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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 30/2025
Seite 4
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Richtlinien zu Veröffentlichungen von Texten, Fotos/Grafiken und Plakate/Flyer im Nachrichtenblatt der VG Eich

Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Nachrichtenblattes,

hiermit möchten wir Sie mit den aktuellen Richtlinien zu Veröffentlichungen vertraut machen.

Fotos/Grafiken

1.

Die Urheberrechte müssen eindeutig geklärt sein und immer angegeben werden.

2.

Zu jedem Text kann maximal 1 Foto veröffentlicht werden (keine Collagen!)

3.

Das Foto darf nicht in einer Word-Datei eingebunden sein, sondern muss im.jpg-Format vorliegen.

4.

Aus Qualitätsgründen werden nur scharfe Digitalfotos mit einer Mindestgröße von mindestens 850 Pixel abgedruckt. Das entspricht einer Bildauflösung von mindestens 240 dpi.

5.

Es werden nur aussagekräftige Fotos mit direktem inhaltlichem Bezug zum Text veröffentlicht.

6.

Ein Vereinslogo wird gerne abgedruckt und muss dazu dem Verlag in guter Auflösung vorliegen.

Fotos und Grafiken, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht abgedruckt. Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.

Plakate/Flyer

1.

Veranstaltungsankündigungen in Form eines Plakates werden maximal 3 x und nur zeitnah zum Termin veröffentlicht. Dabei müssen die Urheberrechte bezüglich verwendeter Fotos/Grafiken eindeutig geklärt sein und angegeben werden.

2.

Das Plakat sollte aussagekräftig mit allen wichtigen Informationen gestaltet sein. Zusätzliche Texte mit annähernd selbem Inhalt werden nicht mehr veröffentlicht.

3.

Das Plakat sollte als pdf-Datei im CMS-System des Verlages hochgeladen oder eingestellt werden bzw. per E-Mail an nachrichtenblatt@vg-eich.de gesendet werden.

Texte

1.

Texte können nur im Word-Format angenommen werden. PDF-Texte werden nicht veröffentlicht.

2.

Anzeigen (Glückwünsche, Traueranzeigen, Nachrufe) sind kostenpflichtig. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Gabriele Münk, Mobil: 0151 62831561 oder nutzen Sie die E-Mail-Adresse: g.muenk@wittich-foehren.de

3.

Briefe, Gedichte, Spielpläne oder Ergebnistabellen werden nicht veröffentlicht.

4.

Es ist nicht möglich, gleichlautende Texte von Vereinen unter mehreren Rubriken oder unter mehreren Ortsgemeinden zu veröffentlichen.

5.

Ein Text darf insgesamt maximal 1500 Zeichen enthalten. Verzichten Sie auf unnötige Formatierungen (wie z.B. Großbuchstaben oder den Fettdruck ganzer Absätze).

6.

Bitte senden Sie Ihren Text in der Endfassung, spätere Korrekturen sind nur in Ausnahmen möglich.

Redaktionsschluss für eingehende Texte und Artikel ist montags, 11 Uhr (bitte beachten Sie mögliche Vorverlegungstermine). Später eingehende können nicht mehr berücksichtigt werden.