Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in ihrer Sitzung am 28. November 2023 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende vorläufigen Entgeltsätze als Grundlage zur Erhebung von Vorausleistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2024 beschlossen:
(zum Vergleich ist der Vorjahressatz ausgewiesen)
| I. Laufende Entgelte | 2024 | 2023 |
| 1. Schmutzwassermengengebühr je m³ | 2,97 € | 2,94 € |
| 2. Weinbauzusatzgebühr Basiswert – Weinbau je Verrechnungseinheit | 3,72 € | 3,72 € |
| a) bei Teilnahme am Bringsystem | 1,86 € | 1,86 € |
| b) bei Nichtteilnahme am Bringsystem | 7,44 € | 7,44 € |
| 3. Niederschlagswassergebühr je m² tatsächlich bebauter, befestigter und angeschlossener Fläche | 0,46 € | 0,45 € |
| 4. Fäkalschlammgebühr je m³ | 48,13 € | 48,13 € |
| 5. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Einwohner | 17,90 € | 17,90 € |
| 6. Kostenerstattung der Ortsgemeinden Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag Vorausleistung je m² (Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Nachkalkulation) | 0,67 € | 0,65 € |
| II. Einmalige Beiträge |
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| 1. Einmalbeitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 8,75 € | 8,75 € |
| 2. Einmalbeitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Grundstücksfläche | 28,57 € | 28,57 € |
| 3. Investitionskostenanteil Gemeindestraßen je m² | 21,12 € | 21,12 € |
| III. Verwaltungsgebühr |
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| 1. Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Erstanschluss | 80,00 € | 80,00 € |
| 2. Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Zweitanschluss | 320,00 € | 320,00 € |
Auf Grund der im Wirtschaftsjahr 2023 erstmals praktizierten Festsetzung von Entgeltsätzen für die Vorausleistungsbescheide und der dabei gewonnen positiven Erkenntnis im Hinblick auf die optimierte und flexible Handhabung bei der Festsetzung der endgültigen Entgeltsätze am Ende des Wirtschaftsjahres, soll die Praxis zukünftig beibehalten werden.
Insbesondere durch die krisen- und konjunkturbedingten Unsicherheiten im Bereich der Zinspolitik, der Personalkosten, im Investitionsbereich sowie im Energiesektor, die sich auf alle Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten auswirken, kann eine realistische Einschätzung zu den Aufwandssteigerungen für das jeweilige Wirtschaftsjahr nur bedingt vorgenommen werden.
Die geplanten Kostensteigerungen haben zu Folge, dass die bisherigen Entgeltsätze für die Erhebung der Vorausleistungen im Bereich der Schmutzwassermengen- und Niederschlagswassergebühren geringfügig angepasst werden müssen. Die Erhöhung ist vorläufig.
Im Wirtschaftsjahr 2024 soll die Preisentwicklung kontinuierlich beobachtet werden, um durch eine aktuelle Kalkulation die endgültige Entgeltshöhe in der zweiten Jahreshälfte festzusetzen. Die danach durch die Verbandsversammlung beschlossenen endgültigen Entgeltssätze bilden dann die Grundlage für die Endabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024. Die endgültigen Entgeltssätze werden ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.