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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 49/2025
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Bekanntmachung

der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen beschlossenen endgültigen Entgeltsätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in ihrer Sitzung am 26. November 2025 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende endgültigen Entgeltsätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2025 beschlossen: (zum Vergleich ist der Vorjahresansatz ausgewiesen)

Entgeltart

Entgeltsatz

Entgeltsatz

Einheit

2025

2024

Laufende Entgelte

Schmutzwassermengengebühr

3,06

2,97

€/m³

Niederschlagswassergebühr

0,48

0,46

€/m²

Weinbauzusatzgebühr Basiswert

3,72

3,72

€/VE

Weinbauzusatzgebühr Teilnahme am Bringsystem

1,86

1,86

€/VE

Weinbauzusatzgebühr Nichtteilnahme am Bringsystem

7,44

7,44

€/VE

Fäkalschlammgebühr

48,13

48,13

€/m³

Abwasserabgabe für Kleineinleiter

17,90

17,90

€/Einw.

Wiederkehrender Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag der Ortsgemeinden

0,70

0,67

€/m²

(Vorausleistung; Abrechnung erfolgt

auf der Grundlage der Nachkalkulation)

Einmalige Beiträge

Einmalbeitrag Schmutzwasser

8,75

8,75

€/m²

Einmalbeitrag Niederschlagswasser

28,57

28,57

€/m²

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen

21,12

21,12

€/m²

Verwaltungsgebühr

Erteilung einer Einleitgenehmigung Erstanschluss

80,00

80,00

Erteilung einer Einleitgenehmigung Zweitanschluss

320,00

320,00

Die von der Verbandsversammlung zunächst als vorläufig beschlossene Entgeltsätze konnten am Ende des Wirtschaftsjahres nunmehr durch endgültigen Beschluss des Gremiums der Höhe nach bestätigt werden. Die Sätze sind Grundlage für die Endabrechnung des Veranlagungsjahres 2025.

55232 Alzey, 27. November 2025

Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen

gez.
Steffen Jung
Verbandsvorsteher