Der Verbandsgemeinderat Eich hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 11.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich der Bebauungspläne „Solarpark Alsheim/Mettenheim“ in den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim beschlossen. Der Flächennutzungsplan soll parallel zu den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen geändert werden.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich der Bebauungspläne „Solarpark Alsheim/Mettenheim“ in den Gemeinden Alsheim und Mettenheim; in Alsheim Teilbereiche der Flur 6 und 8, in Mettenheim Teilbereich in der Flur 9. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von etwa 39 ha.