Der Ortsgemeinderat Alsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. September 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Seniorenzentrum“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist den Flur 19 der Gemarkung Alsheim gelegen.
Nachrichtliche Darstellung des Geltungsbereiches (unmaßstäblich):
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung einer Seniorenresidenz und einem Wohnhaus mit Altenwohnungen und Tagespflege. Im Randbereich des Plangebietes sollen in einem „Urbanen Gebiet“ die Nutzungen für Wohnen, Gewerbe und gesundheitliche Zwecke gedeckt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
67575 Eich, 29. Sep. 2022
Maximilian Abstein, Bürgermeister