Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 37/2023
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahlbekanntmachung

Am Sonntag, dem 01. Oktober 2023, wird die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 29. September 2023, 18:00 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

Zur Wahl ist nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel mit der Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Wohnortes des Bewerbers. Sie geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit „Ja“ oder mit „Nein“ abstimmen.

IV.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

67575 Eich, 14. September 2023
Gez. Oliver Ernst
Wahlleiter