Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Eich zur Landtagswahl am 22. März 2026 wurden in den letzten Tagen durch die Post verschickt.
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen möchten oder können, haben ab sofort die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über folgende Wege zu bestellen:
| 1. | Mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder online unter www.vg-eich.de |
| 2. | Antragstellung mittels Post oder persönlich während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung. Hierfür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben. |
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am 20. März 2026 um 15:00 Uhr.
In Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) können die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 22. März 2026, 15:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich beantragt werden. Wahlberechtigte, die bis zum 01. März 2026 noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, werden gebeten, sich beim Wahlamt bis spätestens 06. März 2026 von ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis zu vergewissern oder sich telefonisch (06246 / 6915) mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.