| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 19:35 Uhr |
TOP: 1 Beratung und Beschlussfassung über die Neuausschreibung der Rahmenvereinbarung zur naturnahen und schonenden Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung
Bürgermeister Abstein verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und teilt mit, dass aufgrund der Beschlüsse des Landwirtschafts-, Weinbau- und Umweltausschusses vom 29. März 2023 sowie des Verbandsgemeinderates vom 18. September 2023, die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung für die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern dritter Ordnung für die Periode 2023 - 2025 stattfand.
Nach Durchführung der Öffentlichen Ausschreibung wurde Firma Wilhelm Renaturierung- und Kulturbauarbeiten, Osthofen der Zuschlag erteilt.
Die zweijährige Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet automatisch am 31.10.2025, weshalb vorher neu ausgeschrieben werden muss.
In der Sitzung am 12.12.2024 hat der Landwirtschafts-, Weinbau- und Umweltausschuss einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung zu geben, die Durchführung der öffentlichen Ausschreibung der Gewässerunterhaltungsarbeiten in 2025 zu beschließen.
RM Bernd Hermann fragt im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand nach, zukünftig für vier Jahre auszuschreiben. BM Abstein teilt hierzu mit, dass dies aufgrund der Auftragssumme vergaberechtlich nicht möglich sei und verweist in diesem Zusammenhang auf die Verlängerungsoption, welche in der Vergangenheit bereits in Anspruch genommen wurde.
RM Stefan Zier fragt, ob es sich im Rahmen der Verlängerungsoption um die gleichen Konditionen handelt, was von BM Abstein bestätigt wird.
Anschließend führt BM Abstein die Abstimmung herbei.
Nach Darlegung des Sachverhalts beschließt der Verbandsgemeinderat die Durchführung der öffentlichen Ausschreibung der Rahmenvereinbarung zur „Schonenden und naturnahen Gewässerunterhaltung“ in 2025.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 2 Jahre betragen, wobei die Option zur zweimaligen Verlängerung der Laufzeit, um jeweils ein weiteres Jahr, vertraglich festgehalten werden soll.
Die Beauftragung soll - nach Vorlage der Kostenberechnung - mittels eines gesonderten Beschlusses im Verbandsgemeinderat erfolgen, welcher vor der Veröffentlichung der Ausschreibung zu fassen ist (Ermächtigung des Bürgermeisters zu Auftragsvergabe i. V. m. der 20 %-Regel zur Annahme von Angeboten als Geschäft der laufenden Verwaltung).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 2 Gewässer III. Ordnung, Bereitstellung der Haushaltsmittel und Verteilerschlüssel für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027
Seit dem Haushaltplan 2018 werden für den Gewässerunterhalt Mittel in Höhe von 200.000€
zur Verfügung gestellt. Für die geordnete Entsorgung des Aushubs sind darin 25.000 € vorgesehen. Weitere 20.000 € wurden für Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungskonzepte bereitgestellt.
Die zu erwartende Verteilung der Mittel auf die jeweiligen Ortsgemeinden bzw. Gemarkungen wurde im LWU-Ausschuss und im VG-Rat in den Vorjahren seit 2020 beraten und wie in der nachstehenden Tabelle 1 dargestellt beschlossen. Die Grundlage dafür waren Überlegungen bzgl. der Gewässerflächen, welche sich in etwa proportional zum Verteilerschlüssel darstellen.
| Gemeinde | Verteilerschlüssel [€] |
| Alsheim | 42.000 |
| Eich | 42.000 |
| Gimbsheim | 42.000 |
| Hamm | 10.000 |
| Mettenheim | 21.000 |
| VG | 18.000 |
| Summe A | 175.000 |
| Entsorgung | 25.000 |
| Summe B | 200.000 |
Tab. 1: Verteilerschlüssel Gewässerunterhaltung
Ebenso wurde beschlossen, dass die Verwendung der Mittel stets unter der Prämisse des solidarischen Miteinanders stattfinden soll. Das bedeutet, dass bspw. aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse und Dringlichkeiten von dem Verteilerschlüssel abgewichen werden kann.
Für die Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung (06/55210.52310000) sind im Haushalt 2025 Haushaltsmittel i. H. v. 220.000 €, jeweils auch für die Folgejahre 2026 bis 2028, veranschlagt.
In der Sitzung am 12.12.2024 hat der Landwirtschafts-, Weinbau- und Umweltausschuss einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung zu geben, die weitere Bereitstellung der Haushaltsmittel und deren Verteilung zu beschließen.
Mit Bezug auf die Sitzung, in welcher der Empfehlungsbeschluss zum vorherigen TOP gefasst wurde, teilt BM Abstein mit, dass der zuständige Verwaltungsmitarbeiter vom FB III den entsprechenden Ausschussmitgliedern die bereits durchgeführten Arbeiten vorgestellt sowie einen Ausblick auf die Folgejahre gegeben hat.
Des Weiteren erklärt der Vorsitzende, dass es einen Verteilerschlüssel gibt, welcher sich aus der Gewässerlänge je Gebietskörperschaft ergibt. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt.
Was sich als Problem darstellt, führt BM Abstein weiter aus, ist die Belastung des Aushubes in den Gräben, da sich der Aufwand je Grabenlage teils schwierig gestaltet und die Entsorgung einen hohen Kostenaufwand darstellt.
RM Heike Reuper fragt nach, ob die Einzäunung aufgrund der ASP, zu erschwerten Bedingungen im Bereich der Gewässerreinigung führt. BM Abstein teilt hierzu mit, dass es durchaus zu Einschränkungen kommen kann. Es erfolgt ein allgemeiner Austausch.
RM Lutz Heller möchte wissen, warum die VG in der Tabelle aufgeschlüsselt ist. Der Vorsitzende begründet hierzu Maßnahmen am AEP.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung.
Nach Darlegung des Sachverhalts beschließt der VG-Rat den Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 220.000 € und die dargelegte Kostenverteilung (Verteilerschlüssel) für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung beizubehalten.
Vom Verteilerschlüssel kann je nach Dringlichkeit und sich neu ergebenden Sachständen- solidarisch abgewichen werden.
Der Ansatz beinhaltet 25.000 € für die Entsorgung von belastetem Baggergut als auch 20.000€ für die Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungskonzepten bis 2027.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 3 Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Auftragsvergabe von Planerleistungen-Brandschutzsanierung Grundschule Alsheim-
BM Abstein nimmt Bezug auf die vorliegende Sitzungsvorlage.
Anknüpfend an die vorbereitenden Arbeiten an den elektrischen Leitungen und Datenkabeln im Kriechkeller im Jahr 2024 und mit nun komplett vorliegendem Brandschutzkonzept, welches 2022 in Auftrag gegeben wurde soll die Brandschutzsanierung der Grundschule Alsheim die Arbeiten der letzten Jahre abschließen. Zur rechtlichen Fixierung der Maßnahmen soll ein Bauantrag eingereicht und mit folgender Baugenehmigung die Maßnahme umgesetzt werden. Zur Planerfindung wurde ein wettbewerbsoffenes Verfahren eingeleitet und 13 Architekten erhielten eine Projektvorstellung. Nach Interessensbekundung erhielten die Planer weitere Unterlagen um ihre Angebote anzufertigen und einzureichen. Von 7 interessierten Planungsbüros gingen am Ende zwei Angebote ein, die auf Grundlage der HOAI erstellt werden sollten. Anhand von zuvor festgelegten und kommunizierten Bewertungskriterien wurde folgendes Architekturbüro am besten bewertet:
Eisenlohr + Partner, Architektur- und Sachverständigenbüro, Worms.
Die für die Brandschutzsanierung erforderlichen Leistungen werden durch das Architekturbüro Eisenlohr + Partner, Worms, zur vorläufigen Honorarsumme von brutto 23.998,27 € angeboten.
Grundlage nach HOAI 2021 : Honorarzone III Mindestsatz, LP 4-9
Teil 3 Abschnitt 1 vorl. anrechenbaren Kosten 250.000 €
Umbauzuschlag 8 %
Nebenkosten 5 %
Nachlass 10 %
Für diese Maßnahme sind im Haushalt 2025 unter den Produktkonten 06/21110.09600021/78953021 insgesamt 150.000 € eingestellt. Mit fortschreitender Bautätigkeit und Kostengenauigkeit wird im Haushalt 2026 entsprechend angepasst.
Da keine Wortbeiträge vorliegen, erfolgt die Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an das Architekturbüro Eisenlohr + Partner, Worms zur vorläufigen Gesamthonorarsumme von 23.998,27 € brutto.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 4 Sirenenförderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;Beratung und Beschluss über die Umrüstung von zwei Sirenenanlagen in der Verbandsgemeinde Eich
Dem Verbandsgemeinderat wird die vorliegende Sitzungsvorlage durch Herrn BM Abstein näher erläutert.
Um die Bevölkerung in den Gefahrenlagen verstärkt über akustische Sirenensignale warnen zu können, stellt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Konjunktor- und Krisenbewältigungspakete 2020-2022 Mittel zur Förderung der Sireneninfrastruktur und deren Anbindung an das Modulare Warnsystem (MoWaS) bereit.
Im Haushaltsjahr 2022 standen Bundeshaushaltsmittel in Höhe von insgesamt 4,1 Millionen € für den Ausbau des rheinland-pfälzischen Sirenennetzes zur Verfügung.
Aufgrund des Antrags der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 08.03.2022 und auf Grundlage der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Warninfrastruktur in den Ländern, sowie des Sirenenförderprogramms des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz, wurde der Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Zuwendung in Höhe von 208.200,00 € im Rahmen der Festbetragsfinanzierung bewilligt.
Von den bewilligten 208.300,00 € entfallen insgesamt 21.700,00 € (je 10.850,00 Euro pro Sirene) auf die Verbandsgemeinde Eich, die dadurch die Umrüstung von zwei Sirenenanlagen für die Gemeinden Hamm am Rhein und Mettenheim in Auftrag geben konnte.
Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 12.12.2022 den Auftrag für die Beschaffung von zwei Sirenenanlagen an die Firma Sonnenburg Electronic AG zum damaligen Angebotspreis i.H.v. 30.019,18 € erteilt, sodass die Verwaltung die Auftragsfreigabe mit Schreiben vom 19.12.2022 erlassen konnte.
Die erforderliche Auftragsbestätigung ging bei der Verbandsgemeinde Eich mit Schreiben vom 20.12.2022 ein.
Im Frühjahr 2023 informierte die Firma Sonnenburg die Verbandsgemeinde Eich darüber, dass es im Zuge der Ahrtal Katastrophe zu einer Vielzahl von Beschaffungsaufträgen diverser Behörden kam. Dies hatte zur Folge, dass die geplante Auslieferung der benötigten Bauteile für die Umrüstung der Sirenenanlagen in Hamm am Rhein und Mettenheim im Jahr 2023 nicht erfolgen konnte und voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 umgesetzt werden kann.
Für die konkrete Umsetzung der Maßnahme trafen sich Verwaltung, Feuerwehr und Vertreter der Firma Sonnenburg am 18.09.2024 vor Ort. Die Begehung ergab, dass die in der Auftragsbestätigung aufgelisteten Positionen angepasst werden müssen, da so eine Umsetzung aufgrund der baulichen Begebenheiten nicht möglich sei.
Durch diese Anpassungen ergeben sich nun Mehrkosten in Höhe von 2.742,83 €, sodass für die Umrüstungen der Sirenenanlagen in Hamm am Rhein und Mettenheim Gesamtkosten i.H.v. 32.762,01 € entstehen und durch den Verbandsgemeinderat zugestimmt werden müssen.
Für diese Maßnahme (12610-0028) stehen unter dem Produktkonto 06/12610.78571028 Mittel in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung.
Nachdem keine Rückfragen bestehen, ergeht folgender Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag auf Grundlage des erneuten Angebots der Firma Sonnenburg Electronic AG in Eggenfelden für die Beschaffung von zwei Sirenenanalgen zum Angebotspreis i.H.v. 32.7620,01 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 5 Beratung und Beschlussfassung über den Zuschuss an den DRK Ortsverein Altrhein e.V. -"First Responder"
Auch hier geht BM Abstein auf die vorliegende Sitzungsvorlage ein.
Der DRK Ortsverein Altrhein e.V. hatte bis zum Jahr 2018 seine erforderliche Einsatzbekleidung, Ersthelfer-Materialien und die Unterhaltung des First Responders aus eigenen Mitteln finanziert.
In der Sitzung vom 28.10.2019 hat der Verbandsgemeinderat einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € an den DRK Ortsverein Altrhein e.V. für die Legislaturperiode 2019-2024 beschlossen.
Da die Bezuschussung zeitlich begrenzt war, ist ab dem Jahr 2025 über eine weitere Bezuschussung, dem Grunde und der Höhe nach, zu entscheiden.
Sofern ein höherer Zuschuss ab 2025 beschlossen werden sollte, ist der darüber hinaus gehende Betrag gleichzeitig als überplanmäßige Ausgabe zu beschließen.
Bisher sind im Haushaltsplan 2025 auf dem Produktkonto 06/41400.54190000 Mittel i.H.v. 3000,00 € bereitgestellt.
Der Vorsitzende verweist unter anderem auf einen größeren Artikel in der Wormser Zeitung vom 10. Februar 2025 über den DRK Ortsverein Altrhein e.V. und lobt zugleich die bisher positive Partnerschaft. Daher gilt es auch das Ehrenamt zu unterstützen und es empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung, auch im Hinblick auf eine Kostenstabilisierung, weiterhin Mittel i.H.v. 3000,00 € zur Verfügung zu stellen, so BM Abstein.
RM Oliver Ernst spricht die grundsätzliche Finanzierung des DRK an. Es erfolgt ein kurzer Austausch. BM Abstein schlägt vor, dies bei der nächsten Jahreshauptversammlung des DRK Ortsverein Altrhein e.V. zu thematisieren.
Weitere Rückfragen seitens der Ratsmitglieder bestehen nicht, sodass folgender Beschluss ergeht:
Der Verbandsgemeinderat stimmt einer weiteren Bezuschussung für die Legislaturperiode 2025 - 2029 i.H.v. 3000,00 € zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 6 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Die Verbandsgemeinde Eich hat Spenden i.H.v. 2.550,00 € erhalten, die gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung anzunehmen sind.
Diese wurden der Aufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Gegen die Annahme derselben hat die Aufsichtsbehörde keine Bedenken erhoben.
Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt die Annahme der erhaltenen Spenden i.H.v. insgesamt 2.550,00 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig