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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 47/2023
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Niederschrift über die 24. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich

am 18. September 2023, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Eich (auszugsweise)

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

20:05 Uhr

TOP: 1

Beratung über den Zuschuss an den Schwimmverein Freibad Gimbsheim e. V.

Der Schwimmverein Freibad Gimbsheim e. V. (SFG) betreibt seit Jahren erfolgreich das ehemalige Freibad der Verbandsgemeinde Eich in Gimbsheim. Die Verbandsgemeinde Eich unterstützt seit dem Jahr 2001 den Betrieb und die dort notwendigen Investitionen mit einer jährlichen Zuwendung.

Gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 10.10.2022 wurde dem SFG für das Jahr 2023 ein Zuschuss i.H.v. 42.000 € gewährt. Es wurde zudem empfohlen, jährlich, nach einer entsprechenden Begehung des Arbeitskreises Schwimmverein Freibad Gimbsheim, über die Zuschusshöhe neu zu beraten und den zukünftigen Zuschussbetrag festzulegen. Die Begehung durch den Arbeitskreis Schwimmverein Gimbsheim hat am 26.07.2023 stattgefunden.

Im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Eich ist bisher unter dem Produktkonto 42400.54190000 für das Planungsjahr 2024 bisher ein Betrag i.H.v. 42.000 € vorgesehen.

Aus Zeitgründen wurde der Sachverhalt nicht im Haupt-, Finanz- und Werksausschuss vorberaten.

Die Verwaltung empfiehlt, über den Zuschuss für das Jahr 2024 auf Grundlage des Ergebnisses der Begehung am 26.07.2023 zu beraten und einen entsprechenden Zuschussbetrag zu beschließen.

Nun bittet der Vorsitzende Herrn Stampp, Schatzmeister Schwimmverein Freibad Gimbsheim e.V. um weitere Erläuterungen.

Herr Stampp bedankt sich für die Einladung und teilt mit, dass die Inflation extrem steige. Auch die große Personalproblematik hinsichtlich der Schwimmaufsichten wird von ihm angesprochen. Die Personalkosten hierfür liegen bei 12,90 €/Std. und im Gebiet von Mainz werden zwischen 18 und 19 €/Std. gezahlt, damit der Anreiz eine Anstellung anzunehmen gesichert ist. Dies könne vom Schwimmverein Freibad Gimbsheim finanziell nicht gestemmt werden, so dass sich der Verein über den Zuschuss von Seiten der Verbandsgemeinde Eich freue, da dieser für weitere Investitionen Verwendung findet.

Herr Daniel Hoffmann teilt mit, dass die CDU/SPD-Fraktion bei ihrer gemeinsamen Besprechung nach ihren Beratungen über folgendes einig ist. Wie von der Verwaltung vorgeschlagen, soll der Zuschuss in Höhe von 42.000 € für das Jahr 2024 bereitgestellt werden. Dies wird damit begründet, da der Schwimmbadbetrieb nicht ohne den Verein stattfinden könnte und das Engagement vom Verein als sehr gut befunden wird. Dies soll auch ein Zeichen der Wertschätzung für den Verein sein.

Die Herren Hermann und Schallus stimmen ihrem Vorredner zu und würdigen das Engagement von diesem Verein. Von daher ist eine finanzielle Unterstützung von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung eine gute Sache. Je nach Finanzstärke der VG Eich und der wirtschaftlichen Entwicklung des Vereins sollten Überlegungen angestrebt werden, den finanziellen Zuschuss eventuell zukünftig aufzustocken.

„Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem SFG für das HH-Jahr 2024 einen Zuschuss i.H.v. 42.000 € zu gewähren.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 5

Sanierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hamm am Rhein

-Beschaffung von Einsatzgarderoben für das Feuerwehrgerätehaus

Bürgermeister Abstein verweist auf die Vorlage, in der folgendes dargelegt ist. Das Feuerwehrgerätehaus (FWGH) der Freiwilligen Feuerwehr Hamm am Rhein wurde in den 70er Jahren erbaut. Die erforderliche Sanierung und Erweiterung wurde durch den Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 28.10.2019 beschlossen.

Im Zuge der Sanierung sind neue Einsatzgarderoben für insgesamt 39 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hamm am Rhein erforderlich.

Durch die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Hamm am Rhein wurde ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellt und der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, mit der Bitte Angebote einzuholen, vorgelegt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Eich hat auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses eine Angebotsanfrage bei drei Firmen abgegeben.

Die abgegebenen Angebote liegen bei einer Bruttopreisspanne zwischen 12.286,51 € und 18.210,47 €, wobei lediglich ein Angebot dem Leistungsverzeichnis entspricht.

Nach Auswertung der abgegebenen Angebote empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für die Beschaffung von Einsatzgarderoben an die Firma KEMMILT Bauelemente GmbH in Dusslingen in Höhe von 18.210,47 € zu erteilen.

Für dem Kauf der Einsatzgarderoben stehen Haushaltsmittel im Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Eich unter dem Produktkonto 06/12610.09600015 (78593015) zur Verfügung.

Da keine Wortbeiträge bestehen, bittet Herr Abstein um Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Beschaffung von Einsatzgarderoben für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hamm am Rhein an die Firma KEMMILT Bauelemente GmbH in Dusslingen zum Angebotspreis i.H.v. 18.210,47 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 6

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Alsheim durch die Fa. Pionext Service GmbH & Co. KG

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird von Herrn Abstein auf die Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung (Mitwirkungsverbot) hingewiesen. Nach Überprüfung auf Ausschließung dürfen 2 Ratsmitglieder nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Dies sind die Herren Klaus Muth und Thomas Rahner und rücken vom Ratstisch ab.

Weiter erläutert der Vorsitzende, dass am 26.04.2023 (Eingang bei der VG Eich, 02.05.2023) bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms ein Antrag der Firma Pionext Service GmbH & Co. KG, 55232 Alzey auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Alsheim (Flur 26, Flurstücke 80 und 117) einging.

Die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), zuständige Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Bauen und Umwelt – Referat 62. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (z.B. Baugenehmigung) mit ein (Konzentrationswirkung).

Beide geplanten Standorte befinden sich im Außenbereich und sind nach § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB als sog. privilegierte Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen könnten, werden beispielhaft in § 35 Abs. 3 BauGB aufgeführt und derzeit von den jeweils zuständigen Behörden geprüft. Das Projekt wurde am 03.02.2023 durch die Fa. Pionext in der Kreisverwaltung Alzey-Worms vorgestellt.

Im Zuge des laufenden Flächennutzungsplanverfahrens wird aktuell untersucht, welche geeigneten Potenzialflächen für die Windenergienutzung im Verbandsgemeindegebiet vorliegen, die als Sonderbauflächen mit entsprechender Zweckbestimmung dargestellt werden können. Mit der Darstellung von Sonderbauflächen wird gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle in der Verbandsgemeinde erzielt. Demnach ist bauplanungsrechtlich zu prüfen, ob die beantragten Windenergieanlagen innerhalb dieser Konzentrationszonen gelegen sind. Der Teilflächennutzungsplan Windenergie wurde durch den Verbandsgemeinderat Eich am 17.07.2023 planerisch festgestellt. Aktuell werden für das weitere Bauleitplan-Verfahren die Zustimmungen zum Teilflächennutzungsplan nach der Gemeindeordnung bei den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Eich eingeholt.

Beim geplanten Standort der WEA 3 in der Flur 26 Nr. 117 wurde die Ausweisung im Regionalen Grünzug nach dem regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe vorgenommen. Der Regionale Grünzug wurde als weiches Ausschlusskriterium (Tabuzonen) für den Teilflächennutzungsplan Windenergie gewählt, Windenergieanlagen innerhalb dieser Flächen sind demnach ausgeschlossen.

Somit stehen der geplanten WEA 3 die Darstellungen des Teilflächennutzungsplans Windenergie entgegen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Zustimmung für diesen Standort zu versagen und eine Zurückstellung des BImSchG-Antrags zu beantragen. Die geplante WEA 1 ist zulässig.

Sodann erfolgt nachfolgende Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat Eich beantragt eine Zurückstellung des BImSchG - Antrages gemäß § 15 Baugesetzbuch bis zur Rechtskraft des laufenden Verfahrens „Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Eich“.

Hilfsweise lehnt der VG Rat die geplante WEA 3 auf dem Grundstück Flur 26 Nr. 117 wegen dem gewählten Standort im regionalen Grünzug ab. Der geplanten WEA 1 auf dem Grundstück Flur 26 Nr. 80 stehen aus unserer Sicht keine Belange entgegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die betroffenen Ratsmitglieder rücken wieder an den Ratstisch und nehmen an den weiteren Beratungen teil.

TOP: 7

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 BImSchG, hinsichtlich der zivilen und militärischen Luftfahrtbelange für eine Windenergieanlage in der Gemarkung Mettenheim durch die Fa. Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Berlin

Ebenfalls wird von Herrn Abstein zu dem Tagesordnungsunkt auf die Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung (Mitwirkungsverbot) hingewiesen. Nach Überprüfung auf Ausschließung darf 1 Ratsmitglied nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Dies ist Herr Wilfried Eichner, der vom Ratstisch abrückt.

Am 28.08.2023 (Eingang bei der VG Eich, 31.08.2023) ging bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms ein Antrag der Firma Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Berlin auf Erteilung eines Vorbescheides, hinsichtlich der zivilen und militärischen Luftfahrtbelange für die Windenergieanlage WEA04 in der Gemarkung Mettenheim (in der Flur 13) ein. Insgesamt plant die Fa. Vattenfall einen Windpark mit vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 auf 199 m Nabenhöhe und somit 285 m Gesamthöhe. Nähere Angaben finden Sie in den beigefügten Anlagen.

Die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m bedarf einer immissionsschutzrechtlichen t ist die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Bauen und Umwelt – Referat 62. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (z.B. Baugenehmigung) mit ein (Konzentrationswirkung). Ein Vorbescheid für die WEA04 wird notwendig, da die Genehmigungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt geprüft werden soll.

Der geplante Standort befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB als sog. privilegierte Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen könnten, werden beispielhaft in § 35 Abs. 3 BauGB aufgeführt und derzeit von den jeweils zuständigen Behörden geprüft.

Im Zuge des laufenden Flächennutzungsplanverfahrens wird aktuell untersucht, welche geeigneten Potenzialflächen für die Windenergienutzung im Verbandsgemeindegebiet vorliegen, die als Sonderbauflächen mit entsprechender Zweckbestimmung dargestellt werden können. Mit der Darstellung von Sonderbauflächen wird gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle in der Verbandsgemeinde erzielt. Demnach ist bauplanungsrechtlich zu prüfen, ob die beantragte Windenergieanlage innerhalb dieser Konzentrationszonen gelegen ist. Der Teilflächennutzungsplan Windenergie wurde durch den Verbandsgemeinderat Eich am 17.07.2023 planerisch festgestellt. Aktuell werden für das weitere Bauleitplan-Verfahren die Zustimmungen zum Teilflächennutzungsplan nach der Gemeindeordnung bei den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Eich eingeholt.

Der geplante Standort der WEA04 in der Flur 13 der Gemarkung Mettenheim liegt innerhalb einer ausgewiesenen Konzentrationszone laut dem im Verfahren befindlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Eich. Da es sich bei dem Antrag der Fa. Vattenfall nur um einen Vorbescheid bezüglich der zivilen und militärischen Luftfahrtbelange handelt, kann der Windenergieanlage 04 aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt zugestimmt werden.

Bei Beantragung des Windparks mit vier Windenergieanlagen zu einem späteren Zeitpunkt, muss die laufende Flächennutzungsplanung jedoch Rechtskraft erlangt haben.

Von Seiten der Ratsmitglieder bestehen keine Wortbeiträge und der Vorsitzende bittet um Abstimmung.

Der Verbandsgemeinderat Eich, stimmt der beantragten Windenergieanlage in der Flur 13 der Gemarkung Mettenheim zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das betroffene Ratsmitglied rückt wieder an den Ratstisch und nimmt an den weiteren Beratungen teil.

TOP: 8

Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung Gewässerunterhaltung

Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 24.04.2023 wurden die Gewässerunterhaltungsarbeiten als Rahmenvereinbarung öffentlich ausgeschrieben, so der Vorsitzende.

In der Folgesitzung vom 17.07.2023 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass lediglich zwei Angebote vorlagen und das günstigste Angebot mehr als 80 % über der Kostenberechnung lag. Zur Auftragserteilung wurde die Grenze von max. 20 % beschlossen. Von Seiten der Verwaltung musste die Ausschreibung deshalb aufgehoben werden.

Für die erneute Ausschreibung wurde das Leistungsverzeichnis (LV) überdacht und grundlegend geändert. Es besteht nun nicht mehr aus den definierten Grabenabschnitten in allen Ortsgemeinden. Vielmehr setzt es sich aus den maßgeblichen Positionen zusammen, welche auf alle Gräben anwendbar sein werden. Das LV ist wie folgt gegliedert:

- Mäh- und Räumarbeiten

- Stundenlohnarbeiten und Geräteeinsatz

- Materialentsorgung

Wie in einer Rahmenvereinbarung üblich, werden und können die Mengen nicht abschließend festgelegt werden. Die Mengenansätze im vorliegenden LV stellen den erwarteten Bedarf dar. Den Bietern wird in den Formblättern zur Angebotsaufforderung zudem das geschätzte Auftragsvolumen in der zweijährigen Vertragslaufzeit mitgeteilt.

In den Vorbemerkungen musste aufgrund der Rechtsprechung ein Höchstwert der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen angegeben werden. Dies soll den Auftragnehmer schützen, sodass öffentliche Auftraggeber nicht unbegrenzt Leistungen aus Rahmenvereinbarungen anfordern können.

Die vom Ingenieurbüro erstellte und mit der Bauverwaltung abgestimmte Kostenberechnung schließt mit rund 322.000 € brutto ab.

Gewerk

Kostenberechnung (brutto)

max. Überschreitungs-rahmen 20 % (brutto)

Gewässerunter-haltungsarbeiten

für 2 Jahre

322.000 €

386.400 €

Es bedarf nun der Freigabe des Leistungsverzeichnisses. Diese Freigabe umfasst keine fachliche Prüfung durch die Ratsmitglieder. Die beigefügten Texte sind rein informativ.

Zur Finanzierung sind für die Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung (06/55210.52310000) sind bereits im Haushalt 2023 für die Folgejahre 2024 bis 2026 Haushaltsmittel i. H. v. jeweils 220.000 € vorgesehen. Diese sind in den kommenden Haushaltsjahren auch entsprechend zu veranschlagen.

Wortmeldungen bestehen nicht und Herr Abstein bittet um Beschlussfassung.

Nach Darlegung des Sachverhalts beschließt der Verbandsgemeinderat die Leistungs-beschreibung zur Gewässerunterhaltung in das öffentliche Vergabeverfahren gem. VOB-A § 3 Abs. 1 zu überführen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 2 Jahre betragen.

Der Rat ermächtigt den Bürgermeister oder Vertreter im Amt, nach Wertung und Prüfung der Angebote, ohne nennenswerten zeitlichen Verzug den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Die Auftragsvergabe erfolgt dann ohne gesonderten Beschluss, soweit die Abweichung des geprüften Angebotspreises 20 % des geschätzten Auftragsvolumens nicht überschreitet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 9

Erneuerung der Office-Lizenzen

a) Office Verwaltungslizenz: GOVERMENT

b) Office Schullizenzen: ACADEMIC

Herr Abstein teilt mit, dass der Support für die aktuell verwendete Office-Variante Version 2013 abgelaufen ist. Das Produkt erhält keine erweiterten Sicherheitsupdates mehr. Es können schwerwiegende und potenziell schädliche Sicherheitsrisiken auftreten.

Aus diesem Grund wurden entsprechende Microsoft Lizenzpartner angefragt und es gingen drei Angebote ein. Die angeforderten Angebote liegen bei einer Bruttopreisspanne zwischen 29.784,51 € und 28.218,71 €.

Nach Auswertung der Angebote empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für die Beschaffung der Office-Lizenzen an die Firma SofwareOne Deutschland GmbH, 04329 Leipzig in Höhe von 28.218,40 € (brutto) zu erteilen.

Hierbei weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Summe falsch dargelegt ist und es sich um eine Bruttosumme von 28.218,71 € handelt, also 0,31 € mehr.

Für die Beschaffung der Office-Lizenzen stehen die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Eich unter dem Produktkonto 06/11440.09101008/78410008 in Höhe von 25.000 € zur Verfügung.

Für die Differenz muss der Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe nach §100 GemO erfolgen.

Im Anschluss erfolgt nachfolgende Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Beschaffung der Office-Lizenzen an die Firma SofwareOne Deutschland GmbH, 04329 Leipzig in Höhe von 28.218,71 € (brutto) zu erteilen.

Gleichzeitig wird der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.218,71 € zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 10

Beteiligung der EDG an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH

Der Landkreis Mainz-Bingen, der auch Gesellschafter der EDG ist, hat im Jahr 2021 die Kreiswohnungsbaugesellschaft errichtet. Sie hat die Aufgabe, eine sichere und sozial verantwortbare Wohnversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck beteiligt sie sich als Komplementärin an Projektgesellschaften, die sie gemeinsam mit den Ortsgemeinden gründet, und errichtet sodann Wohngebäude. Die Gesellschaft hat sich dabei auch das Ziel gesetzt, im Rahmen der Wohnversorgung hohe energetische Standards zu erfüllen, um die klimapolitischen Ziele des Landkreises zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang soll die EDG, die die klimapolitischen Ziele ihrer Gesellschafter ebenfalls abbildet, je nach Möglichkeit die Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden planen, errichten und betreiben. Aus vergabe-, kommunal- und gesellschaftsrechtlicher Sicht ist es daher zielführend, die EDG an der Kreiswohnungsbaugesellschaft zu beteiligen.

Die Beteiligung der EDG an der KWBG muss von der Gesellschafterversammlung, aber auch vom Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen und der Gesellschafterversammlung der KWBG beschlossen werden. Im Rahmen von Vorabinformationen konnte in diesen Gremien ein durchweg positives Stimmungsbild zu einer möglichen Beteiligung verzeichnet werden.

Die Gesellschaftsverträge von EDG und KWBG bedürfen nach Übertragung des Geschäftsanteils keiner Anpassung. Allerdings ist eine Zustimmung der Gesellschafter erforderlich.

Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.

Auf Nachfrage von Herrn Abstein ergehen keine Wortmeldungen, so dass folgende Beschlussfassung herbeigeführt wird.

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt, der Beteiligung der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz Bingen (KWBG) nach Maßgabe der folgenden Ausführungen zuzustimmen:

1.

Die EDG erwirbt vom Landkreis Mainz-Bingen einen Geschäftsanteil in Höhe von 2 % an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH.

2.

Die Veräußerung erfolgt zum Nominalwert in Höhe von 500,00 €.

3.

Soweit der Landkreis Mainz-Bingen als Gesellschafter bereits eine Einlage in die Kapitalrücklage der KWBG getätigt hat, soll im Innenverhältnis vereinbart werden, dass die Rückgewähr dieser Einlage allein vom Landkreis Mainz-Bingen verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 11

Gründung der Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH

Die EDG betreibt zahlreiche Biomasseheizwerke, die mit Holzhackschnitzeln als Brennstoff betrieben werden. Gegenwärtig werden die erforderlichen Hackschnitzel von einem Pool an Lieferanten bezogen. Um die Versorgungssicherheit und die nachhaltige, regionale Herkunft der Holzhackschnitzel zu sichern, sollen Produktion und Vertrieb in einer gemeinsamen Gesellschaft der EDG und eines bisherigen Lieferanten organisiert werden. Dabei sind folgende Eckdaten zur gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung vorgesehen:

Das Stammkapital der neuen Gesellschaft soll 50.000,00 € betragen, von denen 25.500 € (= 51 %) von der EDG eingezahlt werden. Der Private beteiligt sich am Stammkapital in Höhe von 24.500,00 € (= 49 %). Damit ist die kommunale Mehrheit durch die EDG in der Gesellschaft gesichert, sodass sie die wesentlichen Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann.

Um die Produktionsanlagen zu beschaffen, soll der Private die bei ihm bereits heute vorhandenen Anlagen als Sachwert in die Gesellschaft einlegen. Den ermittelten Sachwert wird die EDG zusätzlich in bar einlegen, um die Gesellschaft für erforderliche Investitionen finanztechnisch von Beginn an stark aufzustellen, damit weitere Anlagen durch die Aufnahme von Fremdkapital gesichert beschafft werden können.

Der Gründungsvorgang der Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH selbst stellt keinen Beschaffungsvorgang dar und ist daher nicht vergabepflichtig. Aus diesem Grund kann die Gründung ohne vorausgegangenes Vergabeverfahren vollzogen werden. Der Vorgang ist unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch nicht beihilferelevant.

Die Gründung der Gesellschaft erfolgt auf Grundlage des § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EDG, wonach sie mit Blick auf ihren Zweck berechtigt ist, ähnliche Unternehmen zu gründen. Die Produktion und der Vertrieb von Brennstoffen ist eine Dienstleistung im Bereich der regenerativen Energienutzung und daher vom Gesellschaftsgegenstand der EDG (§ 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages) umfasst.

Die Notwendigkeit, die Hintergründe und die strategische Ausrichtung der Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH ist der Gesellschafterversammlung in einem gesonderten, schriftlichen Bericht der Geschäftsführung vorgelegt worden.

Die Gesellschafter der EDG werden gebeten, der Gründung der „Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH“ zuzustimmen.

Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.

Im Anschluss bittet Bürgermeister Abstein um Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Gründung der „Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH“ unter direkter privater Kapitalbeteiligung eines bisherigen Hackschnitzellieferanten der EDG zur langfristigen Sicherstellung einer nachhaltigen Biomasseversorgung der hierauf beruhenden Wärmeerzeugungsanlagen der EDG in Bestand und Neubau zuzustimmen.

Der Unternehmensgegenstand umfasst die Produktion von Holzhackschnitzeln und ggf. weiteren Biobrennstoffen. Die Geschäftsführung der EDG wird bevollmächtigt, die Gesellschaftsgründung unter den kommunalrechtlichen Anforderungen der Gemeindeordnung zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig