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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 36/2023
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Hinweis wegen Briefwahl

Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich am 01. Oktober 2023; Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich am 01. Oktober 2023 können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich beantragt werden.

Anträge auf Erteilung der Briefwahlunterlagen können auf dem Postweg oder persönlich während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Eich gestellt werden.

Hierzu ist der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und vom Antragsteller unbedingt eigenhändig zu unterschreiben.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen.

Ferner besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen elektronisch zu beantragen.

Der Antrag kann über die Internetseite www.vg-eich.de gestellt werden.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am 29. September 2023 um 18:00 Uhr.

In Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) können die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 01. Oktober 2023, 15:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich beantragt werden. Wahlberechtigte, die bis zum 10. September 2023 noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, werden gebeten, sich beim Wahlamt bis spätestens 15. September 2023 von ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis zu überzeugen oder sich telefonisch (06246 / 6915) mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Verbandsgemeindeverwaltung Eich
> Wahlamt