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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 51/2024
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Niederschrift über die 3. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich

am 11. November 2024, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Eich

(auszugsweise)

Beginn: 19:00 Uhr, Ende: 19:45 Uhr

TOP: 1 2.9. Teiländerung des Flächennutzungsplans "Wohnbauflächen" in der Ortsgemeinde Hamm;

1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

2. Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Von Herrn Abstein wird auf den Tagesordnungspunkt eingegangen und im Anschluss bittet er Herrn Zillinger um weitere Erläuterungen. Anhand von Planunterlagen werden die Flächennutzungsplanänderungen, in Bearbeitung eines normalen Regelverfahrens und der Ablauf der Maßnahme aufgezeigt. Nach Offenlage der Planunterlagen wurden von den Behörden mehrere Stellungnahmen eingereicht, sowie vom Büro Zillinger zur Abwägung bearbeitet. Im Anschluss wurde den Behörden das entsprechende Ergebnis mitgeteilt. Nach erneuter Abwägung wird der Plan zur Feststellung beschlossen und zur Genehmigung bei der SGD Süd eingereicht. Somit kann im Anschluss der Bebauungsplan rechtskräftig werden.

Eine öffentliche Auslage des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Hamm am Rhein erfolgt durch Einstellung im Internet nach Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat.

Fragen von Seiten der Ratsmitglieder bestehen nicht und folgende Beschlussfassung wird herbeigeführt:

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt:

1.

Den Beschlussempfehlungen gemäß der beigefügten Synopse (Stellungnahmen Nr. 1 - 15) zuzustimmen (Abwägungsbeschluss). Die Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, werden über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

2.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 2.9. Teiländerung des Flächennutzungsplans „Wohnbauflächen“ in der Ortsgemeinde Hamm durchzuführen. Die Unterlagen der Bauleitplanung werden auch öffentlich ausgelegt sowie die Behörden von der Auslegung benachrichtigt.

Die v. g. Beschlüsse kommen nur dann zur Umsetzung, wenn die Ortsgemeinde Hamm weiterhin an ihrem Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Allmendgarten“ festhält.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anschließend bedankt sich Bürgermeister Abstein bei Herrn Zillinger für die ausführlichen Erläuterungen und wünscht einen guten Nachhauseweg.

TOP: 2 Beratung und Beschlussfassung über die 2.10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Sonderbauflächen - Photovoltaik" in den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim;

- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

- Zustimmung zu einem "Städtebaulichen Vertrag"

Vom Vorsitzenden wird auf die Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung (Mitwirkungsverbot) hingewiesen. Nach Überprüfung, ob ein Ausschließungsgrund nach § 22 GemO vorliegt, dürfen 2 Ratsmitglieder nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Dies sind die Herren Amadeus Becker und Wilfried Eichner. Die genannten Ratsmitglieder rücken vom Ratstisch ab und nehmen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Die Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim beabsichtigen jeweils mit der wiwi consult GmbH & Co. KG, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz einen angebotsbezogenen Bebauungsplan für einen Solarpark Alsheim/Mettenheim an der Gemarkungsgrenze zwischen den beiden Ortsgemeinden aufzustellen. Der Vorhabenträger ist an die Gemeinden herangetreten mit der Bitte, die bebauungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt im Rahmen eines Bebauungsplans zu schaffen. Da sich nach verschiedenen Vorgesprächen mit der unteren Planungsbehörde und den Ortsgemeinden die mögliche Umsetzung des Vorhabens abzeichnet, sollen die Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.

Der Geltungsbereich der Sonderbauflächen ist im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eich noch als landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Für die Verwirklichung der Planungsüberlegungen der Ortsgemeinden ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB eine Änderung der Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans durchzuführen. Die Flächen sollen zukünftig als Sonderbauflächen - Photovoltaik ausgewiesen werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB kann mit dem Bauleitplanverfahren begonnen werden.

Der Vorhabensträger / Investor ist dazu bereit, über einen städtebaulichen Vertrag mit den Gemeinden die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) auf eigene Kosten zu übernehmen. Die Verträge wurden mit dem Investor und der Verbandsgemeindeverwaltung Eich ausgearbeitet und sind in der Anlage beigefügt.

Sobald der Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verträge unterzeichnet sind, wird ein leistungsstarkes Planungsbüro in Abstimmung mit der Verwaltung durch wiwi consult mit den Arbeiten beauftragt.

Der Geltungsbereich der Sonderbauflächen wurde als Anlage beigefügt.

Städtebauliches Ziel:

Die Gemeinden Alsheim und Mettenheim unterstützen die Umsetzung der Nutzung von regenerativer Energieerzeugung und stehen somit auch im Sinne des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG). Hierzu gehört die Nutzung des Sonnenlichts zur Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen.

Im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) steht das Ziel den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dafür werden u. a. Flächen an Hauptverkehrsstraßen oder Bahnlinien als besonders geeignet beurteilt. Ebenso liegt der ausgewählte Geltungsbereich in einem Vorbehaltsgebiet des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Simone Klös in Bezug zur Ausgleichsfläche teilt Herr Abstein mit, dass dies im Anschluss von der Kreisverwaltung Alzey-Worms festgelegt wird. Es komme dabei auch auf die Nutzung der eigentlichen Grünfläche an, was noch nicht geregelt ist.

Dr. Mahlerwein bittet um Mitteilung, ob der Solarpark komplett entlang der Bahnstrecke verläuft, oder nur die besagte Teilfläche betrifft.

Herr Abstein teilt mit, dass gewisse Regelungen es ermöglichen ohne Änderung des B-Plans oder des Flächennutzungsplans entlang von Infrastrukturtrassen zu bauen. Durch die Größe des Vorhabens ist es notwendig, den Flächennutzungsplan sowie B-Plan zu ändern. Auch wird darauf hingewiesen, dass zwischen Guntersblum bis Worms, dies das einzige Gebiet ist, was für eine größere Fläche von Photovoltaikanlagen geeignet ist.

Von Frau Reuper wird die Sicherung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bezug auf den ausstehenden Bau des Radweges zur B 9 in Mettenheim angesprochen.

Die Projektierer müssen Pachtverträge mit den Grundstückseigentümern schließen und wenn Angebot und Nachfrage stimmen, wird der Pachtpreis eine andere Höhe haben, als bei anderen Infrastrukturmaßnahmen, so Herr Abstein. Die Flächensicherung sei Aufgabe des Projektierers.

Im Anschluss bittet der Vorsitzende um Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Aufstellung der 2.10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen - Photovoltaik“ in den Gemeinden Alsheim und Mettenheim. Die Änderung umfasst einen Geltungsbereich in der Gemarkung Alsheim (Teilbereiche in der Flur 6 und 8) und in der Gemarkung Mettenheim (Teilbereich in der Flur 9) gemäß der in der Anlage dargestellten Planskizze.

Die vorliegenden Städtebaulichen Verträge mit der wiwi consult GmbH & Co. KG, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz und den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim können abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die betroffenen Ratsmitglieder rücken wieder an den Ratstisch und nehmen an den weiteren Beratungen teil.

TOP: 3 Beratung und Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Eich

Der Vorsitzende geht auf den Sachverhalt der Beschlussvorlage ein und teilt mit, dass mit der Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 2020 Verbandsgemeinden verpflichtet sind, für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen Schulentwicklungspläne aufzustellen (§ 91 Abs. 3 S. 1 Schulgesetz RLP). Der Schulentwicklungsplan umfasst Daten der Grundschule am Sonnenberg in Alsheim, der Altrheingrundschule Eich und der Prof. Jakob Muth Grundschule in Gimbsheim, auch wenn letztere in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Gimbsheim liegt.

Der Schulentwicklungsplan ist im Vorfeld bereits mit der Ortsgemeinde Gimbsheim als Schulträgerin abgestimmt worden.

Die Schulentwicklungsplanung zeigt die Prognose der Schülerzahlen auch unter Berücksichtigung demographischer Entwicklungen. Darüber hinaus werden die Entwicklungen der einzelnen Schulen aufgezeigt und der künftige Bedarf mit dem vorhandenen Schulangebot bzw. mit den zur Verfügung stehenden Schulräumen abgeglichen.

Der Schulentwicklungsplan dient den politisch Verantwortlichen als Grundlage und Hilfestellung für Entscheidungen, welche sich auf die schulischen Angebote beziehen. Durch die zukünftigen Schülerzahlprognosen sollen organisatorisch notwendige Maßnahmen frühzeitig erkannt und eingeleitet werden.

Der Schulentwicklungsplan wird für maximal sechs Jahre festgeschrieben und ist der Schulbehörde und dem zuständigen Ministerium vorzulegen.

Weiter teilt der Bürgermeister mit, dass die Schülerzahlen in den letzten 5 Jahren um ca. 20 % gestiegen sind. Auch wird davon ausgegangen, dass die Schülerzahlen sich in den nächsten 5 Jahren nochmals um 15 % erhöhen. Dies ist begründet durch Ermittlung von Einwohnerzahlen und Zuzug durch Errichtung von Neubaugebieten. Insgesamt wird eine Steigerung von 32 auf 35 Klassen festgestellt, was für die Schule in Alsheim eine konstante Klassenzahl bedeutet und die Schule in Eich von 12 Klassen auf 13 bzw. 14 Klassen ansteigen wird. Dies hätte zur Folge, dass die ersten Maßnahmen zur Erweiterung der Grundschule Eich vorzunehmen sind.

Auch für die Grundschule Gimbsheim bedeutet der Anstieg der Schülerzahlen eine Erweiterung der Räumlichkeiten, bei konstanter Klassenzahl.

Von Herrn Widder wird die eventuelle Reduzierung der zukünftigen Schülerzahlen über die berechneten Jahre angesprochen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Neubaugebiete in Hamm und Worms-Ibersheim mit eingerechnet wurden und die Folgeinfrastruktur der Kindergärten ebenfalls zu beachten ist.

Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung dem Verbandsgemeinderat empfohlen, dem Schulentwicklungsplan in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

Weitere Rückfragen bestehen nicht, so dass folgende Beschlussfassung ergeht:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Schulentwicklungsplan in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 4 Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme jährlich wiederkehrender Ausgaben für die Unterhaltung des Rheinterrassenweges und das Marketing durch die Verbandsgemeinde Eich (Kostenanteile der Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim)

Dem Verbandsgemeinderat wird durch den Vorsitzenden die Sitzungsvorlage näher erläutert. Dabei teilt er mit, dass bereits 2014 gemäß Beschluss die jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Unterhaltung und das Marketing durch die Verbandsgemeinde Eich erstattet wird.

Für den innerhalb der Verbandsgemeinde Eich gelegenen Streckenabschnitt fallen jährlich wiederkehrende pauschalierte Kosten wie folgt an:

1. Wegabschnitt Alsheim (Anteil 7,5 km)

für das Wegemanagement je km und Jahr 142,80 € (brutto), gesamt 1.071,00 €;

für das Marketing je km und Jahr 166,60 € (brutto), gesamt 1.082,90 €;

somit insgesamt 2.320,50 €

2. Wegabschnitt Mettenheim (Anteil 3,5 km)

für das Wegemanagement je km und Jahr 142,80 € (brutto), gesamt 499,80 €;

für das Marketing je km und Jahr 166,60 € (brutto), gesamt 583,10 €;

somit insgesamt 1.082,90 €

Die wiederkehrenden Kosten im gesamten Streckenabschnitt Alsheim - Mettenheim belaufen sich somit auf insgesamt 3.403,40 €/Jahr.

Da die Förderung des Tourismus, wenn sie erfolgreich sein soll, nur als gemeindeübergreifende Aufgabe verstanden werden kann, erscheint es angebracht, die den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim entstehenden jährlichen pauschalierten Kosten durch die Aufgabenträgerin für die touristische Entwicklung und Förderung, die Verbandsgemeinde Eich, zu erstatten. Darüber hinaus entstehende Kosten für Streckenunterhaltung und -pflege hat die jeweilige Ortsgemeinde selbst zu tragen.

Da sich die Beträge geändert haben, ist eine erneute Beschlussfassung hierzu erforderlich.

Entsprechende Mittel sind für das HH-Jahr 2024 erforderlichenfalls als überplanmäßig zu beschließen. Ab dem Haushaltsjahr 2025 sind entsprechende Mittel auf dem Produktkonto 06/57500.52910100 zu veranschlagen.

Ortsbürgermeister Eichner ist für die Übernahme der Kosten zur Unterhaltung des Rheinterrassenweges und das Marketing der Verwaltung sehr dankbar. Dabei weist er darauf hin, dass die Pflege des Wegemanagements mit den Kosten nicht abgedeckt ist und Rückschnittmaßnahmen bzw. Austausch der Beschilderungen durch die Ortsgemeinden übernommen werden und somit die Kosten niedrig gehalten werden.

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge bestehen, wird folgende Beschlussfassung herbeigeführt:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim die jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Unterhaltung des Rheinterrassenweges und das Marketing in Höhe von derzeit 3.403,40 € zu erstatten.

Die sich hieraus ergebende Überschreitung des HH-Ansatzes 2024 auf dem Produktkonto 06/57500.52910100 wird hiermit als überplanmäßige Ausgabe beschlossen. Ab dem HH-Jahr 2025 sind entsprechende Mittel im betreffenden Produktkonto vorzusehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 5 Änderung des Vertrages mit dem Tierschutzverein Worms Stadt und Land e.V. über die Verwahrung und Pflege von Fundtieren und herrenlosen Tieren

Auch hier wird vom Vorsitzenden auf die ausgehändigte Vorlage eingegangen und er teilt mit, dass die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde als Ordnungs- und Fundbehörde für die Verwahrung und Pflege von Fundtieren und herrenlosen Tieren u.a. aus dem Tierschutzgesetz sich ergibt. Darüber hinaus ist die Verbandsgemeinde als Ordnungsbehörde für die zeitweise oder dauerhafte Unterbringung beschlagnahmter Tiere zuständig.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat die Verbandsgemeinde Eich einen entsprechenden Vertrag mit dem Tierschutzverein „Worms Stadt und Land e.V.“ abgeschlossen, welcher das Tierheim in Worms betreibt.

Zur Finanzierung der Aufwendungen des Tierheims Worms wurde durch die Verbandsgemeinde Eich bis zum Jahr 2022 ein jährlicher Beitrag von EUR 0,50 / Einwohner (nur Hauptwohnsitz) gezahlt. Zum 01.01.2023 wurde eine neue vertragliche Regelung abgeschlossen, welche einen Kostenbeitrag von EUR 1,00 / Einwohner festlegt.

Der Tierschutzverein hat nun erneut einen geänderten Vertrag mit Gültigkeit ab 01.01.2025 vorgelegt und die Verbandsgemeinde um Zustimmung gebeten. Der neue Vertrag sieht vor, die Kostenbeiträge der Kommune schrittweise auf

EUR 1,50 / Ew. ab 01.01.2025

EUR 1,70 / Ew. ab 01.01.2026

EUR 2,00 / Ew. ab 01.01.2027

anzuheben.

Zum 01.01.2028 sollen die Konditionen neu verhandelt werden. Als Begründung für die Erhöhungen werden insbesondere Kostensteigerungen bei Tierarztrechnungen, Beauftragung externer Hundetrainer, Personalaufwendungen und Futtermitteln angeführt. Außerdem falle durch altersbedingtes Ausscheiden ab 2025 das Engagement der ehrenamtlichen Handwerkertruppe weg.

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Verbandsgemeinde Eich nicht umhinkommen, gemeinsam mit den anderen beteiligten Kommunen die Finanzierung des Tierheims Worms sicherzustellen.

Der Vertrag liegt den Ratsmitgliedern vor.

Auch wird vom Vorsitzenden angeboten, das Tierheim bei Interesse von den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor Ort vorzustellen, damit ein Einblick in die Gegebenheiten sowie in die tägliche Arbeit gegeben werden kann.

Ratsmitglied Bernd Hermann äußert, dass die Hürden vom Tierheim nicht so hoch angesetzt werden dürften, wenn ein Fundtier dort abgeben wird. Auch die Bedingungen ein Tier aus dem Tierheim privat aufzunehmen, ist mit hohen Auflagen verbunden, was Herr Hermann aus eigenen Erfahrungen berichtet.

Herr Ritter bittet eine Auflistung der abgegebenen Fundtiere aus den zurückliegenden Jahren der Niederschrift beizufügen. Herrn Abstein liegt eine Auflistung vor, die zeigt, dass in den Jahren 2021 (Hunde, Katzen und Kleintiere) 21 Tiere abgegeben wurden. 2022 waren dies 33 und 2023 28 Fundtiere.

Der Durchschnitt ist zwar überschaubar, jedoch die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Arztkosten enorm hoch, was hierbei berücksichtigt werden muss. Auch nicht vermittelbare Tiere werden mit dem Kostenbeitrag finanziert.

Horst Widder ist der Meinung, wem die Gegebenheiten vor Ort bekannt sind, dem müsste auch bewusst sein, dass die finanziellen Mittel gut angelegt sind. Für ihn wäre es wichtig, vom Tierheim ein Konzept zu erhalten, damit eine zukünftige Wirtschaftlichkeit ersichtlich ist. Eine Erhöhung von 100 % alle paar Jahre könne nicht tragbar sein.

Für Ratsmitglied Oliver Ernst geht es nicht nur um die Thematik der Unterbringung, sondern vielmehr um die Zuführung, Verwahrung und Pflege von Fundtieren. Für ihn sei es mehr ein Zuschuss, die abzugebenden Tiere dann ordnungsgemäß unterbringen zu können! Aus Sicht des Verbandsgemeinderates vertritt er die Auffassung, dass die Infrastruktur im Tierheim damit unterstützt wird. Von seiner Seite spricht nichts dagegen, das Tierheim zu unterstützen. Für Herrn Ernst ist die Abgabezahl weitaus höher, als das Tierheim mit einem Kostenanteil pro Einwohner von der VG Eich unterstützt wird. Daher stellt sich für ihn die Frage, wieso jetzt ein Vertrag abgeschlossen wird und es im Jahr nur eine geringe Zahl an abzugebende Tiere betrifft. Er betont, dass hier auch das Tierwohl gefördert wird.

Herr Abstein weist auf das Einzugsgebiet der Stadt Worms und dem Landkreis hin, was eine Einwohnerzahl von 150.000 - 200.000 Einwohner aufweist. Davon leben ca. 14.000 Einwohner in der VG Eich und somit wird ein recht hoher Beitrag geleistet.

Herr Klös stellt klar, dass eine Abgabe nicht pro Tier berechnet wird, sondern eine pauschale Gesamtsumme an das Tierheim fließt.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass nur durch Abschluss des Vertrages die Unterbringung von Fundtieren durch die Verbandsgemeinde sichergestellt sei. Ansonsten müsse die VG Eich selbst eine dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit bereithalten. Klar sei auch, dass man insgesamt das Tierheim mit dem abzuschließenden Vertrag unterstützt.

Für Dr. Mahlerwein ist die Abgabe eines Kostenbeitrages an das Tierheim ein Akt der Solidarität und Bürger können ebenfalls ein Fundtier abgeben.

Im Anschluss an den regen Meinungsaustausch führt Herr Bürgermeister Abstein folgenden Beschluss herbei:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss des aktualisierten Vertrages mit dem Tierschutzverein „Worms Stadt und Land e.V.“ zum 01.01.2025 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig