Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung innerhalb der Innenstadt Bacharach bzw. der Ausweisung einer Fußgängerzone besteht schon seit vielen Jahren. Grund hierfür war und ist auch zukünftig die Weiterentwicklung des Innenstadtbereiches, die Steigerung der Attraktivität für Einheimische und Touristen, aber insbesondere die Erhöhung der Verkehrssicherheit der immer zahlreicher vorhandenen Fußgängerinnen und Fußgänger. Da es sich bei der Landesstraße 224 jedoch um eine übergeordnete Verkehrsanbindung zum Hunsrück handelt, ist hier nicht mit einer Verringerung des Innenstadt- bzw. Durchgangsverkehrs -ganz abgesehen vom ruhenden Verkehr- zu rechnen. Ferner ist die Verlagerung des Durchgangsverkehrs wegen fehlender Alternativen derzeit leider nicht möglich, was auch die Ausweisung z.B. einer Fußgängerzone verhindert.
Unabhängig davon konnte erreicht werden, dass unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben sowie der örtlichen Verhältnisse, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km / h (anstatt der bisher gültigen 30 km / h) verkehrspolizeilich angeordnet wurde; die Ausführung dieser Anordnung ist nunmehr mit Datum 06.12.2022 durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen umgesetzt worden. Ich bitte alle Kraftfahrzeugführer diese Neuregelung zur Kenntnis zu nehmen und die nunmehr neue gültige Höchstgeschwindigkeit von 20 km / h entsprechend zu beachten.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal -insbesondere auch auf Grund der nunmehr bevorstehenden winterlichen Verhältnisse- auf das in Bacharach bestehende, eingeschränkte Zonenhalteverbot hinweisen. Innerhalb dieses Bereiches ist ein Halten nur zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen zulässig. Das Parken ist gemäß der vorhandenen Beschilderung nur in gekennzeichneten Flächen (in der Zeit von 08.00 - 19.00 Uhr mit Parkscheibe für 1 Stunde) erlaubt. Die Beschilderung ist an allen Zufahrtsmöglichkeiten zum Altstadtbereich deutlich vorhanden. Ich bitte daher alle betroffenen Kraftfahrer im Interesse der Allgemeinheit und auch im eigenen Interesse, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass es zu keinen Behinderungen oder dergleichen kommt.
Zum Abschluss noch eine zusätzliche Bitte an alle Hauseigentümer. Durch die evtl. auf Grund der Witterung an den Dächern und Dachkenneln entstehenden bzw. vorhandenen Eiszapfen sowie vom Dach abrutschenden „Schneelawinen", besteht eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und / oder den fließenden Verkehr. Es ergeht daher die Bitte an alle Hauseigentümer, entsprechende Vorsorge bzw. Vorkehrungen zu treffen.
Helfen Sie mit, Bacharach noch ein kleines Stück sicherer und damit auch lebenswerter zu machen. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Mithilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen