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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 45/2025
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Öffentliche Bekanntmachung

Abb.: Geltungsbereich der 2.10. Teiländerung des FNP der VG Eich "Sonderbauflächen - Photovoltaik“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2.10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Eich „Sonderbauflächen – Photovoltaik“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung der Bebauungspläne „Solarpark Alsheim/Mettenheim“ in den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim;

Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat (VG-Rat) Eich hat am 11.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2.10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der VG Eich „Sonderbauflächen – Photovoltaik“ beschlossen. Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne „Solarpark Alsheim/Mettenheim“ in den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte am 28.11.2024 im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der VG Eich.

Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in öffentlicher Sitzung des VG-Rates Eich am 28.04.2025 gefasst. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 14.05.2025 im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der VG Eich.

Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Flächennutzungsplanvorentwurf im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 16.06.2025Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Verbandsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

Flächennutzungsplan

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes für die Solarenergie zu schaffen, wird der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu den Bebauungsplanaufstellungen geändert.

In dem aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan der VG Eich in der Fassung der Überarbeitung von 2011 wird der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Fläche mit Baumreihen und Heckenstrukturen dargestellt. Angrenzend dargestellte Nutzungen werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Gemarkungen Alsheim und Mettenheim etwa 260 m nordöstlich der Ortslage Mettenheim und 840 m südlich der Ortslage Alsheim. Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt und umfasst eine Fläche von ca. 39,5 ha. Westlich grenzt die Bahnstrecke Mainz Mannheim (Streckennummer 3522) an.

Der Teilbereich Alsheim liegt in der Gemarkung Alsheim auf den Fluren 6 und 8.

In der Flur 6 werden die folgenden Flurstücksnummern überplant:

50/3, 51/1, 51/2, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59/1, 64 (teilweise, Wirtschaftsweg) und 65 (teilweise, Wirtschaftsweg).

In der Flur 8 werden die folgenden Flurstücksnummern überplant:

16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 25/2, 26, 27 und 28 (teilweise, Wirtschaftsweg).

Der Teilbereich Mettenheim liegt in der Gemarkung Mettenheim auf der Flur 9 auf folgenden Flurstücksnummern:

39/1, 39/2, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46/1, 46/2, 47/1, 47/2, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 55/3, 56, 57, 58, 59 und 78 (teilweise, Wirtschaftsweg).

Angrenzend an das Plangebiet befinden sich folgende Flurstücke:

Norden (Alsheim, Wirtschaftswege): Flurstück Nrn. 65 (Flur 6, teilweise innerhalb), 71 (Flur 6) und 30 (Flur 8)

Osten (Wirtschaftswege):

Alsheim: Flurstück Nrn. 28 (Flur 8, teilweise innerhalb), 29 (Flur 8)

Mettenheim: Flurstück Nr. 77 (Flur 9)

Süden (Mettenheim): Flurstück Nrn. 38/3, 60 (beide Acker, Flur 9) und 78 (Wirtschaftsweg, teilweise innerhalb; Flur 9)

Westen (Wirtschaftswege):

Alsheim: Flurstück Nrn. 64 (Flur 6, teilweise innerhalb) und 66 (Flur 6).

Mettenheim: Flurstück Nr. 79 (Flur 9).

Plangebietsabgrenzung für die 2.10. Teiländerung des FNP der VG Eich „Sonderbauflächen - Photovoltaik“ in den Gemeinden Alsheim und Mettenheim (ohne Maßstab):

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Offenlage

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfes (einschließlich der Begründung und aller vorliegenden Gutachten und Informationen) im Zeitraum vom

07. November 2025 bis einschließlich 08. Dezember 2025

Gelegenheit gegeben, sich über der Planung der Verbandsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch (per E-Mail an poststelle@vg-eich.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (per Post oder Niederschrift im Rathaus) abgegeben werden.

Der Entwurf ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Eich unter https://www.vg-eich.de/Verwaltung-Politik/Bürgerservice/Bauen-Umwelt/ abrufbar. Zudem werden die Unterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Eich zur Einsicht bereitgelegt. Verfügbar sind die Unterlagen zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten

Montag:

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00/19:00 Uhr

Freitag:

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

im Rathaus der Verbandsgemeinde Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich.

Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung
  • Begründung der Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltbericht (Büro Enviro-Plan, 06.10.2025)
  • Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Schutzgebiete/-objekte.

Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:

  • Darlegung der Bestandssituation
  • Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft
  • Darlegung der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
  • Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter
  • Darlegung geprüfter Alternativen
  • Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Fläche

  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 13.06.2025 (zum Entzug landwirtschaftlicher Produktionsflächen)

Schutzgut Boden

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 22.05.2025 (zum Bodenschutz)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 04.06.2025 (zu Bergbau/ Altbergbau, Baugrund, Geologiedatengesetz)
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 13.06.2025 (zum Verlust landwirtschaftlich hochwertiger Böden)
  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – Landes- und Regionalplanung, 16.06.2025 (zur Bodengüte)

Schutzgut Wasser

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 22.05.2025 (zu Hochwasserschutz, Sturzflutgefährdung, Lage in Zone III B Wasserschutzgebiet, Grundwassernutzung, bauzeitliche Grundwasserhaltung)
  • Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, 27.05.2025 (zur Oberflächen- und Schmutzwasserentsorgung)
  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – Landes- und Regionalplanung, 16.06.2025 (zur Lage im Vorranggebiet Grundwasserschutz im Regionalplan, Bewässerungssystem)

Schutzgut Klima/Luft

  • Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, 27.05.2025 (zu Abgasen und Luftschadstoffen)

Schutzgut Pflanzen

  • Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, 27.05.2025 (zur gleisnahen Bepflanzung)

Schutzgut Tiere

  • Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, 27.05.2025 (zur Afrikanischen Schweinepest)
  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – Untere Naturschutzbehörde, 10.06.2025 (zu den Artgruppen Vögel, Reptilien, Amphibien und Fledermäuse)
  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – Landes- und Regionalplanung, 16.06.2025 (zur Berücksichtigung von Wildtierkorridoren)

Schutzgut biologische Vielfalt

  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – Untere Naturschutzbehörde, 10.06.2025 (zur biodiversitätsfördernden Gestaltung der Anlagen)
  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – Landes- und Regionalplanung, 16.06.2025 (zur Lage im regionalen Grünzug im Regionalplan)

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – Untere Naturschutzbehörde, 10.06.2025 (zur Lage im Landschaftsschutzgebiet)

Schutzgut Mensch

  • Eisenbahn-Bundesamt, 22.05.2025 (zu Blendwirkungen)
  • Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, 27.05.2025 (zu Blendwirkungen und Schallemissionen)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Gewerbeaufsicht, 10.06.2025 (zu Blendwirkungen)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Keine

Schutzgut Schutzgebiete des Naturschutzrechts

  • Kreisverwaltung Alzey-Worms – Untere Naturschutzbehörde, 10.06.2025 (zur Lage im Landschaftsschutzgebiet)

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass ein Flächennutzungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

67575 Eich, 29. Oktober 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Eich
Maximilian Abstein
Bürgermeister