am 12. September 2022, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Eich
(auszugsweise)
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 19:52 Uhr
TOP: 1 Beratung über den Zuschuss an den Schwimmverein Freibad Gimbsheim e. V.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Profit in seiner Funktion als 1. Vorsitzender des Schwimmvereins Freibad Gimbsheim e.V. und bittet diesen um weitere Erläuterungen.
Herr Profit bedankt sich für die Einladung und erläutert anhand einer Power Point-Präsentation die Vereins- und Badeentwicklung. Dabei teilt er mit, dass die Mitgliederzahlen auf 5.325 Mitglieder in 2022 angestiegen sind. Ebenso startete die Abteilung Schwimmschule mit großem Interesse und die Ehrenamtsbeteiligung war sehr erfolgreich. Eine Freibadpartnerschaft mit der Stadt Eltville konnte im Mai d. J. eingegangen werden. In 2022 wurden 75.000 Besucher gezählt und für Schwimmkurse und Reha-Sport wurde ein neues mobiles Becken angeschafft. In 2023 kann die Grundsteinlegung vor 50 Jahren gefeiert werden, jedoch werde man in 2024 das 50-jährige Bestehen des Bades feiern. Für Fliesenkauf, Erneuerung Beckenkopf, Sonnensegel für Planschbecken, Ersatz der ineffizienten Elektrogeräte im Kiosk, die Zaunanlage zum Sportplatz, Schwimmkursbecken mit Zelt, Elektroprüfungen, Rosenbeete und Malerarbeiten wurden rd. 110.000 € in 2022 investiert. Herr Profit gibt zu dem Sonnensegel für das Planschbecken bekannt, dass durch einen Spendenaufruf 3.000 € eingingen.
Zu der Vereins- und Badeentwicklung 2023 teilt Herr Profit mit, dass ein soziales Mitgliedschaftskonzept Ziel ist. Hauptziel ist ein stabiler Freibadbetrieb und Investitionen in die Becken. Der Zugangsbereich soll eine Modernisierung durch ein Zugangssystem und IT erhalten. Die ökologischen Wasserkreisläufe sollen durch Flächenberegnung, WC-Spülung durch Regenwasser verbessert werden. Ebenso sollen die Energiekosten gesenkt und die CO²-Neutralität vorangetrieben werden. Der Einstieg in die Klimawandelanpassung und ein realistischer Elementarschadenschutz sind ebenfalls auf der Agenda. Eine Sanierung der WC´s und Schaffung von barrierefreien WC sowie die eines Badeaufsichtsgebäude werden auch 2023 voranschreiten. Durch die Schließung des Opptimare in Oppenheim konnten Recycling Anlageteile übernommen werden. Die Investitionen im Jahr 2023 belaufen sich auf 120.000 - 240.000 €, die der Schwimmverein in Kategorien A - C eingeteilt hat.
Soweit die Ausführungen des 1. Vorsitzenden des Schwimmvereins Freibad Gimbsheim, der sich über weitere Zuschüsse von Seiten der Verbandsgemeinde Eich freuen würde.
Die Fraktionen sprechen ihren Dank an den Schwimmverein Freibad Gimbsheim für die hervorragende Arbeit des Vorstandes und den Vereinsmitgliedern aus. Der jährliche Zuschuss der VG Eich sei gut investiert, die wirtschaftliche Basis ist ebenso vorhanden. Für das investierte Herzblut von Herrn Profit für den Verein bedankt sich Herr Ernst bei ihm besonders.
Die Begehung durch den Arbeitskreis Schwimmverein Gimbsheim fand am 06.09.2022 statt. Im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Eich ist unter dem Produktkonto 42400.54190000 für die Planungsjahre 2022 bis 2025 jeweils ein Betrag i.H.v. 42.000 € vorgesehen.
Ausschussmitglied Meudt teilt mit, dass er bedingt durch Auftragserteilung durch den Schwimmverein für sein Unternehmen bei Beschlussfassung vom Ratstisch abrückt.
Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Schwimmverein Freibad Gimbsheim einen Zuschuss in Höhe von 42.000 € zu gewähren. Die Mittel sind dementsprechend in die Haushaltsplanung 2023 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Meudt nimmt wieder am Ratstisch teil. Vom Vorsitzenden wird Herr Profit mit einem Dank für seine Anwesenheit verabschiedet.
TOP: 2 Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Die Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung
(GemO) zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist.
Während die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegen; entscheidet der Gemeinderat über die eigentliche Annahme derartiger Leistungen. Ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 9 GemO i.V.m. § 24 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) kommen vorgenannte gesetzliche Verfahrensbestimmungen erst dann zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung im Einzelfall oder die Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr die Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Die Verbandsgemeinde Eich hat Spenden i.H.v. 2.500 € erhalten.
Diese wurden der Aufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Gegen die Annahme derselben hat die Aufsichtsbehörde keine Bedenken erhoben. Wegen Einzelheiten hierzu wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Die Verwaltung hat dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Verpflichtung aus § 94 Abs. 3 GemO auch im Interesse des Schutzes des/der kommunalen Wahlbeamten erfüllt wird.
Nachdem die Aufsichtsbehörde bestätigt hat, dass gegen die Annahme der Spende keine Bedenken bestehen, ist über deren endgültige Annahme formal zu entscheiden.
Hierzu bestehen keine Wortbeiträge und der Vorsitzende bittet um Beschlussfassung.
Der Haupt-, Finanz- und Werksausschuss beschließt die Annahme der erhaltenen Spenden i.H.v. insgesamt 2.500,00 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 3 Förderung von Balkon PV-Anlagen(Stecker PV-Geräte)
Herr Ernst erläutert, dass ein Stecker PV-Gerät aus Sonnenlicht elektrischen Strom erzeugt. Der von den PV-Modulen erzeugte Gleichstrom wird über einen Wechselrichter in Wechselstrom (Haushaltsstrom) umgewandelt. Vom Wechselrichter wird der Wechselstrom über ein Kabel inkl. üblichen Schuko Stecker in eine in der Wohnung oder Haus vorhandenen Steckdose eingespeist und von elektrischen Verbrauchern wie z.B. Kühlschrank oder Heizung verbraucht.
Durch die Einspeisung des Stroms, welcher durch ein Stecker PV-Gerät klimafreundlich erzeugt wird, reduziert sich der Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Neben der Reduktion von Stromkosten tragen die kostengünstigen Stecker PV-Geräte ihren Beitrag zur Energiewende bei.
Durch einen Förderbetrag von einmalig 100,00 Euro je Antragssteller (Haushalt) ermöglicht es die Verbandsgemeinde Eich auch finanzschwächeren Haushalten, mittels Stecker PV-Gerät kostengünstig und klimafreundlich Strom zu erzeugen und ihren Teil zur Energiewende beizutragen. Die Förderung soll nach dem Windhundprinzip für die ersten 50 Antragssteller im laufenden Jahr vergeben werden. Der Fördertopf besteht somit für das Jahr 2022 aus insgesamt 5.000,00 Euro.
Hierfür sind im Haushalt 2022 bisher keine Mittel vorgesehen, deshalb müssen diese als außerplanmäßige Ausgaben beschlossen werden.
Die von den Ausschussmitgliedern bestehenden Anfragen werden von der Verwaltungsspitze ausführlich beantwortet. Frau Reuper weist darauf hin, dass Vermieter sensibilisiert werden sollten, und eine Anbringung von solchen Anlagen an Mietobjekten zugelassen ist. Aus ihrer beruflichen Erfahrung heraus plädiert sie dazu Vermieter über die Presse darüber zu informieren.
Eine fachgerechte Installation ist Voraussetzung für eine solche Anlage, so der Vorsitzende.
Sodann ergeht folgende Beschlussfassung.
Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss der Verbandsgemeinde beschließt die Umsetzung einer Förderung von Balkon PV-Anlagen (Stecker PV-Geräte) für private Haushalte in der Verbandsgemeinde Eich. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Eich wird mit der Veröffentlichung der Förderung beauftragt. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden als außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2022 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig