Grundstücksbesitzer werden gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und Radwegen sowie Straßen rechtzeitig bis zum 28. Februar 2026 zurückzuschneiden. Auch die am eigenen Grundstück angrenzenden Straßenmaste sollten von Bewuchs befreit werden.
Die vorgeschriebene lichte Höhe über Geh- und Radwegen beträgt 2,50 m. Aufgrund der Verkehrssicherheit ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen nicht durch Bewuchs verdeckt werden.
Wir danken für Ihre Mithilfe.