Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 33/2023
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 2. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbands Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) mit Sitz in Guntersblum

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes für die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:

Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) vom 19. Juli 2023 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.

Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. März 2017 (GVBl. S. 21), die nachfolgende 2. Änderung der Verbandsordnung fest:

Art. 1

§ 5 Abs. 1 der Verbandsordnung erhält folgende neue Fassung:

§ 5

Stimmrecht in der Verbandsversammlung und Ausübung der Stimmrechte

(1) Jedes Verbandsmitglied entsendet Verbandsvertreter in die Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder sowie weiteren Verbandsvertretern je Mitglied. Die Anzahl der Verbandsvertreter in der Verbandsversammlung beträgt sechsundzwanzig und verteilt sich wie folgt:

für die Stadt Alzey  — 5 Stimmen

für die Verbandsgemeinde Alzey-Land  — 7 Stimmen

für die Verbandsgemeinde Eich  — 4 Stimmen

Für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz  — 10 Stimmen

Art. 2

§ 11 der Verbandsordnung erhält folgende neue Fassung:

§ 11

Schlussvorschrift

Die 2. Änderung der Verbandsordnung tritt mit Wirkung vom 01.Juli 2024 in Kraft.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 06-1 ZAR/21a
54290 Trier, den 01.08.2023
Im Auftrag
gez.:
Martin Schulte