Sitzungsdatum: 19.09.2022
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt: 1
Betreff: Bebauungsplan Seniorenzentrum: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB
a) Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
b) Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB
Sachverhalt:
Nach mehreren Beratungen in den einzelnen Gremien hat der Ortsgemeinderat Alsheim einen Grundsatzbeschluss in seiner Sitzung am 21.03.2022 gefasst, dass auf den Grundstücken in der Flur 19 Nr. 67/2 und Nr. 62/1 eine Seniorenresidenz sowie ein Wohnhaus mit Altenwohnungen und Tagespflege entstehen soll. lm näheren Umfeld zu dem Vorhaben wurden weitere bekannte Bedarfe wie der Bau einer Lagerhalle, eine Einrichtung zur ärztlichen Versorgung und zur Abrundung der Ortslage vereinzelte Wohnbauvorhaben in einem,,urbanen Gebiet" geprüft und Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt. lm Ergebnis soll nun die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § l3 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Es wird keine Umweltprüfung noch § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Aufgrund des gewählten Verfahrens kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtung angepasst werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Städtebauliches Ziel ist die Schaffung einer Seniorenresidenz Alsheim und einem Wohnhaus mit Altenwohnungen und Tages-pflege. lm Randbereich des Plangebietes sollen in einem „Urbanen Gebiet" die Nutzungen für Wohnen, Gewerbe und gesundheitliche Zwecke gedeckt werden. Der lnvestor für das Seniorengerechte Wohnen ist dazu bereit, über einen städtebaulichen Vertrag die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen (Bebauungsplan) auf eigene Kosten zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Alsheim beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplangebietes „Seniorenresidenz" für den dargestellten Geltungsbereich. Städtebauliches Ziel ist die Schaffung einer Seniorenresidenz Alsheim und einem Wohnhaus mit Altenwohnungen und Tagespflege. lm Randbereich des Plangebietes sollen in einem,,Urbanen Gebiet" die Nutzungen für Wohnen, Gewerbe und gesundheitliche Zwecke gedeckt werden. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung sowie ohne die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung on den Bebauungsplan bzw. im Zuge der geplanten FNP-Fortschreibung angepasst.
Abstimmungsergebnis TOP 01 a) : einstimmig
Abstimmungsergebnis TOP 01 b) : einstimmig
Tagesordnungspunkt: 2
Betreff: Umbau, Sanierung sowie brandschutztechnische Ertüchtigung Bürgerhaus: Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Beauftragung zur Lieferung und Montage des Brandschutzvorhangs für die Küchendurchreiche
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alsheim saniert zurzeit das Bürgerhaus. lm Zuge des Baufortschrittes ist nun u.a. die Lieferung und Montage des notwendigen Brandschutzvorhangs für die Küchendurchreiche zu beauftragen. ln Form eines freihändigen Verfahrens (bis netto 20.000 € zulässig) wurden 3 Angebote eingeholt. Das Bruttopreisspektrum beträgt 16.637,39 - 18.982,88 €. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Jansen Tore GmbH & Co.KG, Surwotd, mit einer Bruttogesamtsumme von 16.637,39 € vorgelegt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes, den Auftrag für die Lieferung und Montage des Brandschutzvorhangs an die Firma Jansen Tore GmbH & Go.KG, Surwold, zur Bruttoangebotssumme von 16.637,39 € zu erteilen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 3
Betreff: Umbau, Sanierung sowie brandschutztechnische Ertüchtigung Bürgerhaus: Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Veröffentlichung des Leistungsverzeichnisses Prallwände
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alsheim saniert zurzeit das Bürgerhaus. lm Zuge des Baufortschrittes ist nun dringend die Ausschreibung für die Prallwände auf den Weg zu bringen:
Es bedarf nun der Freigabe des Leistungsverzeichnisses, sodass die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung das Gewerk entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben ausschreiben kann.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes, das vorgelegte rund geprüfte Leistungsverzeichnis des Architekturbüros A1, Worms-Herrnsheim, positiv zu beschließen, sodass die Verwaltung die Vergabeverfahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt einleiten kann. Der Ortsbürgermeister wird nach Auswertung der eingegangenen Angebote ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen, sofern die Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als 20 % überschreitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 4
Betreff: Umbau, Sanierung sowie brandschutztechnische Ertüchtigung Bürgerhaus: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragserteilung von Gewerken
k.) Trockenbauarbeiten
l.) Innen- und Außenputzarbeiten
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alsheim beabsichtigt die Maßnahme Umbau, Sanierung sowie brandschutztechnische Ertüchtigung im Bürgerhaus in Alsheim, auszuführen. Für die weitere Planung und Ausführung der Maßnahme soll nun der Bürgermeister ermächtigt werden dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen, sofern die Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als 20 % überschreitet. Die Freigaben der u.s. Leistungsverzeichnisse wurden erteilt, weitere Gewerke folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister wird nach Auswertung der eingegangenen Angebote ermächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen, sofern die Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als 20 % überschreitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 5
Betreff: Neubau 5-gruppige Kindertagesstätte: Einrichtung einer Kameraüberwachung für die Baustelle
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alsheim baut die neue 5-gruppige Kita auf dem Sportplatzgelände Momentan befindet sich das Bauvorhaben in der Ausführung des Rohbaus. Die Zahl der Einbrüche und des Vandalismus auf Baustellen steigen seit Jahren in Deutschland an. Die dadurch verursachten wirtschaftlichen Schäden sind ebenfalls steigend. Aus diesem Grund soll für die Baustelle eine Kameraüberwachung eingerichtet werden. Bei der Installation der Kameraüberwachung wird auf den Datenschutz geachtet werden. Beispielsweise werden keine Nachbargrundstücke gefilmt und die Aufnahme startet jeweils nach Beendigung der Bautätigkeit.
Zur Angebotseinholung wurden drei Firmen angefragt.
Das Ratsmitglied Ralf Schöfer rückt wegen Befangenheit vom Ratstisch ab und war bei der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes der Firma Radio Schöfer GmbH, Alsheim, den Auftrag für das Einrichten der Kameraüberwachung der Baustelle zur Bruttoangebotssumme von 6.229,65 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Schöfer nimmt wieder an den Beratungen teil.
Tagesordnungspunkt: 6
Betreff: Neubau 5-gruppige Kindertagesstätte: Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Ingenieurleistungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich zum Bebauungsplan KiTa Sportplatz
Sachverhalt:
lm Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen.
Das Planungsbüro Hendel + Partner hatte bereits die Ingenieurleistungen zur Erstellung des Bebauungsplans erbracht. Außerdem wurde es mit den Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes beauftragt. Aus diesem Grund wurde das Büro gebeten ein Angebot für die Ingenieurleistungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich abzugeben.
Die erforderlichen Leistungen werden zur vorläufigen Honorarsumme von 5.338,46 € (brutto) angeboten.
Grundlage gem. HOA|2013 Honorarzone ll Mindestsatz
Teil 3 Abschnitt 2 67 Teilleistungspunkte (LP 4-9)
Nebenkosten 4 %
(üblich zwischen 2 und 5 % je nach erforderlichem Aufwand)
Grundlage bietet eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 32.000 € netto.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt das Büro Hendel + Partner mit den Ingenieurleistungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich zum Bebauungsplan KITA Sportplatz zum Angebotspreis von 5.338,46 € (brutto) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 8
Betreff: Nachbesetzung in einem Ausschuss: Wahl eines Mitgliedes im Haupt- und Finanzausschuss
Sachverhalt:
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Friedrich Kreß (FWG) zum 30. August 2022 ist eine Nachbesetzung im Haupt- und Finanzausschuss erforderlich.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat wählt Frau Monika Schulz als ordentliches Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung der betroffenen Person
Da keine weiteren Anfragen vorliegen, verabschiedet der Vorsitzende die Gäste mit einem Dank für ihre Teilnahme, und schließt die Sitzung um 20:14 Uhr.