Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates in den nächsten Tagen zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Zeitraum 22.11.2024 bis 06.12.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich, Zimmer 51, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Entwurf kann auch über die Internetseite der Verbandsgemeinde Eich aufgerufen werden (vg-eich.de/Verwaltung-Politik/Bürgerservice/Formulare-Downloadbereich/Haushaltsplan VG Eich). |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Eich haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 22.11.2024 bis 06.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sachgebiet Finanzen, Hauptstraße 26, 67575 Eich, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird hierzu vor seinem Beschluss hierüber in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |