über die öffentlich/nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe am Mittwoch, den 06.11.2024, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal 1 im Rathaus
Verabschiedung ausgeschiedenes Ratsmitglied und Verleihung der Ehrenurkunde
Bürgermeister Seemann verabschiedete Herrn Franz Josef Eckes als Ratsmitglied.
Zudem überreichte Bürgermeister Seemann Herrn Eckes die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes.
Bürgermeister Seemann verlas die Urkunde und übergab ein Präsent.
Mitteilungen der Verwaltung
Bürgermeister Seemann informierte, dass die Zuwendung für die kommunale Wärmeplanung bewilligt wurde. Es kann mit der Ausschreibung begonnen werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich "An der Straße" der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Marktplatz" und einer öffentlichen Grünanlage "Parkanlage"
1. Information zu den Bauleitplanverfahren
2. Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Verfahrens
3. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
4. Beratung und abschließende Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans
Bürgermeister Seemann führte in den Tagesordnungspunkt ein und übergab das Wort an Herrn Schad welcher als Vertreter für das Büro Stadt-Land-Plus anwesend war.
Herr Schad informierte die Anwesenden darüber, dass mehrere Stellungnahmen eingegangen sind.
Die Stellungnahmen betreffen folgende Themen:
1. angrenzendes Wohngebiet
2. Immissionsschutz
3. Entwässerung
Herr Schad teilte mit, dass man das Verfahren Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren behandeln könnte, es sei jedoch nicht zwingend notwendig.
Frau Rosemann-Kallweit äußerte, dass das noch ausstehende Immissionsschutzgutachten schlecht ausgehen kann. Zudem merkte sie an, dass ein Parallelverfahren gewagt ist.
Herr Schad teilte mit, dass ein Parallelverfahren nicht zwingend notwendig ist. Das Parallelverfahren wurde nur von den anderen Punkten losgelöst erklärt.
Herr Kropp erläuterte, dass der jetzige Norma eine Genehmigung für den Betrieb besitzt. Die Genehmigung nehme er bei Umzug mit. Die Fragen der Anschlussnutzung des Altbaus, ist für das Verfahren nicht maßgebend, da ein neuer Eigentümer für die Nutzung eine neue Genehmigung benötigt. Herr Kropp merkte an, dass die Ortsgemeinde einem Parallelverfahren nicht zugestimmt hat. Herr Kirsch gab dem an, dass eine Zustimmung durch die Ortsgemeinde vorliege.
Herr Schad erklärte, dass der Flächennutzungsplan die Entwicklung des Vorhabens ist welche anschließend mit dem Bebauungsplan verwirklicht werden soll. Der Bebauungsplan kann nicht zur Gültigkeit kommen, wenn der Flächennutzungsplan dies nicht entsprechend vorgibt.
Ein Parallelverfahren sei das Sinnvollste. Die Gutachten für den Fortgang des Bebauungsplans wurden von der Ortsgemeinde noch nicht in Auftrag gegeben.
Herr Kaska äußerte, dass der Betreiber der Firma Norma anmerkte, dass der derzeitige zur Verfügung stehende Raum zu klein sei. Dem wurde zugestimmt.
Außerdem fragte er ob es nicht Sache der Ortsgemeinde sei hier tätig zu werden.
Herr Kropp teilte mit, dass seitens der Ortsgemeinde der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans gestellt wurde.
Herr Berres teilte mit, vor mehr als einem Jahr wurde das Thema im Rat behandelt. Das Einzelhandelskonzept sollte mit der SGD Süd besprochen werden. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion wurde mitgeteilt, dass die SGD Süd dem jetzigen Plan zugestimmt habe. Das Projekt läuft nun seit mehreren Jahren (2021) und immer noch ist kein Ergebnis erreicht worden.
Hier gehe es um den Beschluss zur Fortführung des Verfahrens, alles Weitere müsse dann folgen. Das Parallelverfahren wurde seitens des Verbandsgemeinderates nicht beschlossen, lediglich die Offenlage. Der Flächennutzungsplan sollte auch nicht zu viel regeln, da dies zur Einschränkung der Ortsgemeinde führe.
Die benötigten Gutachten sollen im Bebauungsplanverfahren vorgelegt werden. Das Flächennutzungsplanverfahren könnte hier nun zum Abschluss gebracht werden.
Herr Pohl bedankte sich für die ausführliche Wortmeldung von Herrn Berres. Außerdem fügte er hinzu, dass bei Umzug des Normas in eine größere Fläche, dass alte Gebäude nicht mehr als Einzelhandel genutzt werden kann.
Dies alles stelle jedoch kein Hindernis für das Verfahren des Flächennutzungsplans dar.
Herr Pohl erkundigte sich wie der Nachweis für den Wegfall des alten Normas nachgewiesen werden soll.
Herr Leufen-Verkoyen teilte mit, dass die Ortsgemeinden erst alles regeln und beantragen sollten, bevor der Verbandsgemeinderat hier tätig werden sollte.
Bürgermeister Seemann erfragte was der schlimmste Ausgang sei, sofern die geforderten Gutachten bei Fortsetzung des Verfahrens nicht vorliegen. Zudem erkundigte er sich ob es dann passieren könnte, dass der Flächennutzungsplan nochmals geändert werden müsste.
Herr Schad bejahte dies und teilte mit, dass das Immissionsschutzgutachten ein großes Problem darstellen kann. Dies sei schwer einzuschätzen.
Herr Rahn fügte hinzu, dass bereits seit 2023 in der Stellungnahme ein Immissionsschutzgutachten gefordert worden sei, aber seitens der Ortsgemeinde hierzu nichts
erfolgt ist. Er sehe es nicht für sinnvoll in das Flächennutzungsplanverfahren einzusteigen ohne dass die Gutachten vorliegen. Das Gutachten stellt zu viele offene Hürden dar.
Bürgermeister Seemann teilte hierzu mit, dass Herrn Kirsch und der neue Ortsbürgermeister diesbezüglich in engem Kontakt stehen.
Zu 2.:
Bürgermeister Seemann stellte nach den vorgenannten Informationen folgenden Beschluss zur Abstimmung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortführung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Enthaltungen
5 - 16 - 2
Somit stimmte der VG-Rat mehrheitlich gegen die Fortführung des Flächennutzungsplanverfahrens.
Beratung über den Aufbau eines Elektrocarsharing-Netzwerks durch interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bingen und der Verbandsgemeinde Bodenheim
Bürgermeister Seemann informierte über den Tagesordnungspunkt.
Es hat sich die Möglichkeit ergeben mit der Stadt Bingen und der Verbandsgemeinde Bodenheim die Einführung eines Elektrocarsharing Angebotes einzugehen.
Die Firma Deer biete an bei Errichtung einer Ladesäule, diese mit E-Autos auszustatten.
Eine Zusammenarbeit mit der Stadt Bingen und der Verbandsgemeinde Bodenheim führt dazu, dass sich die Kosten halbieren.
Außerdem teilte der Vorsitzende mit, dass eine Nutzung als Dienstwagen auch möglich sei.
Ob und welche Ortsgemeinden ebenfalls an diesem Angebot teilnehmen möchten ist noch zu klären, da die Verbandsgemeinde nicht für die Ortsgemeinden entscheiden kann.
Die Stadt Bingen hat nun beschlossen das Angebot anzunehmen.
Bürgermeister Seemann erkundigte sich anschließend nach Fragen.
Herr Rahn fragte ob die Verbandsgemeinde Bodenheim nun noch dazugekommen ist, da diese bei der Information im Ältestenrat noch nicht genannt wurde.
Bürgermeister Seemann bejahte dies.
Herr Palmes erfragte ob hierfür Parkplätze wegfallen werden.
Bürgermeister Seemann erklärte, dass ein Parkplatz am Rathaus wegfallen würde.
Herr Kaska erfragt die Vertragsmodalität hinsichtlich der Vertragslaufzeit.
Herr Backhaus erklärte, dass sich die Vertragslaufzeit auf zehn Jahre belaufe.
Herr Struth erfragte, wer die Nutzung als Dienstwagen gewährleiste, außerdem merkte er an, dass die Preise dort sehr teuer erscheinen.
Bürgermeister Seemann teilte mit, dass es keine Gewährleistung als Dienstwagen geben wird. Eine dienstliche Nutzung wird jedoch möglich sei. Die Verbandsgemeinde müsste die Nutzung wie auch die Bürger buchen.
Außerdem teilte Bürgermeister Seemann mit, dass auch der Bestand der Ladesäule vertraglich festgehalten werden muss.
Herr Berres teilte mit, dass es hilfreich wäre dann hier ein Schriftstück mit allen notwendigen und bedeutenden Informationen zu erhalten.
Bürgermeister Seemann teilte mit dass die Nachhaltigkeit und die Wirtschaftlichkeit beachtet werden müssen.
Herr Leufen-Verkoyen merkte an, dass die Thematik im Klimaschutzkonzept beinhaltet sein sollte.
Bürgermeister Seemann teilte abschließend mit, dass die Ortsgemeinden bei Interesse sich bitte melden sollen.
Sobald alle Informationen vorliegen behandele man das Thema erneut.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bingen am Rhein (Nr. 464.0)
Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB, zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bingen keine Stellungnahme abzugeben.
Bürgermeister Seemann leitete in den Tagesordnungspunkt und informierte.
Abschließend leitete er zur Abstimmung über.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
22
Bauleitplanung der Stadt Rüdesheim am Rhein;
2. Änderung des Bebauungsplans "Auf der Lach - 1972"
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Bürgermeister Seemann leitete in den Tagesordnungspunkt und informierte.
Abschließend leitete er zur Abstimmung über.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Lach – 1972“ der Stadt Rüdesheim keine Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
22
Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung vom 10.07.2024 dahingehend, dass der § 12 Aufwandsentschädigung der bzw. des Klimaschutzbeauftragten ersatzlos gestrichen wird.
Bürgermeister Seemann leitete in den Tagesordnungspunkt ein und informierte über die Änderung in der Hauptsatzung.
Anschließende erkundigte sich Bürgermeister Seemann nach Fragen.
Herr Leufen-Verkoyen teilte mit, dass er keine großen Überschneidungen zwischen dem hauptamtlichen Klimaschutzmanager und dem ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten sehen. Er stimme der Streichung nicht zu.
Bürgermeister Seemann leitete zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Enthaltungen
19 - 2 - 1
Die Änderung der Hauptsatzung wurde mehrheitlich angenommen.
Anfragen der Fraktionen und Ratsmitglieder
Herr Berres erfragte ob eine Erkundigung vorgenommen werden kann bzgl. der Förderung Finanzschwacher Kommunen, ob eine Teilnahme für die Gemeinden möglich sei.
Bürgermeister Seemann teilte mit, dies mit in die Verwaltung zu nehmen und eine Anfrage erfolgen wird.