommen und aufgegraben werden, um den Schaden zu beseitigen und hiernach die Oberfläche wieder herzustellen.

Fa. Duttenhöfer befindet sich unter Rahmenvertrag mit der Verbandsgemeinde und ihrer Ortsgemeinden. Nach einem Leistungsabruf, können die Arbeiten durch Fa. Duttenhöfer ausgeführt werden und werden sich laut Kostenschätzung vom 06.05.2025 auf ca. 23.500 € brutto belaufen.

Auf dem Produktkonto 06/12610.52310000 (Unterhalt) stehen HH-Mittel i.H.v. 119.501,44 € zur Verfügung (Stand: 03.06.2025).

Nachdem keine Rückfragen bestehen, ergeht folgender Beschluss.

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes, die oben beschriebene Leistung im Wert von ca. 23.500 € brutto auf Grundlage der Kostenschätzung vom 06.05.2025 abzurufen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 7 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Estrich- und Fliesenarbeiten in der Grundschule Alsheim

Auch hier nimmt der Vorsitzende Bezug auf die vorliegende Beschlussvorlage.

Im Flur zur Turnhalle der Grundschule in Alsheim löst sich der vorhandene, in die Jahre gekommene, Fliesenbelag vom Untergrund ab.

Um eine Stolpergefahr und Verletzungen zu vermeiden, soll der gesamte Fliesenbelag im Flurbereich entfernt, sowie der gerissene Estrichbelag erneuert werden.

Die Arbeiten sollen in den Sommerferien 2025 durchgeführt werden.

Im Rahmen eines freihändigen Verfahrens nach VOB / A wurden hierzu Angebote eingeholt. Drei Firmen wurden hierzu zur Angebotsabgabe aufgefordert und zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Nach Prüfung der Angebote war die Firma RSP GmbH in Osthofen der wirtschaftlichste Bieter. Die Bruttoangebotssumme beträgt 17.324,62 €

Für diese Maßnahme wurden auf dem Produktkonto 06/21110.52310000 Mittel i.H.v. 40.000 € in den Haushalt 2025 eingestellt. Stand 23.06.2025 stehen hierfür noch 39.543,64 € zur Verfügung.

RM Heike Reuper erkundigt sich nach der zu erneuernden Flächengröße und zugleich nach der Notwendigkeit zusätzlich den Estrich zu erneuern. Alle Fragen werden ausführlich durch den Fachbereichsleiter Herrn Sauder beantwortet.

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss.

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes die Firma RSP GmbH, Osthofen, mit der Demontage und Erneuerung des Estrich- und Fliesenbelags im Flur zur Turnhalle, der Grundschule Alsheim, mit einer Bruttogesamtsumme von 17.324,62 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 8 Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO

Von dem anwesenden Bürger werden keine Fragen vorgebracht.

TOP: 9 Mitteilungen und Anfragen

-

BM Abstein informiert den VG-Rat über das 10-jährige Jubiläum des Seniorenbeauftragten Herrn Werner Krebs.

-

Weiter informiert er den VG-Rat über die Ernennung von Frau Jaqueline Rehn zur Ortsbürgermeisterin der OG Hamm am Rhein am 25. Juni 2025 und spricht ihr hierzu, auch im Namen des VG-Rates, seine Glückwünsche aus.

-

Der Vorsitzende teilt mit, dass anstelle die für den 25. August 2025 geplanten VG-Ratssitzung eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG stattfinden wird.

-

Mit Verweis auf die VG-Ratssitzung vom 17. Februar 2025 zwecks Finanzierung bzw. Zuschuss an den DRK Ortsverein Altrhein e.V. - „First Responder“ teilt der Vorsitzende mit, dass man sich seitens des Vereins, deren letzte Sitzung am 7. Mai 2025 stattfand, positiv über eine mögliche Erhöhung des Zuschusses (derzeit 3.000 € jährlich) äußerte. Aktuell ist das „First Responder“ Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, da die Instandsetzungskosten zu hoch sind. BM Abstein vermutet, dass bei Neuanschaffung vermutlich eine Anfrage auf einen Zuschuss eintreffen könnte, der Rat sodann informiert würde und dies zu beraten sei.

-

RM Ralf Schöfer fragt bzgl. der Errichtung von Trinkwasserbrunnen an den Schulen in Eich und Alsheim, woraufhin BM Abstein zusagt, die Anfrage zur Prüfung an die jeweilige Fachabteilung weiterzuleiten.

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen bestehen, bedankt sich Herr Abstein für die gute Zusammenarbeit und beendet um 19:41 Uhr die heutige Sitzung. Er wünscht allen Anwesenden eine schöne Sommerzeit.

Maximilian Abstein  —  Sabrina Schulze
Bürgermeister  —  Schriftführerin