Sitzungsdatum: 02.12.2024
Öffentlicher Teil
TOP: 1 Antrag der Fraktionen FWG, SPD, CDU & W-GfA - Beratung und Beschlussfassung - hier: Einführung einer Dorf-App
In der heutigen digitalen Welt sind moderne Kommunikationswege unerlässlich, um eine effektive Verbindung zwischen den Bewohnern eines Dorfes zu schaffen. Besonders die jüngeren Generationen, wie Generation Y und Alpha, nutzen digitale Technologien intensiv und erwarten eine unkomplizierte und schnelle Informationsverbreitung. Daher ist die Einführung einer Dorf-App ein wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen dieser Zielgruppen gerecht zu werden.
Die Dorf-App bietet zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht eine schnelle Informationsvermittlung in Echtzeit, was besonders in Notfällen oder bei kurzfristigen Veranstaltungen von großer Bedeutung ist. Die App kann Push-Nachrichten senden, sodass die Nutzer sofort über Neuigkeiten, Änderungen im Veranstaltungsplan oder wichtige Mitteilungen informiert werden.
Darüber hinaus stellt die App eine optimale Plattform für die Vereine in Alsheim. Sie können ihre Aktivitäten und Veranstaltungen einfach und effektiv bewerben und mit den Dorfbewohnern interagieren. Durch spezielle Funktionen wie Event-Kalender, Umfragen oder Diskussionsforen wird die Kommunikation gefördert und der Austausch zwischen den Mitgliedern und Interessierten erleichtert.
Zusätzlich könnte die App lokale Geschäfte und Dienstleistungen unterstützen, indem sie Angebote und Neuigkeiten hervorhebt. Dies stärkt nicht nur die Gemeinschaft, sondern fördert auch die lokale Wirtschaft. Insgesamt stellt die Einführung einer Dorf-App einen bedeutenden Fortschritt in der digitalen Vernetzung dar, der nicht nur die Kommunikation innerhalb des Dorfes verbessert, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl stärkt und die Attraktivität des Wohnorts erhöht. Es ist eine innovative Lösung, um die Bedürfnisse der jüngeren Generationen zu erfüllen und gleichzeitig die traditionellen Werte eines Dorfs zu bewahren. Die Dorf-App war im Vergleich zu anderen die günstigste.
Der Ortsgemeinderat beschließt in seiner Sitzung aufgrund des Zeitproblems (Förderprogramm nur noch bis Ende des Jahres) den Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2024 zu vertagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 2 Nachwahl für verschiedene Ausschüsse des Ortsgemeinderates Alsheim
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 04.09.2024 wurde u.a. Herr Ernst-Wilhelm Becker als Mitglied in den Landwirtschafts- und Weinbauausschuss und Frau Suela Schwarz als Mitglied in den Sozial- und Friedhofsausschuss gewählt.
Mit Beschluss des Ortsgemeinderates Alsheim am 14. Oktober 2024 wurden dem 1. Beigeordneten Herrn Ernst-Wilhelm Becker (CDU) und der weiteren Beigeordneten Frau Suela Schwarz (W-GfA) jeweils ein Geschäftsbereich übertragen. Soweit Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich bestellt sind, führt gem. § 46 Abs. 1 GemO anstelle des Bürgermeisters derjenige Beigeordnete den Vorsitz, zu dessen Geschäftsbereich die dem Ausschuss übertragenen Aufgaben gehören.
Insofern sind folgende Nachwahlen erforderlich:
Landwirtschafts- und Weinbauausschuss ordentliches Mitglied
Sozial- und Friedhofsausschuss ordentliches Mitglied
Ersatzpersonen werden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 5 GemO auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt.
Auf Vorschlag der Fraktionen werden für die Nachbesetzung folgende Vorschläge unterbereitet:
| Landwirtschafts- und Weinbauausschuss | |
| 1. | Frau Jessica Oelmann (bisher stellvertretendes Mitglied) als ordentliches Mitglied |
| 2. | Herr Nicholas Erben als stellvertretendes Mitglied |
| Sozial- und Friedhofsausschuss | |
| 1. | Herr Ralf Schöfer (bisher stellvertretendes Mitglied) als ordentliches Mitglied |
| 2. | Frau Stefanie Thomas als stellvertretendes Mitglied |
| Im Anschluss werden folgende Wahlen durchgeführt: | |
| Landwirtschafts- und Weinbauausschuss | |
| 1. | Frau Jessica Oelmann (bisher stellvertretendes Mitglied) als ordentliches Mitglied |
| 2. | Herr Nicholas Erben als stellvertretendes Mitglied |
| Sozial- und Friedhofsausschuss | |
| 1. | Herr Ralf Schöfer (bisher stellvertretendes Mitglied) als ordentliches Mitglied |
| 2. | Frau Stefanie Thomas als stellvertretendes Mitglied |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 3 Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025
Zum 01.01.2025 tritt die angekündigte Grundsteuerreform in Kraft. Somit endet zum Jahresende 2024 erstmals der seit 01.01.1964 geltende Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge, was die übliche Praxis zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B unmittelbar beeinflusst.
Nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) können die Hebesätze für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge festgesetzt werden. Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze erfolgt bislang mit der jährlichen Haushaltssatzung.
Daraus ergibt sich, dass ohne Vorliegen einer rechtkräftigen Haushaltssatzung zum 01.01.2025 (beschlossen, genehmigt und veröffentlicht) keine Veranlagungsgrundlage besteht und die Grundsteuerbescheide zum Jahresbeginn (Jahreshauptveranlagung) folglich nicht erlassen werden können.
Da in der Regel die Haushaltsberatungen nicht vor dem Jahreswechsel abgeschlossen werden können, hat die Geschäftsstelle des Gemeinde- und Städtebundes RLP für diesen Fall die Empfehlung herausgegeben, die sogenannten Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer) für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen.
Auf dieser Grundlage kann somit eine rechtssichere Jahreshauptveranlagung zu Beginn des Jahres durchgeführt werden. Mit Erlass der neuen Haushaltssatzung 2025 würde der entsprechende Beschluss nochmals bestätigt bzw. kann auch nochmals einer Änderung unterworfen werden.
Die Verwaltung schließt sich der Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes zum Erlass einer Hebesatzsatzung an und legt dem Gemeinderat ein entsprechendes Satzungsmuster zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Da die finanziellen Auswirkungen der Grundsteuerreform auf das Steueraufkommen der Gemeinde bisher noch nicht eingeschätzt werden kann, schlagen wir von Verwaltungsseite vor, die Hebesätze vorerst auf dem Niveau der bisher festgesetzten Werte zu belassen.
Zur Haushaltsaufstellung erhoffen wir uns belastbares Zahlenmaterial um eine gewissenhafte Einschätzung der notwendigen Hebesätze, auch mit Blick auf den erforderlichen Haushaltsausgleich, vornehmen zu können.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung der Ortsgemeinde Alsheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025, in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Da keine weiteren Anfragen vorliegen, verabschiedet der Vorsitzende die Gäste mit einem Dank für ihre Teilnahme, und schließt die Sitzung um 19:57 Uhr.