Gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung erfolgen öffentliche Bekanntmachungen ab sofort in einem eigenen Amtsblatt des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und liegt während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, Freitag 9:00-12:00 Uhr) zur Abholung in den beiden Verwaltungsstandorten in Alzey, Amtgasse 10 und in Guntersblum Alsheimer Straße 29 aus und kann zusätzlich gegen Erstattung der Portokosten zugestellt werden. Das Amtsblatt ist kostenlos. Das Amtsblatt steht auch als Download im Internet unter der Adresse
http://www.zweckverband-abwasserentsorgung-rheinhessen.de
zur Verfügung.
Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (DVO) zu § 27 Gemeindeordnung (GemO) der Verbandsversammlung oder des Werkausschusses, die nicht mehr rechtzeitig im Amtsblatt des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinessen veröffentlicht werden können, werden in der Allgemeinen Zeitung mit den Ausgaben Alzey, Mainz und Worms bekanntgemacht.
Die Bekanntmachungsformen wurden durch Beschluss der Verbandsversammlung am 30. November 2022 festgesetzt.