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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 4/2026
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Hinweis zur Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung in den Ortsgemeinden die Anlieger verpflichtet sind, die Gehwege vor ihrem Anwesen bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen.

Bitte achten Sie darauf, die Gehwege in einer Breite von etwa 1 m - 1,50 m sicher begehbar zu halten. Der geräumte Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, um den Verkehr nicht zu gefährden.

Befindet sich ein Hydrant vor Ihrem Grundstück, würde sich die Feuerwehr freuen, wenn Sie diesen im Zuge der Räumarbeiten ebenfalls freihalten. Im Ernstfall können dadurch wertvolle Minuten gewonnen werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Verbandsgemeindeverwaltung Eich
- Ordnungsamt -