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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 3/2024
Ortsgemeinde Eich
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Öffentliche Bekanntmachung zu Steuer- und Abgabenbescheiden 2024

Die Steuer- und Abgabensätze für das Kalenderjahr 2024 werden in der Gemeinde Eich durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2024 werden mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes (Jahreszahlung) Gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.

Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzung dann für das Kalenderjahr 2024

maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein

schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Der Verwaltungsakt gilt am 18.01.2024 als bekanntgegeben. (§ 122 Abs. 4 Abgabenordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Steuerfestsetzung steht Ihnen gemäß § 68 ff der Verwaltungsgerichtsordnung binnen einer Frist von einem Monat vom Tage der Bekanntgabe an gerechnet, der Rechtsbehelf des Widerspruchs bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich zu. Die Frist wird auch dann gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb dieses Zeitraumes bei dem Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Alzey-Worms mit Sitz in 55232 Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 36 eingeht. Der Widerspruch ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. Ein Widerspruch in elektronischer Form ist nicht möglich. Die Einlegung eines Rechtsmittels entbindet nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung der angeforderten Beträge, da bei öffentlichen Abgaben und Kosten die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels entfällt ( § 80 Abs.2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, die der Verbandsgemeindekasse Eich bisher keine Einzugsermächtigung zum Bankeinzug der Grundsteuer und sonstigen Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Steuern und Abgaben - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftenformular erhalten Sie bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Eich an der Zentrale oder zum Ausdruck auf unserer Homepage: www.vg-eich.de unter der Rubrik: Verwaltung und Politik, Formulare/Downloadbereich, SEPA-Lastschriftmandat.

Auskünfte bei Fragen erteilt Ihnen das Steueramt unter Telefonnummer:

06246/6998 - Frau Schmitt und Frau Straub

Datenschutzhinweis:

Informationen zum Datenschutz gemäß Datenschutzverordnung (DS-GVO) werden auf unserer Homepage: www.vg-eich.de unter der Rubrik: Datenschutz bereitgestellt.