Auch Taxi- und Mietwagenbetreiber betroffen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt für alle Unternehmen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen (insbesondere Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler) die Mitteilungspflicht an die Steuerverwaltung in Kraft. Mit dieser neuen Regelung wird ein weiterer Schritt zur Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit digitaler Kassendaten umgesetzt. Gewerbetreibende sollten sich frühzeitig informieren, um alle Fristen einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Welche Systeme sind zu melden?
Betroffen sind folgende elektronische Aufzeichnungssysteme:
Was ist zu melden?
Sowohl die Anschaffung, als auch die Außerbetriebnahme eines Kassensystems sind zu melden. Dies gilt auch, wenn Kassensysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast oder geliehen werden.
Weitere Informationen
Umfangreiche Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern: https://lfst.rlp.de/
unter der Rubrik „Service --> Unternehmerinnen & Unternehmer --> Elektronische Aufzeichnungssysteme“