Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 6/2024
Ortsgemeinde Alsheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Tempo- Zone in Alsheim

Liebe Alsheimerinnen und Alsheimer,

im letzten Jahr wurde gem. Gemeinderatsbeschluss eine Arbeitsgruppe Verkehr gegründet, die dem Bau-Ausschuss der Gemeinde zuarbeitet. Das Engagement dieser Arbeitsgruppe hat sich gelohnt. Unter zuständiger Leitung unseres ersten Beigeordneten Ernst-Wilhelm Becker ist nun der gesamte Ortsteil östlich der Bahnlinie ebenfalls in auf eine 30er Zone erweitert worden. Die neuen Schilder wurden von einer Fachfirma montiert, die Kollegen vom Bauhof haben die alte Beschilderung entfernt.

Zukünftig ist Folgendes dringend zu beachten: Eine Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Als Vorfahrtsregel gilt rechts vor links. Tempo 30 gilt auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören.

Als Landesstraßen außerhalb unserer Zuständigkeit bleiben folgende Straßen grundsätzlich von den Regelungen einer Tempo-30-Zone unberührt: Wormser Straße, Bachstraße, Kesselgasse und die Gimbsheimer Straße zwischen Bahnübergang und Bachstraße. Hier liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach wie vor bei 50 Km/h bis auf kurze Teilabschnitte mit 30km/h in der Mainzer Straße und Mehlpfortstraße.

Seien Sie bitte jetzt besonders vorsichtig und fahren Sie vorausschauend, bis wir uns alle an die neuen Regelungen gewöhnt haben.

Robert Kolig
Ortsbürgermeister