Sitzungsdatum: 19.07.2022
Öffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt: 1
Betreff: Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Alsheim
Sachverhalt:
Die Gemeinden erheben aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Beiträge für den Ausbau der in ihrer Baulast stehenden Verkehrsanlagen. ln der Vergangenheit hatten die Gemeinden die Möglichkeit sich zwischen der Erhebung von
einmaligen oder wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen zu entscheiden. Die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubei-trägen hat oft dazu geführt, dass einzelne Grundstückseigentümer mit hohen Ausbaubeiträgen belastet wurden. Diesen Umstand wollte der Gesetzgeber abschaffen. Zukünftig sollen sich alle Bewohner eines Ortes bzw. eines Ortsteils solidarisch an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen. Durch Gesetzesänderung des KAG vom 05.05.2020 soll in Rheinland-Pfalz flächendeckend die Erhebung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages eingeführt werden. Beim wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag WKB) werden die beitragspflichtigen Aufwendungen auf das gesamte Abrechnungsgebiet umgelegt und nicht wie beim einmaligen Beitrag nur auf die Anlieger der auszubauenden Verkehrsanlage. Anlieger an klassifizierten Straßen werden in gleicher Höhe wie Anlieger an gemeindeeigenen Verkehrsanlagen belastet. Die Beitragspflicht beim WKB entsteht zum 31. Dezember für das abgelaufene Jahr, unabhängig davon, ob die Straßenbaumaßnahme in diesem Jahr abgeschlossen wurde oder noch im Gange ist. Die finanzielle Belastung für die Grundstückseigentümer fällt daher geringer aus und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum, während beim Einmalbeitrag die Forderung meist in einem Betrag fällig wurde. Wie beim Einmalbeitrag richtet sich der Beitragsmaßstab nach der Grundstücksgröße, dem Maß der baulichen Nutzbarkeit und der Art der Nutzung. Die bestehende Bebauung muss beurteilt werden. Die Verbandsgemeinde hat sich dazu entschlossen die Beurteilung, insbesondere des unbeplanten lnnenbereichs durch ein unabhängiges Büro durchführen zu lassen. Grundstücke, die in der jüngeren Vergangenheit bereits Erschließungsbeiträge, einmalige Straßenausbaubeiträge oder ähnliche Abgaben gezahlt haben, sollten verschont werden. Die Regeln zur Verschonung werden in der Satzung festgelegt. Wie beim Einmalbeitrag, ist auch beim WKB ein Gemeindeanteil am beitragsfähigen Gesamtaufwand abzuziehen. Der Gemeindeanteil wird durch gesonderten Beschluss bestimmt und in der Satzung festgehalten. Vor- und Nachteile der beiden Beitragsarten (Einmalbeitrag und WKB) sowie der Bitte um Rückmeldung. Auch eine öffentliche lnformationsveranstaltung im Bürgerhaus unter Mitwirkung eines Vertreters des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde durchgeführt. Die Mehrheit der Grundstückseigentümer (75 Prozent der Rückmeldungen) sprach sich für die Einführung wiederkehrender Beiträge aus. Unter Berücksichtigung dieser Umfrage fasste der Ortsgemeinderat im April 2020 den Grundsatzbeschluss zur Einführung des WKB. Die Verwaltung wurde mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Satzung beauftragt.
Aufgrund der Kommunalwahl im Mai 2019 und der damit verbundenen notwendigen Sitzungen (konstituierende Sitzung, Wahl von Ausschussmitgliedern usw.) wurde der Satzungsbeschluss ins Jahr 2020 verschoben. Anfang 2020 erhielt die Verwaltung vom Gemeinde- und Städtebund den Hinweis, die Beratung und Beschlussfassung über die Satzung aufzuschieben, bis über die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes bezüglich der flächendeckenden Einführung von wiederkehrenden Beiträgen in Rheinland-Pfalz im Landtag beraten und ein Beschluss gefasst wurde. Durch die Gesetzesänderung wurden die Richtlinien zur Festlegung von Abrechnungsgebieten klarer definiert. Außerdem wurde gleichzeitig durch eine Änderung des Länderfinanz-ausgleichsgesetzes den Orts- bzw. Verbandsgemeinden ein Zuschuss zur zumindest teilweisen Deckung der Mehrkosten zur Erfassung der Daten im Zuge der Einführung des WKB gewährt. ln Absprache mit der Ortsgemeinde Alsheim wurde dieser Hinweis befolgt. Für die Einführung des WKB hat der Gesetzgeber in der vor erwähnten Gesetzesänderung eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 eingeräumt. Die vorliegende ausgearbeitete Satzung basiert auf der aktuellen Mustersatzung des
Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Die Verwaltung hat außerdem einige Erläuterungen zur Satzung ausgearbeitet, die der Vorlage ebenfalls beigefügt sind.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim hat nach Darlegung der Stellungnahme der VG Eich vom 28.06.2022 und einer regen Diskussion in seiner Sitzung am 19.07.2022 über die Satzung beraten und folgenden Beschluss gefasst:
| a) | Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1,7 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die vorliegende Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu beschließen. |
| Gleichzeitig tritt die Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen lnvestitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 16.01.1996 außer Kraft. | |
| b) | Den Gemeindeanteil an den beitragsfähigen Aufwendungen für die Abrechnungseinheit 1 - Alsheim auf 30 % und für die Abrechnungseinheit 2 - Hangen-Wahlheim auf 25 % festzusetzen. |
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
Tagesordnungspunkt: 2
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Veröffentlichung von Leistungsverzeichnissen, für die Maßnahme Umbau, Sanierung sowie brandschutztechnische Ertüchtigung, Bürgerhaus Alsheim
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alsheim beabsichtigt die Maßnahme Umbau, Sanierung sowie brandschutztechnische Ertüchtigung im Bürgerhaus in Alsheim, auszuführen. Für die weitere Planung und Ausführung der Maßnahme sollen nun die Freigaben der u.s.
Leistungsverzeichnisse erteilt werden. Weitere Gewerke folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Gewerk
Küchenbau*, Korkbodenbelag*, lnnentüren und WC Trennwände*, Fliesenarbeiten
Es bedarf nun der Freigabe der Leistungsverzeichnisse, damit die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung die o.g. Gewerke entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben ausschreiben kann.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt, nach Darlegung des Sachverhaltes, die vorgelegten und geprüften Leistungs-verzeichnisse des Architekturbüros 41, Herrnsheim. Die Vergabeverfahren werden durch die Verwaltung eingeleitet.
Der Ortsbürgermeister wird nach Auswertung der eingegangenen Angebote ermächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen, sofern die Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als 20% überschreitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 4
Betreff: Beratung und Beschlussfassung, Wirtschaftsweg Wahlheimer Weg, Aufgabe der Maßnahme und Zurückziehen des Förderantrages bei der ADD
Sachverhalt:
Die Hangrutschung im Bereich des landwirtschaftlichen Weges „Wahlheimer Weg" - der Alten Kelter - zwang die Ortsgemeinde zu einer temporären Vollsperrung. Für das hieraus erwachsene Projekt,,Verlegung Wahlheimer Weg" wurde mit einstimmigem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 27.09.2021 das lngenieurbüro WSW & Partner beauftragt. Es wurde ein Förderantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unter Beteiligung des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum (DLR) gestellt, um die höchstmögliche Förderquote (LAG LEADER Gebiet) zu erreichen. Der Antrag wurde durch die Verwaltung form- und fristgerecht am 19.07.2021 an die ADD über die Kreisverwaltung (Kommunalaufsicht) gesandt.
Auf Nachfrage bei der ADD Trier wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der dem zu Grunde liegende Förderantrag nicht bearbeitet werden kann, da die Flutkatastrophe im Ahrtal und die damit in Zusammenhang stehenden vielfachen Anträge priorisiert bearbeitet werden müssten. Mit einer Genehmigung sei nicht vor Herbst 2022 zu rechnen. Die Ortsgemeinde entschied sich die Bewilligung der Förderung (Quote 65 %) abzuwarten. Ende Januar 2022 zeigten sich zunehmende Rutschungen, sodass die Ortsgemeinde auf Empfehlung der Bauverwaltung den Weg zweimal wöchentlich beobachten musste. Da die Verformungen und Bewegungen im weiteren zeitlichen Verlauf deutlich zunahmen, sodass die alte Asphaltbefestigung brach und den Hang
hinunterzufallen drohte, wurde ein Eilentscheid durch die Bauverwaltung herbeigeführt. Im Rahmen des Eilentscheids wurde die Gefahr und damit Schaden von der OG Alsheim durch Rückbau von Asphalt und Betonteilen im Rahmen einer Freihändigen Vergabe abgewandt. lm weiteren Verlauf des Weges traten weitere neue Rutschungserscheinungen direkt hinter der Alten Kelter auf. Auf Anraten der Bauverwaltung beschloss der Ortsgemeinderat in seiner 24. Sitzung am 02.05.2022 schließlich die dauer-hafte Sperrung des Weges ab der Alten Kelter. Die Empfehlung der Bauverwaltung war den Weg für Kfz jeder Art zu sperren.
Entgegen dieser Empfehlung beschloss der Ortsgemeinderat, dass ab sofort nur noch Fahrzeuge mit einer maximalen Spurbreite von 1,80 m den Weg ab der,,Alten Kelter" in Richtung Hangen-Wahlheim befahren dürfen. Die Wegeverlegung,,in den Berg hinein", in Verbindung mit der schadenabwendenden Erdbaumaßnahme und der Sperrung des Weges lassen die ursprüngliche Aufgabenstellung der Ortsgemeinde gegenstandslos werden. Deshalb ist es unumgänglich das Projekt nun zu beenden und zumindest folgende Schritte zu unternehmen:
| a) | Auflösung des HOAI-lngenieurvertrages (Das Einverständnis seitens WSW & Partner ist gegeben.) |
| b) | Zurückziehen des Förderantrages bei der ADD |
| c) | Schotterung des ca. 65 m langen Wegestücks vor der Alten Kelter in Eigenleistung (kein gebundener Oberbau) |
| d) | Andecken und Bepflanzen der neuen abgeflachten Böschung in Eigenleistung im Spätjahr 2022 |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes
| a) | die Auflösung des HOAI-Ingenieurvertrages. |
| b) | den Förderantrag, bei der ADD unverzüglich zurückziehen. |
| c) | die Schotterung des ca. 65 m langen Wegestücks vor der Alten Kelter in Eigenleistung und unter der Regie von Hr. Beigeordneten Weber noch in 2022 durchzuführen. |
| d) | das Andecken mit Oberboden und Bepflanzen der abgeflachten Böschung in Eigenleistung und unter der Regie von Hr. Beigeordneten Weber im Spätjahr 2022 durchzuführen. |
Der Beigeordnete Stefan Weber teilt mit, dass eine Alternative geplant ist, die Gelder sollen dann in die Alternative gesteckt werden. Herr Weber möchte dort gerne 2 von den gespendeten Bäumen pflanzen und eine Sitzbank aufstellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 5
Betreff: Sanierung der Straßenbeleuchtung durch Umrüstung auf LED Leuchten - Beauftragung der Ingenieurleistungen
Sachverhalt:
Die OG Alsheim beabsichtigt die konventionellen Straßenbeleuchtungsanlagen grundlegend zu sanieren. Hierzu sollen ca. 260 derzeit installierte konventionelle Straßenleuchten auf LED-Leuchten umgerüstet werden. Zur Entlastung des Haushalts sollen Fördermittel des Bundes (BMUB), sowie Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz (ZEIS) beantragt werden. lm Rahmen dieser Förderung sind auch die Planungskosten ansetzbar. Die Förderquote aus beiden Förderungen beträgt 45%. ln Abstimmung mit der Ortsgemeinde Alsheim. wurden zur Sanierung der Straßenbeleuchtung durch Umrüstung auf LED-Leuchten von der VG-Verwaltung zwei lngenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das wirtschaftlichste Honorarangebot legte folgendes lngenieurbüro vor:
UEB Umwelt und Energieberatungen, 55291 Saulheim
Die für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung erforderlichen Fachplanungen werden durch das lngenieurbüro UEB in 55291 Saulheim, zur vorläufigen Honorarsumme von brutto 16.748,23 Euro (exkl. l5 %igem Rabatt) angeboten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim erteilt für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Leuchten dem lngenieurbüro UEB in 55291 Saulheim, zur vorläufigen Honorarsumme von brutto 16.748,23 Euro, den Zuschlag für die Erstellung der Fachplanung und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden lngenieurvertrag abzuschließen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 7
Betreff: Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Auftragsvergabe für Bauleistungen - Neubau 5-gruppige Kindertagesstätte Alsheim - Anschluss Sanitärcontainer
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alsheim baut die neue 5-gruppige Kita auf dem Sportplatzgelände. Momentan befindet sich das Bauvorhaben in der Ausführung des Rohbaus. Den auf der Baustelle Tätigen wird von Bauherrenseite ein Sanitärcontainer zur Verfügung gestellt. Dieser befindet sich bereits vor Ort, muss jedoch noch an das Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossen werden. Hierzu wurden drei Firmen angefragt. Es wurden zwei Angebote abgegeben:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes der Firma EWR Aktiengesellschaft, Worms, den Auftrag für die Anschlussarbeiten der Trinkwasserversorgung des Sanitärcontainers zur Bruttoangebotssumme von 4.986,22 € zu erteilen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Da keine weiteren Anfragen vorliegen, verabschiedet der Vorsitzende die Gäste mit einem Dank für ihre Teilnahme, und schließt die Sitzung um 20:51 Uhr.
Bürgermeister | Schriftführerin |
(Robert Kolig) | (Sandra Hanke) |