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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 49/2023
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Bekanntmachung der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen beschlossenen vorläufigen Entgeltsätze zur Berechnung der Vorausleistung im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2024

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in ihrer Sitzung am 28. November 2023 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende vorläufigen Entgeltsätze als Grundlage zur Erhebung von Vorausleistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2024 beschlossen:

(zum Vergleich ist der Vorjahressatz ausgewiesen)

I. Laufende Entgelte

2024

2023

1. Schmutzwassermengengebühr je m³

2,97 €

2,94 €

2. Weinbauzusatzgebühr Basiswert – Weinbau

je Verrechnungseinheit

3,72 €

3,72 €

a) bei Teilnahme am Bringsystem

1,86 €

1,86 €

b) bei Nichtteilnahme am Bringsystem

7,44 €

7,44 €

3. Niederschlagswassergebühr je m²

tatsächlich bebauter, befestigter und

angeschlossener Fläche

0,46 €

0,45 €

4. Fäkalschlammgebühr je m³

48,13 €

48,13 €

5. Abwasserabgabe für Kleineinleiter

je Einwohner

17,90 €

17,90 €

6. Kostenerstattung der Ortsgemeinden

Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag Vorausleistung je m² (Abrechnung erfolgt

auf der Grundlage der Nachkalkulation)

0,67 €

0,65 €

II. Einmalige Beiträge

1. Einmalbeitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

8,75 €

8,75 €

2. Einmalbeitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Grundstücksfläche

28,57 €

28,57 €

3. Investitionskostenanteil Gemeindestraßen je m²

21,12 €

21,12 €

III. Verwaltungsgebühr

1. Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Erstanschluss

80,00 €

80,00 €

2. Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Zweitanschluss

320,00 €

320,00 €

Auf Grund der im Wirtschaftsjahr 2023 erstmals praktizierten Festsetzung von Entgeltsätzen für die Vorausleistungsbescheide und der dabei gewonnen positiven Erkenntnis im Hinblick auf die optimierte und flexible Handhabung bei der Festsetzung der endgültigen Entgeltsätze am Ende des Wirtschaftsjahres, soll die Praxis zukünftig beibehalten werden.

Insbesondere durch die krisen- und konjunkturbedingten Unsicherheiten im Bereich der Zinspolitik, der Personalkosten, im Investitionsbereich sowie im Energiesektor, die sich auf alle Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten auswirken, kann eine realistische Einschätzung zu den Aufwandssteigerungen für das jeweilige Wirtschaftsjahr nur bedingt vorgenommen werden.

Die geplanten Kostensteigerungen haben zu Folge, dass die bisherigen Entgeltsätze für die Erhebung der Vorausleistungen im Bereich der Schmutzwassermengen- und Niederschlagswassergebühren geringfügig angepasst werden müssen. Die Erhöhung ist vorläufig.

Im Wirtschaftsjahr 2024 soll die Preisentwicklung kontinuierlich beobachtet werden, um durch eine aktuelle Kalkulation die endgültige Entgeltshöhe in der zweiten Jahreshälfte festzusetzen. Die danach durch die Verbandsversammlung beschlossenen endgültigen Entgeltssätze bilden dann die Grundlage für die Endabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024. Die endgültigen Entgeltssätze werden ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.

55232 Alzey, 29. November 2023
Zweckverband Abwasserentsorgung
Rheinhessen
gez.
Steffen Unger
Verbandsvorsteher