Beschluss zu Hebesätzen
Die Vorsitzende übergab das Wort an Frau Stenzhorn, welche kurz dazu ausführte, dass sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird/werden kann, vom Gemeinde- und Städtebund empfohlen wird, die Hebesätze für das Jahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzung festzusetzen und zu veröffentlichen. Durch die Grundsteuerrefom beginnt ab dem Jahr 2025 eine neuer Hauptveranlagungszeitraum. Aus diesem Grund dürfen nicht vor Veröffentlichung der Hebesätze bzw. Haushaltssatzung Grundsteuerbescheide versandt werden.
Ich stimme gegen eine Beschlussfassung zum derzeitigen Zeitpunkt
Begründung:
1. Die Grundsteuer, insbesondere die Grundsteuer B, stellt die drittgrößte Einnahmeposition im Haushalt dar. Hierüber kann sinnvollerweise nur im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt 2025 der Gemeinde beraten und entschieden werden nach vorheriger Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.
2. Nach den Ausführungen der Verbandsgemeinde wird sich - sofern beschlossen wird, den derzeitigen Hebesatz beizubehalten - die Grundsteuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger bzw. das Grundsteueraufkommen signifikant erhöhen. Insbesondere trifft diese Erhöhung 1 zu 1 Mieterinnen und Mietern, also Bürgerinnen und Bürgern, denen es finanziell meist nicht so gut geht wie zum Beispiel Hauseigentümern.
3. Der Gesetzgeber hat versprochen, die Reform aufkommen neutral zu gestalten, also unter dem Strich ohne Mehrbelastungen für die Bürger bzw. Mehreinnahmen der Gemeinde. Die Verbandsgemeinde ist gemäß ihren Ausführungen zum Haushalt 2024 selbst davon ausgegangen, dass Zitat „die Kommunen für eine Aufkommen Neutralität im Rahmen einer Hebesatzänderung selbst tätig werden müssen.“ Dieses Versprechen gilt es einzuhalten, um nicht weiteren Politikverdruss Vorschub zu leisten und die extremistischen Ränder nicht weiter zu stärken.
4. Dabei sei angemerkt, dass von der Grundsteuer der Gemeinde wegen der diversen Umlagen nur rund 20% verbleiben. D.h. von einer Erhöhung der Steuer profitiert primär die Verbandsgemeinde und der Kreis.
5. Mögliche Argumente gegen eine Absenkung des Hebesatzes im Rahmen der Grundsteuerreform zur Sicherstellung der Aufkommen Neutralität müssen vor einer Beschlussfassung sorgfältig quantitativ wie qualitativ auf Ebene der Ortsgemeinde analysiert werden und mit anderen politischen Instanzen besprochen werden. Beispielhaft glaube ich z.B., dass es politisch nicht durchhaltbar wäre, Gemeinden nur deshalb zu bestrafen, weil sie die Grundsteuerreform für ihre Bürgerinnen und Bürger aufkommen neutral gestalten und damit ein politisches Versprechen einhalten.
6. Weiter sei angemerkt, dass sich diverse politischen Akteure gegen Steuererhöhungen, insbesondere für nicht gut betuchte Mitbürger, einsetzen, um das Konsumverhalten bzw. die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes nicht noch weiter zu bremsen. Diese Auffassung teile ich uneingeschränkt auch auf Kommunalebene.“
Es erfolgte eine Diskussion seitens des Gemeinderates und dieser fasste danach einstimmig den Beschluss, die Hebesatzung in dieser Sitzung nicht zu beschließen. Der Haupt– und Finanzausschuss wird sich am 19.11.2024 mit dieser Satzung beschäftigen und es ist angedacht die Bürger-und Bürgerinnen in Form einer Bürgerversammlung siehe Münster-Sarmsheim einzubinden.
Beschluss zu Überwachungskamera Glascontainer
Bei 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und 18 Ja-Stimmen beschloss der Gemeinderat, die Kamera und die Schilder abzuhängen und den Rechtsstreit nicht weiter zu verfolgen.
Information zu den konstituierenden Sitzungen von Ausschüssen
Die Vorsitzende teilte mit, dass die Ausschüsse soweit schon getagt haben und sich konstituiert haben. Die Beigeordneten Hassling, Appel und Käser berichteten kurz über die stattgefundenen Sitzungen.
Mitteilungen
Die Vorsitzende berichtete, dass ein „runder Tisch“ hinsichtlich der momentanen Kindergartensituation stattgefunden hat sowie ein Treffen der Gemeindeverwaltung und dem Träger.
Einwohnerfragestunde
Hierzu lagen Fragen zu den Themen
- Beleuchtung Fahrradweg zwischen Waldalgesheim und Weiler
- Spielgeräte vom alten Spielplatz
- Fußquerung L214
- Kindergartensituation
die von der/den Vorsitzenden/Beigeordneten entsprechend beantwortet wurden.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Der Gemeinderat fasste einstimmig einen Beschluss zu einem Bauvorhaben.