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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 3/2025
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Öffentliche Bekanntmachung

2.9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Eich für den Bereich „Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Hamm am Rhein“;

Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Verbandsgemeinde Eich hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 den Offenlagebeschluss für die 2.9. Teiländerung des Flächennutzungsplans gefasst, sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung für die Offenlage freigegeben.

Ziel der Planung ist, den dringend benötigten Wohnraumbedarf in dem Gebiet der ehemaligen Hühnerfarm am nördlichen Ortsrand zu entwickeln. Um den Zielen der Regionalplanung gerecht zu werden, wird eine festgesetzte Wohnbaufläche am westlichen Ortsrand wieder der Landwirtschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt.

Der räumliche Geltungsbereich ist nachfolgend dargestellt (unmaßstäblich):

Gemarkung Hamm, Teilbereich in der Flur 4

Gemarkung Hamm Teilbereich in der Flur 1

Der Planentwurf liegt zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

von Freitag, den 17.01.2025 bis Montag, den 17.02.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich – Bauabteilung, Dachgeschoss Zimmer 45, Hauptstraße 26, 67575 Eich zur öffentlichen Einsichtnahme und zur Erörterung aus.

Allgemeine Dienststunden:

montags bis donnerstags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

freitags

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

donnerstags nachmittags

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

und an jedem 1. Donnerstag im Monat bis 19.00 Uhr

Die erforderlichen Unterlagen stehen auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eich (https://vg-eich.de) unter Bauen & Umwelt, Bauleitpläne im Verfahren, 2.9. Teiländerung FNP zur Einsicht bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen zu dem Planentwurf während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan u.a. mit folgendem Inhalt: Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes, Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale, Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur + sonstige Sachgüter sowie der Nutzungsbilanz, der Gegenüberstellung der Eingriffe / Kompensationsmaßnahmen und weiteren Angaben zur Umweltprüfung und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

In der frühzeitigen Beteiligung gaben nachstehende Träger öffentlicher Belange umweltbezogene Stellungnahmen mit folgendem Inhalt ab:

STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION SÜD, REGIONALSTELLE Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz:

-

Hinweise zu Hochwasserschutz, zur Lage im Überschwemmungsgebiet, Starkregen, Wasserschutzgebiete, Grundwasserstände, Niederschlagswassernutzung/Brauchwasseranlagen regenerativer Energie, Schmutzwasser, Niederschlags-wasser und Bodenschutz.

LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU Rheinland-Pfalz:

-

Hinweise zu bestehenden Bergbaurechten sowie allgemeine Hinweise zu Boden und Baugrund

STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION SÜD, REGIONALSTELLE Gewerbe-aufsicht

-

Bemerkungen zu den vorliegenden Schall- und Geruchsgutachten

KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS, Bauen und Umwelt:

-

Hinweise zur Landesplanung, Landespflege und Naturschutz

NATURSCHUTZBUND WORMS-WONNEGAU (NABU):

-

Hinweis zum Erhalt des Baumbestands

GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND ORNITHOLOGIE Rheinland-Pfalz

-

Anforderungen an den Klimawandel, Hinweise zur Gebietseingrünung

BUND KREISGRUPPE WORMS

-

Anforderungen an den Klimawandel, Hinweise zur Gebietseingrünung

MAINZER NETZE GMBH

-

Hinweise zum Wasserschutzgebiet III B

LANDWIRTSCHAFTSKAMMER RHEINLAND-PFALZ

-

Hinweise zur Gebietseingrünung und zum Lärmschutz

ZWECKVERBAND ABWASSERENTSORGUNG RHEINHESSEN

-

Hinweis zur Niederschlagswasserbeseitigung

GENERALDIREKTION KULTURELLES ERBE RHL.-PFALZ, Direktion Landesarchäologie:

-

Hinweise zu archäologischen Funden

67575 Eich, 13.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Eich
Maximilian Abstein
Bürgermeister