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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 8/2023
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Niederschrift

über die 20. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich

am 12. Dezember 2022, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Eich

(auszugsweise)

Beginn: 18:00 Uhr

Ende: 19:10 Uhr

TOP: 1 Beratung und Beschlussempfehlung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Verbandsgemeindewerks Eich für das Wirtschaftsjahr 2021

Die Bilanz des Verbandsgemeindewerks Eich schließt zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 22.733.101,50 € ab.

Die Gewinn- und Verlustrechnung von 2021 weist einen Gewinn von 26.020,81 € aus.

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 14. November 2022 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat gefasst, die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 des Verbandsgemeindewerks Eich, wie vorgelegt zu beschließen. Weiterhin wird folgende Ergebnisverwendung empfohlen:

Der Jahresgewinn 2021 von 26.020,81 € wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.

Auf Nachfrage bestehen keine Wortbeiträge und Herr Abstein bittet um Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Verbandsgemeindewerks Eich.

Der Jahresgewinn 2021 von 26.020,81 € wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 2 Beratung und Beschlussfassung über die Kooperation einer kirchlich verantworteten Jugendpflegerstelle des Evangelischen Dekanats Worms-Wonnegau mit der Verbandsgemeinde Eich

Herr Abstein teilt hierzu mit, dass der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2022 über den Sachverhalt beraten und dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen hat, die Kooperation mit dem Ev. Dekanat Worms-Wonnegau bzgl. einer Jugendpflegerstelle in der Verbandsgemeinde Eich rückwirkend ab 01.01.2022 für 4 Jahre weiter zu führen und dem vorgelegtem Vertragsentwurf zuzustimmen.

Den von Frau Weide an die VG-Verwaltung herangetragenen Wunsch einen „Dirt Park“ auf einem an gepachteten Grundstück im Verbandsgemeindegebiet einzurichten, konnte erfreulicherweise zügig umgesetzt werden. Ein Ratsmitglied habe ein passendes Grundstück für eine Pachtpreis von 50 €/Jahr zur Verfügung gestellt. Eine Gestaltung der Bahn soll von den Jugendlichen durch Erstellung eines Konzeptes erfolgen. Ebenso werden von den Jugendlichen Sponsoren gesucht, um die Finanzierung sicherzustellen.

Anfragen von den Ratsmitgliedern werden keine gestellt und Herr Abstein bittet um Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Kooperation mit dem Ev. Dekanat Worms-Wonnegau bzgl. einer Jugendpflegerstelle in der Verbandsgemeinde Eich ab 01.01.2022 für 4 Jahre weiter zu führen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag auszufertigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 3 Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderung und Anpassung der Beitragsordnung in der Rheinhessen-Touristik GmbH

Am 28. Juni 2022 hat die Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH eine vom Aufsichtsrat empfohlene Satzungsänderung sowie die Anpassung der Beitragsordnung für 2023 beschlossen.

Dieser Beschluss steht unter Vorbehalt der notwendigen Beschlüsse in den Gremien der Gesellschafter. Die erforderliche Beurkundung der Satzungsanpassung ist anvisiert für die nächste Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH am 02.12.2022.

Parallel zur Satzungsänderung hat die Gesellschafterversammlung am 28.06.2022 auf Empfehlung des Aufsichtsrats eine neue Beitragsordnung beschlossen.

Um den Fehlbetrag durch die reduzierten Beiträge sowie der notwendigen zusätzlichen Personalkosten in der GmbH auszugleichen, sieht der Beschluss der Gesellschafterversammlung eine Anhebung des Sockelbeitrags auf 4.000 € sowie des Einwohnerschlüssels auf 0,16 € vor. Das Gesamtvolumen der Gesellschafterbeiträge steigt demnach auf 533.000 €.

Zur Finanzierung des vorgenannten Sockelbetrags und des Einwohnerschlüssels werden für das Haushaltsjahr 2023 unter Produktkonto 57500.56420000 die entsprechend veranschlagten Mittel in Höhe von rd. 6.200,00 € bereitgestellt.

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 14. November 2022 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat gefasst

Nunmehr ergeht folgende Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der in der Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH beschlossenen Satzungsänderung sowie der Anpassung der Beitragsordnung für 2023 zuzustimmen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wird gem. § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GemO gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 4 Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Auftragsvergaben von Bauleistungen-Erweiterung Grundschule Alsheim, Aufstockung Zwischentrakt-

Im genannten Bauvorhaben arbeiten aktuell die Gewerke Fensterbau-, Trockenbau-, Dachbau-, Elektro- und Sanitärarbeiten. Die Folgegewerke wurden soweit möglich vergeben und bereits in den Bauablauf eingetaktet. In den Gewerken Tischler- und Schlosserarbeiten konnte noch kein Auftrag erteilt werden. Zunächst wurden diese Gewerke öffentlich ausgeschrieben. Es gingen keine bzw. nur ein Angebot ein. Die Ausschreibung der Tischlerarbeiten wurde aufgehoben, da ein einzelnes Angebot den Markt nicht widerspiegeln kann. In der erneuten beschränkten Ausschreibungsrunde wurden ausreichend Angebote abgegeben. Die Bruttosummen aus der Ausschreibung liegen weit über dem beschlossenen 30% Rahmen und müssen nun nochmals durch den Verbandsgemeinderat Eich beschlossen werden, um auch diese Gewerke zu beauftragen. Ohne die beiden Gewerke kann das Bauvorhaben nicht abgeschlossen werden.

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes,

a.)

der Firma Zeitwerke Manufaktur GmbH, Alzey, den Auftrag für die Tischlerarbeiten zur Bruttoangebotssumme von 125.322,47 €,

b.)

der Firma Metall- und Stahlbau Schmickler GmbH & Co. KG, Remagen, den Auftrag für die Schlosserarbeiten zur Bruttoangebotssumme von 31.047,10 €,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 5 Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Prioritäten-/ Maßnahmenliste der Verbandsgemeindeverwaltung Eich

In diversen Abstimmungsgesprächen mit Vertreter:innen den Ortsgemeinden wurde bereits über die Aufstellung und Einführung einer Prioritäten-/ Maßnahmenliste beratschlagt. Auch Kommunen in der Nachbarschaft verfügen vereinzelt über entsprechende Listen.

Ziel und grundlegende Notwendigkeit ist hierbei die Arbeitsauftrags- sowie die Haushaltsmittelsteuerung des gesamten Maßnahmenaufkommens aller Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, unter Berücksichtigung der Zeitschiene sowie der gesetzlichen Vorgaben. Neben den umfänglichen täglich wiederkehrenden Verwaltungsgeschäften ist eine Vielzahl an Maßnahmen für alle Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde umzusetzen. Die Masse der Aufgaben und Ausgaben übersteigt die personelle und finanzielle Kapazität. Es bedarf somit einer Priorisierung und Planung der Maßnahmenabwicklung.

Aufgrund der verbreitet angespannten Haushaltslage der Kommunen sind zukünftig folgende Forderungen des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten, die der Verbesserung der verbreitet negativen kommunalen Haushaltssituationen dienen sollen:

1.

Die Gemeinden sind aufgefordert die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2023 mindestens auf das Niveau der neu festgesetzten Nivellierungssätze anzuheben, sofern die Haushalte nicht ausgeglichen sind. Die Kommunalaufsichten sind vom Land angehalten, ab 2023 unausgeglichene Haushalte nicht mehr zu genehmigen, sofern die Hebesätze nicht entsprechend angepasst werden (vgl. Anlage Übersicht neue Nivellierung-sätze).

2.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind ab sofort gehalten, jährlich für den Gesamtbetrag der Investitionskredite, für den sie eine Gesamtgenehmigung der Kommunalaufsicht im Sinne von § 103 Abs. 2 GemO erwarten, darzustellen, in welchem Umfang sie ihre Einnahmen

-

bei Gemeinden z. B. aus der Grund- und Gewerbesteuer

-

bei Gemeindeverbänden z. B. aus der Umlage

erhöhen werden, um eine ihre dauernde Leistungsfähigkeit gefährden-de Zunahme der Investitionsschulden zu vermeiden (bei Ausweis einer negativen „freien Finanzspitze“ im Haushaltsplan / vgl. Anlage Schreiben des MdI vom 12.01.2022).

Ob und ggf. inwieweit sich für die kommunalen Gebietskörperschaften eine Entspannung der zur Zeit prekären finanziellen Situation durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ab dem Haushaltsjahr 2023 oder die Grundsteuerreform, die ab dem 01.01.2025 greifen soll ergeben, bleibt abzuwarten. Hierzu können unsererseits derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden.

Aufgrund der durchweg prekären finanziellen Situation der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Eich, in Verbindung mit den vorgenannten Forderungen des Landes, sind Investitionen zukünftig nur noch unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit möglich. Entsprechende Priorisierungen sind deshalb unumgänglich.

Die ausgehändigte Prio-Liste bildet eine erste Zusammenstellung der bekannten und gemeldeten Maßnahmen ab. Anhand der Meldungen sind bereits Überschneidungen von Maßnahmen abzusehen, die in den fortzuschreibenden Listen der Folgejahre unter den v.g. Aspekten zu priorisieren sind.

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

Ratsmitglied Elke Reich kommt auf verschiedene Themen aus der Prioritätenliste zu sprechen. Dies sind im Einzelnen:

-

Der binnenseitige Hochwasserschutz wird in der Prioritätenliste nicht angesprochen, wie z.B. die Wasserrückhaltung bei Starkregenereignissen

-

Gewässerrenaturierung an den Gewässer III. Ordnung, wie Seegraben, Landgraben Riederbach

-

Baumpflanzungen auf gemeindeeigenen Flächen

-

Eh da-Flächen Hierbei geht es um öffentliche Flächen in der Agrarlandwirtschaft. Als Beispiel nennt sie hier die Ortsgemeinde Herxheim mit dem Projekt „Herxheim blüht“. Dort wurde das Projekt bereits vor Jahren umgesetzt und es werden von Gemeinde, Bürgern und Landwirte brachliegende Flächen als Blühstreifen angelegt.

-

Automatisierte Beleuchtung der Straßenbeleuchtung bei Umstellung in Energiesparlampen.

Evtl. werden die beiden zuletzt genannten Punkte als VG-Konzept im Klimaschutzkonzept umgesetzt, so Frau Reich. Herr Abstein teilte in der Haupt-, Finanz- und Werkausschusssitzung zum Thema Straßenbeleuchtung mit, dass die Entscheidung den Ortsgemeinden obliegt.

Von Seiten der GLA-Fraktion ist es wünschenswert, dieses Konzept von der Verbandsgemeinde durchzuführen.

Herr Abstein dankt Frau Reich für die Hinweise und teilt mit, dass viele Themen von den Ortsgemeinden umgesetzt werden, da die Zuständigkeit vorgegeben ist. Alle angesprochenen Themen sind im Maßnahmenkonzept enthalten.

Sodann führt der Vorsitzende die Beschlussfassung herbei.

Der Verbandsgemeinderat Eich nimmt die Prioritätenliste samt Anhängen zur Kenntnis und beschließt die zukünftige Umsetzung. D.h. im Einzelnen:

  1. Übersteigt die Maßnahmenanzahl die personellen- und/oder finanziellen Kapazitäten, dann müssen je nach festzulegender Priorisierung, Maßnahmen in eine andere Rangfolge verschoben werden.
  2. Es ist zwischen Pflichtaufgaben, Sicherheitsrelevanz und freiwilligen Leistungen zu unterscheiden.
  3. Die Priorisierung erfolgt auch nach dem Solidaritätsprinzip unter den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde. Kamen in einer Kommune verstärkt Maßnahmen zur Umsetzung, rücken danach zunächst die Nachbargemeinden in der Rangfolge nach oben.
  4. Investive Maßnahmen und/ oder Anschaffungen sind zukünftig mit dem Meldebogen an die Verwaltung zu geben.
  5. Die Liste wird jährlich fortgeführt und den Räten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 6 Beratung und Beschlussfassung über die Bürgerbeteiligung zum Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Eich für das Jahr 2023

Gemäß § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Art, Ort und Zeit der Möglichkeit zur Einsichtnahme sind öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Vorschläge zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind und bei welcher Stelle dies zu geschehen hat. Eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen darf erst nach Ablauf der 14-Tage-Frist erfolgen.

Die Veröffentlichung ist im Amtsblatt vom 24.11.2022 erfolgt. Die Einwohner haben im Zeitraum 25.11.2022 bis 08.12.2022 die Möglichkeit, bei der Verwaltung Vorschläge zum Haushalt 2023 einzureichen.

Über die gegebenenfalls bis zum 08.12.2022 eingehenden Vorschläge der Einwohner ist der Verbandsgemeinderat vor der Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2023 zu informieren.

Sofern aus den Reihen der Einwohner innerhalb der festgesetzten Frist Vorschläge zur Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen eingehen, hat der Verbandgemeinderat zu entscheiden, ob und gegebenenfalls inwieweit diese berücksichtigt werden sollen.

Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge zur Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen eingereicht. Herr Abstein leitet zu TOP 7 über.

TOP: 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Eich für das Jahr 2023

Die Verbandsgemeinde Eich hat gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan und Anlagen aufzustellen.

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2022 über den Entwurf des Haushaltes 2023 (HH-Entwurf) beraten und den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, diesen wie vorgelegt zu beschließen.

Herr Abstein führt zu dem Haushaltsplan 2023 der Verbandsgemeinde Eich folgendes aus:

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute Abend beraten wir die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Eich für das Haushaltsjahr 2023.

Der Inhalt des Haushaltes ist wesentlich bestimmt durch die so genannten Pflichtaufwendungen, die sich aus gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen ergeben und sich insoweit von Jahr zu Jahr wiederholen. Die Pflichtaufwendungen machen rund 97 % des Gesamtaufwandes aus.

Ansatzveränderungen gegenüber dem Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus Tarif- oder Preisanpassungen. Jedoch macht sich hier auch die Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) bemerkbar. Damit wir uns diesbezüglich nicht in Details verlieren, möchte ich mich im Folgenden nur auf die Umlageerhebung, den Haushaltsausgleich, die Entwicklung des Eigenkapitals, sowie die Investitionstätigkeit beschränken.

Die VG-Umlage ist das zentrale Finanzierungsinstrument aller Verbandsgemeinden. Diese hat das Ziel, die zwischen Ein- und Auszahlungen entstehende Finanzlücke zu schließen.

Trotz erhöhter Ansätze z. B. in den Bereichen der Energieversorgung ist es insbesondere aufgrund der Änderungen, die sich aus der Reform des LFAG ergeben möglich, den Prozentsatz für die VG-Umlage von 32,00% auf 27,80%, also um 4,20%-Punkte zu senken.

Die Verbandsgemeinde erhebt von den Ortsgemeinden, Gimbsheim ausgenommen, eine zweckgebundene Sonderumlage für die Grundschulen in Alsheim und Eich. Aufgrund des gestiegenen Finanzbedarfs der Schulen erhöht sich der Umlagesatz gegenüber dem Vorjahr um 1,79% auf 8,46%.

Die Belastung der Ortsgemeinden Alsheim, Eich, Hamm a. Rh. und Mettenheim durch VG-Umlagen verringert sich gegenüber dem Vorjahr somit insgesamt um -2,41%-Punkte auf nunmehr 36,26%.

Gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn:

1.

der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist und

2.

im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit diese nicht anderweitig gedeckt sind.

Der Haushalt schließt in der Planung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.997 € ab.

Aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt und der Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung ergibt sich eine „freie Finanzspitze“ von rund 46.900 €.

Der Haushalt ist somit ausgeglichen im Sinne der GemHVO.

Das positive Jahresergebnis (5.997 €) erhöht das Eigenkapital im Haushaltsjahr 2023 um 0,035 % auf insgesamt rund 16,885 Mio. €.

Ich darf nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Investitionsvorhaben für das Jahr 2023 überleiten:

Die investiven Vorhaben und deren Finanzierung werden in der Investitionsübersicht (Seite 62 ff.) bzw. zusammengefasst in einer Tabelle im Vorbericht (Seite 23 ff.) dargestellt.

Das diesjährige Investitionsvolumen beträgt fast 3 Mio. € und die Ausgaben verteilen sich wie folgt:

-

Bereich Verwaltung

6,74 %

-

Bereich EDV

1,71 %

-

Bereich Brandschutz

20,36 %

-

Bereich Schulen

69,35 %

-

öffentliche Gewässer/Hochwasserschutz

1,34 %

-

Tourismusförderung

0,50 %

Die bereits schon länger laufende Erweiterung der Grundschule Alsheim (4. Trakt) wird fortgesetzt und soll in 2023 abgeschlossen werden. Weiterhin soll die Umgestaltung des Schulhofs bzw. der Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung abgeschlossen werden.

Für die Anschaffung von digitalen Medien, Klassensaalmöbel, die Ausstattung eines Lernbüros in der Bücherei sind insgesamt 21.400 € angesetzt.

Statt der Beschaffung von Sonnensegeln zur Beschattung, haben wir uns aus Gründen der Nachhaltigkeit für die Anpflanzung von Bäumen entschieden und hierfür 4.200 € angesetzt.

Für die Planung der erforderlichen Erweiterung der Grundschule in Eich sind Haushaltsmittel i.H.v. 20.000 € vorgesehen.

Für die Ausstattung verschiedener Räumlichkeiten wie Aufenthaltsraum Ganztagsschule, Lehrküche, Schulsozialarbeit und Lehrerpulte für digitale Medien sowie Klassensaalmöbel werden 55.700 € bereitgestellt.

Im Bereich Brandschutz soll die Sanierung/Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Hamm am Rhein bis Mitte 2023 abgeschlossen werden.

Für den Katastrophenschutz wird ein Löschfahrzeug mit einem Ansatz von 178.000 € angeschafft. Die Beschaffung erfolgt durch die Kreisverwaltung, stationiert wird dieses jedoch bei der FE Gimbsheim. Im Haushalt ist lediglich der Kostenanteil der VG Eich enthalten. (Gesamtkosten 356.000 €)

Unser Kostenanteil hierfür kann sich noch durch einen vom Kreis beantragten und vom Land in Aussicht gestellten Zuschuss um 44.500 € verringern. Die Auszahlung des Zuschusses wird jedoch frühestens 2024 erwartet.

Für die Herstellung einer Rampe zur Wasserung der Feuerwehrboote am Eicher See sind 40.000 € vorgesehen.

In die erforderliche Umrüstung von Atemschutzgeräten werden 18.000 € investiert.

Um die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr-Einsatz-Zentrale zu gewährleisten, sind 20.000 € eingestellt.

Für die erforderliche Ersatzbeschaffung von Sirenen in den Ortsgemeinden Alsheim, Hamm a. Rh. und Mettenheim werden 30.000 € benötigt.

Schließlich sind für verschiedene Ersatzbeschaffungen (u. a. Meldeempfänger, Notstromgenerator, Tauchpumpe, Kfz-Regal und Rollcontainer) insgesamt 29.000 € eingeplant.

Für die Planung der erforderlichen Umgestaltung des Verwaltungsgebäudes in Bezug auf Barrierefreiheit, Brandschutzkonzept und möglicher Erweiterungsoptionen sind 50.000 € vorgesehen.

Für den weiteren Ausbau der Breitbandkabel sind 146.000 € erforderlich.

Die Ortsgemeinde Eich erhält einen Zuschuss i.H.v. 15.000 € für die Sanierung des Wirtschaftsweges Meerwasser.

Ich habe Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hiermit die wesentlichen Investitionsvorhaben vorgestellt. Die Gesamtübersicht entnehmen Sie bitte der Investitionsübersicht und der tabellarischen Darstellung im Vorbericht.

Die Investitionen werden durch die in der Übersicht ausgewiesenen Zuwendungen von Bund, Land und Kreis mitfinanziert (insgesamt rd. 619.000 €).

Der verbleibende Kostenanteil der VG Eich i.H.v. insgesamt 2.356.700 € soll durch ein Darlehen (1.850.000 €) und durch freie Mittel aus der Einheitskasse (rd. 506.700 €) gedeckt werden.

Die voraussichtliche Verschuldung der Verbandsgemeinde Eich aus Investitionsdarlehen beträgt zum Jahresende 2023 rechnerisch rund 7,72 Mio. €, was einer statistischen Pro-Kopf-Verschuldung von rund 568,03 € je Einwohner entspricht - der Vorjahreswert lag hier bei 470,03 €.

Wir sind jedoch bestrebt, die bestehende Verschuldung durch eine angemessene Tilgung (rd. 517.800 € für 2023) konsequent und kontinuierlich wieder abzubauen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stelle den vorliegenden Haushalt zur Diskussion.

Die Fraktionen sind sich einig, dass das zurückliegende Jahr von vielen Extremen wie Ukrainekrieg und den damit verbundenen Steigerungen der Energiekosten sowie die Aufstockung des Personalschlüssels sich im Haushalt der VG Eich bemerkbar machen bzw. sich noch bemerkbar machen werden. Dank der Thematik Energiepreisbremse kann darauf gehofft werden, eine bessere Planbarkeit zu haben. Die Einnahmeseite könne als Verbandsgemeinde nur bedingt beeinflusst werden. Die Investitionen für Schulen und Feuerwehren sind der richtige Weg und der Anstieg der Prokopfverschuldung sei allerdings für 2023 ein Wehmutstropfen. Ebenso wird der Dank an die Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und die Erstellung des Zahlenwerks ausgesprochen.

Herr Abstein führt die Beschlussfassung herbei.

„Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 8 Sirenenförderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;hier: Beratung und Beschluss über die Umrüstung von zwei Sirenenanlagen in der Verbandsgemeinde Eich

Um die Bevölkerung in Gefahrenlagen verstärkt über akustische Sirenensignale warnen zu können, stellt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020-2022 Mittel zur Förderung der Sireneninfrastruktur und deren Anbindung an das Modulare Warnsystem (MoWaS) bereit.

Im Haushaltsjahr 2022 stehen Bundeshaushaltsmittel in Höhe von insgesamt 4,1 Millionen Euro für den Ausbau des rheinland-pfälzischen Sirenennetzes zur Verfügung.

Aufgrund des Antrags der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 08.03.2022 und auf Grundlage der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Warninfrastruktur in den Ländern sowie des Sirenenförderprogramms des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz, wurde der Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Zuwendung in Höhe von 208.300,00 Euro im Rahmen der Festbetragsfinanzierung bewilligt.

Von den bewilligten 208.300,00 Euro entfallen insgesamt 21.700,00 Euro (je 10.850,00 Euro pro Sirene) auf die Verbandsgemeinde Eich, die dadurch für das Jahr 2022 die Umrüstung von zwei Sirenenanlagen in Auftrag geben kann.

Durch die Verbandsgemeinde Eich wurde nach Rücksprache mit der Wehrleitung daraufhin eine Schallpegelplanung in den Gemeinden Hamm am Rhein und Mettenheim veranlasst.

Nach Auswertung der Schallpegelplanung ist die Installation von jeweils einer Sirenenanlage pro Gemeinde notwendig. Die Verbandsgemeinde Eich hat daraufhin bei drei Fachfirmen um Abgabe eines Angebotes gebeten.

Nach Auswertung der abgegebenen Angebote empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für die Beschaffung von Sirenenanlagen an die Firma Sonnenburg Electronic AG in Eggenfelden zum Angebotspreis i.H.v. 30.019,18 Euro zu erteilen.

Für diese Maßnahme (12610-0028) stehen im Haushalt 2023 unter dem Produktkonto 06/12610.78571028, Mittel in Höhe von 30.000,00 Euro zur Verfügung.

Auf Nachfrage bestehen keine Wortmeldungen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde, den Auftrag für die Beschaffung von zwei Sirenenanlagen an die Firma Sonnenburg Electronic AG in Eggenfelden zum Angebotspreis i.H.v. 30.019,18 Euro zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig