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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 10/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die gemeinsame Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Waldalgesheim und des Ortsbeitrates von Genheim

am Dienstag, 13.12.2022, 19.00 Uhr, in der „Keltenhalle“ in Waldalgesheim

Öffentlicher Teil

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des

Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes

„Waldstraße IV“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB

Herr Dipl.-Ing. Friedrich Hachenberg vom Architekturbüro Stadt-Land-plus erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPoint Präsentation.

Der Erweiterungsbeschluss kann jetzt erst erfolgen, weil das Verfahren sich durch die notwendigen Artenschutzrechtlichen Untersuchungen in die Länge gezogen hat.

Es erfolgen Wortmeldungen, es gibt keine einheitliche Meinung, außerdem wird bemängelt, dass Informationen den Ratsmitgliedern zu spät zugegangen sind.

Der Vorsitzende erwähnt ausdrücklich, dass hier und heute nur über den räumlichen Geltungsbereich nach § 13b BauGB abgestimmt werden soll.

Der Vorsitzende schlägt vor, dass vor der Abstimmung zu TOP 2 der Zwischenbericht Artenschutzrechtliche Beurteilung, Baugebiet „Waldstraße IV“ vorgestellt werden soll, der in der heutigen GR-Sitzung als TOP 3 vorgesehen ist.

Sodann beschließt der Rat der OG Waldalgesheim einstimmig den Tagesordnungspunkt 3 vorzuziehen.

Vorstellung des Zwischenberichtes, Artenschutzrechtliche Beurteilung, Baugebiet „Waldstraße IV“

Der Zwischenbericht der Artenschutzrechtlichen Beurteilung liegt den Ratsmitgliedern vor und wird ausführlich von Herrn Thomas Merz vom Büro viriditas aus Weiler bei Bingen erläutert.

Der Vorsitzende wiederholt nochmals, dass in der GR-Sitzung nur der Begrenzungsraum / Geltungsbereich nach § 13b BauGB für eine zukünftige Bebauung festgelegt wird.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Waldstraße IV“ im beschleunigten Verfahre gemäß § 13 b BauGB beschlossen.

In Erweiterung dieses Beschlusses wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waldstraße IV“ zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes in der Ortsgemeinde Waldalgesheim um die Grundstücke der Gemarkung Waldalgesheim,

- Flur 7, Nr. 94, 95, 96, 114/2 (tlw.) 115 (tlw.) und 121 (tlw.) erweitert.

Dieser Erweiterungsbeschluss erfolgt mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen durch die Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Waldalgesheim.

Die Erweiterung ist dementsprechend beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst nunmehr nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Waldalgesheim:

Flur 7, Flurstücke 94, 95, 96, 100, 101, 102/2, 103/3, 104/2, 105/2,107, 108. 109, 110, 111, 112, 114/2 (tlw.), 115 (tlw.), 118, 121 (tlw.) und Flur 24, Flurstück 7/19, 7/20 und 7/30.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober dem Banzweg“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Ortsteil Genheim, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB

Der Ortsvorsteher von Genheim Franz Josef Eckes, der Stellvertretende Ortsvorsteher von Genheim Gerhard Müller, sowie die Ortsbeirätin von Genheim Johanna Kraus, die auch Ratsmitglieder im GR von Waldalgesheim sind, haben sich wegen Sonderinteresse vom Beratungstisch entfernt und im Zuschauerbereich Platz genommen.

Die nun folgenden Abstimmungen wurden sowohl von dem Gemeinderat von Waldalgesheim als auch von dem Ortsbeirat Genheim vorgenommen.

Herr Dipl.-Ing. Friedrich Hachenberg vom Architekturbüro Stadt-Land-plus erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPoint Präsentation.

Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des

Aufstellungsbeschlusses

Die Gründe werden von Herrn Hachenburg angeführt.

Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 1 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Stimmenthaltungen.

Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der durchgeführten Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.

Es sind insgesamt 16 Stellungnahmen eingegangen. Die einzelnen Stellungnahmen und die dazu gehörenden Beschlussvorschläge werden von Herrn Hachenberg vorgetragen, die wesentlichen Inhalte werden ausführlich erläutert. Fragen werden beantwortet.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Beschlussvorschlag 1:

Die Anmerkungen der Kreisverwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde wird sich hinsichtlich des Flächentauschs mit der Verbandsgemeinde in Verbindung setzen, um die Anmerkungen auf Ebene des Flächennutzungsplans zu berücksichtigen. An der Planung wird festgehalten.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 1 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Stimmenthaltungen.

Beschlussvorschlag 2:

Die Anmerkungen 2.5 und 2.6 der Kreisverwaltung werden zur Kenntnis genommen.

zu 2.5: Gefangene Stellplätze sollen nicht als notwendige Stellplätze zugelassen werden.

zu 2.6: Auf die Festsetzung eines Abflussbeiwertes wird verzichtet.

Die textlichen Festsetzungen, die Hinweise und die Begründung zum Bebauungsplan sollen in den Punkten 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.7, 2.8 und 3 wie in der Vorlage dokumentiert, angepasst werden.

Hierzu wird der Beschluss gefasst:

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

Beschlussvorschlag 3:

Die Anmerkungen der Unteren Naturschutzbehörde zu den Punkten 4.1, zu 4.2 und 5 werden zur Kenntnis genommen.

zu 4.1: Auf die Ergänzung einer Alternativen Prüfung soll verzichtet werden.

zu 4.2: Das Zeitfenster für Baufeldräumungen soll nicht angepasst werden.

zu 5: An der Verfahrensart nach § 13b BauGB wird festgehalten. Ein zusätzlicher freiwilliger Ausgleich wird nicht erbracht.

Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 11 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Beschlussvorschlag 4:

Die Anmerkungen zur Sicherung von Zugängen und Zufahrten für die Feuerwehr (Punkt 7.2) sollen als Hinweise für die Bauherren in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen werden.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 3 Ja-Stimmen.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt einstimmig.

Beschlussvorschlag 5:

Die nachfolgenden Punkte sollen als Hinweise für die Bauherren in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen werden.

Punkt 1.12 Hinweis zur Nutzung von Brauchwasser

Punkt 1.13 Hinweis, dass eine Verbindung von Brauch- und Trinkwasser unzulässig ist und die Leitungen entsprechend zu kennzeichnen sind

Punkt 1.14 Hinweis auf die Anzeigepflicht bei der Nutzung von Brauchwasser

Punkt 1.15 Besonderer Hinweis zur Nutzung von Brauchwasser für Waschmaschinen

Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 13 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Für die von dem Dienstleistungszentrum abgegebene Stellungnahme ist kein Beschluss erforderlich.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Alzey

Beschlussvorschlag 6:

Die Anmerkungen der Landwirtschaftskammer

- zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen

- zum produktionsintegrierten Ausgleich

- und zur Einhaltung eines Grenzabstandes

werden zur Kenntnis genommen.

An der allgemeinen Planung wird festgehalten. Der Grenzabstandes wegen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft wird durch einen geplanten Entwässerungsgraben für das Außengebietswasser sowie eine zukünftige Pflanzbindung gesichert. Eine Tiefe von 3,00 m wird als ausreichend erachtet (vgl. Beschlussvorschlag 2).

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesarchäologie

Beschlussvorschlag 7:

Auf die Durchführung geomagnetischer Untersuchungen soll verzichtet werden. Die Hinweise zum Bebauungsplan sollen hinsichtlich der Meldung des Beginns von Erdarbeiten ergänzt werden.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 1 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 11 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen.

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Beschlussvorschlag 8:

Auf vertiefende Altlasten- und Baugrunduntersuchungen soll verzichtet werden.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung.

SGD Süd, Regionale Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Beschlussvorschlag 9:

Die Hinweise zur Brauchwassernutzung sollen als Hinweise für Bauherren in den Bebauungsplan übernommen werden.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 3 Ja-Stimmen.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

Beschlussvorschlag 10:

Der Hinweis zur Unzulässigkeit von Mulden und Rigolen soll aus den Hinweisen zum Bebauungsplan gestrichen werden. Die sonstigen Anmerkungen werdenzur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren technischen Entwässerungsplanung geprüft.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 13 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Beschlussvorschlag 11:

Hinweise der Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe, Schreiben vom 30.03.2022

Für die von der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe abgegebene Stellungnahme ist kein Beschluss erforderlich.

Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe

Beschlussvorschlag 12:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:

- Der nördliche Fußweg in der Planzeichnung wird als Verbindung in die freie Landschaft beibehalten. Da die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausreichend erschlossen sind, wird die Überplanung der Wirtschaftswege als vertretbar gesehen.

- Die Außerdienststellung der Wirtschaftswege soll durch das Inkrafttreten des Bebauungsplanes als kommunale Satzung erfolgen.

- An der rückwärtigen Erschließung des Flurstücks 14/2 wird festgehalten.

- Gemäß Beschlussvorschlag Nr. 2 wird eine randliche Eingrünung durch Festsetzung einer Pflanzbindung in einer Tiefe von 3,00 m vorgesehen.

- Eine gesetzliche Umlegung ist nicht vorgesehen.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Stimmenthaltungen.

- - - -

Amprion GmbH

Beschlussvorschlag 13:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sollen im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens mitbewertet werden. Gemäß Beschlussvorschlag 2 sollen die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen werden. In Bezug auf die Höchstspannungsfreileitungen konnten keine negativen Auswirkungen auf das Plangebiet festgestellt werden.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Westnetz GmbH, Regionalzentrum Rhein-Hunsrück

Beschlussvorschlag 14:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der technischen Erschließungsplanung beachtet. Die Anmerkungen für Bauherren sollen in die Hinweise zum Bebauungsplan übernommen werden.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit

3 Ja-Stimmen.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt einstimmig.

Westnetz GmbH, Spezialservice Strom

Beschlussvorschlag 15:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Es soll eine ergänzende Festsetzung zur Bepflanzung innerhalb des Schutzstreifens der 110 KV-Leitung in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen werden. Auf eine gestaffelte Bepflanzung außerhalb der Hochspannungsfreileitungen sowie die Regelungen im Bereich von 15,00 m rund um die Leitungsmasten soll in den Hinweisen für Bauherren verwiesen werden. Außerdem soll es einen Hinweis auf eine Abstimmung zwischen Bauherren und der Westnetz GmbH geben.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 14 Ja-Stimmen.

Deutsche Telekom Technik GmbH

Beschlussvorschlag 16:

Die Anmerkungen der Telekom Technik GmbH hinsichtlich der Leitungstrassen und Baumpflanzungen sowie der Planungszeiträume werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle

Für die von der Wasserversorgung Trollmühle abgegebene Stellungnahme ist kein Beschluss erforderlich.

Landesbetrieb Mobilität Worms

Beschlussvorschlag 17:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Es soll eine Festsetzung als „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ entlang der K 48 in den Bebauungsplan aufgenommen werden. An der Reduzierung der Bauverbotszone auf 10,00 m wird festgehalten.

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Dipl. Ingenieur Herr Hachenberg teilt außerdem mit, dass noch 7 Stellungnahmen ohne Anregungen und Bedenken vorliegen.

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Abteilung Erdgeschichte

Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung

Ortsgemeinde Roth

SGD Süd, Abteilung 2, Gewerbeaufsicht

Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Ordnungsbehörde

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren - Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 2 BauGB

Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

4.4 Vorstellung der vom Planungsbüro Stadt-Land-Plus vorgeschlagenen

Straßenplanung sowie Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der Planung

• Der Beschluss durch die Mitglieder des Ortsbeirates von Genheim erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

• Der Beschluss durch die Ratsmitglieder der OG Waldalgesheim erfolgt mit 12 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Vorstellung der Entwässerungsplanung

Die Entwässerungsplanung und die Kostenschätzung werden von Herrn Hachenberg vorgestellt.

Der Ortsgemeinderat Waldalgesheim nimmt die vom Planungsbüro Stadt-Land-plus vorgestellte Entwässerungsplanung und Kostenschätzung zur Kenntnis.

Einwohnerfragestunde

• Ein Einwohner stellt die allgemeine Frage, wann in der Gemeinde Waldalgesheim Grenzen des Wachstums gesehen werden. Der Vorsitzende nimmt die Frage zur Kenntnis und teilt mit, dass diese Frage im Grunde in einer allgemeinen Diskussion zur gegebenen Zeit beantwortet werden kann.

• Eine Einwohnerin möchte, dass eine stärke Kommunikation mit den Bürgern erfolgt. Der Vorsitzende teilt mit, dass in Waldalgesheim regelmäßig Einwohnerfragestunden in Gemeinderatssitzungen stattfinden.

Verschiedenes

• Am E-Werk wurde von der RWE ein Feldweg beschädigt. Hier soll die Frage der Haftung für die Wiederherstellung geklärt werden.

• Ratsmitglied Munzlinger bedankt sich im Namen der „Alten Herren“ beim Bauhof für die Unterstützung bei der Weihnachtsfeier.

Öffentlicher Teil II

Bekanntgabe von Beschlüssen im nichtöffentlichen Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde einem Vergleich zugestimmt.