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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 10/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Kreisverwaltung Mainz-BingenGenehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Steeg

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Im Scheid

Wald

8.547m²

Gemarkung Breitscheid

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Am Haselweier

Wald/ Landwirtschaft

10.029m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb aller Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Außenstelle Mainz, Postfach 20 50, 55010 Mainz schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.