Öffentlicher Teil:
Kitaneubau
hier: Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung Stützwände (u.a. Schallschutz)
Herr Pielok vom Büro Leonhardt, Andrä und Partner, dass für die Tragwerksplanung des neuen Kindergartens zuständig ist, stellte in einer anschaulichen Präsentation die verschiedenen Tragwerkplanungen zum Abfangen der Böschung/abfallenden Geländes dar.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach reger Diskussion auf der einen Seite des Geländes, ca. 34m, das Gelände mit sogenannten Bohrpfahlwänden abzusichern, bei Gesamtkosten von voraussichtlich ca. 95.000 € netto, sowie Gabionen auf der Restlänge des Grundstückes aufzustellen.
Alle anderen Varianten, der Bau einer Winkelstützwand und nur Bohrpfahlwände sind entsprechend teurer.
Frau Blank, Büro Dillig, stellte in kurzen Worten die eventuelle Außengestaltung des Geländes vor. Auch hier entwickelte sich eine rege Diskussion, wobei aber danach einstimmig beschlossen wurde, dass aufgrund des Lärmschutzes und dem Geländeausgleich die Projektplanung nochmals überarbeitet werden und diese im Projektausschuss Kindergarten vorgestellt und neu diskutiert werden soll.
Haushalt 2024
Frau Jost gab hier nochmals kurz die Änderungen bekannt:
- Haushaltssatzung: Die HH-Satzung hat nicht dem Muster 1 der VV-GemHSys entsprochen. Es kamen 2 neue Paragraphen hinzu (§5 und §8) und die Sortierung und Bezeichnung der Paragraphen wurde lt. Muster angepasst, sowie die Zahl der verzinsten Kredite in §2 auf 336.302,00 Euro abgeändert. Des Weiteren kam ein Hinweis unter der HH-Satzung hinzu der allerdings erst ausgefüllt werden kann, wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegt.
- Im Gesamt Ergebnis- und Finanzhaushalt wurden bei Posten F35/F38 und F43 die Zahlen geändert. Grund ist, dass hier mehr Liquide Mittel zur Verfügung stehen, wie bisher angenommen (Erklärung bei Muster „Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung“). Stand zum 31.12.2023 sind 3.504.091,00 Euro - am 12.12.2023 war der Stand 3.146.576,00 Euro (Siehe F38/F43; Differenz 357.515,00 Euro). Somit wird ein geringerer Investitionskredit, statt 693.817,00 Euro nur 336.302,00 Euro (F35) (Ersparnis 357.515,00 Euro) benötigt.
- Vorbericht- Teilhaushalt 1: Hier sind nur noch die konsumtiven Erläuterungen, also Erläuterungen des Ergebnishaushaltes enthalten. Die Erläuterungen der Investitionen ist nun bei den Investitionen in der Investitionsübersicht
- Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt, Muster 27: Das Muster wurde zum 01.01.2024 angepasst, in dem eine neue Spalte hinzugefügt wurde „./. Mindestrückführungsbetrag gemäß Tilgungsplan (§2 Abs.1 S1 Posten F45 GemHVO)“. Die hinzugefügte Spalte hat aber keinerlei Auswirkung für die Ortsgemeinde, da es keinen Tilgungsplan nach Posten F45 gibt.
- Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Muster 11: Hier sind nun alle investive Erläuterungen direkt bei der Maßnahme hinterlegt
- Entwicklung der Investitionskredite: Die Schuldenübersicht 2023 wurde durch die Schuldenübersicht 2024 ausgetauscht
- Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung, eigenes Muster: Hier wurde die Zahl aus Zeile 1 angepasst. Die Zahl 240.345,16 Euro ist der Stand aus 2017; benötigt wird allerdings der Stand aus 2018. Das ist ein Fehler von mir. Deshalb ist das Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) um 357.515,00 Euro gestiegen. Die Ortsgemeinde verfügt zum 31.12.2023 über 3.504.091,69 Euro (Liquide Mittel). Im Beschluss zum 12.12.2023 verfügte die Ortsgemeinde über -241.034,71 Euro. Hier ist der Fehler den die Investitionskredite beeinflusst.
- Übersicht über den Stand der Kreditaufnahmen und ähnliche Vorgänge, Muster 4: Hier wurden vom Gesetzgeber weitere Zeilen hinzugefügt. Die Veränderung haben keinerlei Auswirkung für die Ortsgemeinde
- Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit, Muster 14: Auch hier wurden weitere Zeilen hinzugefügt, die ebenfalls keine Auswirkung für die Ortsgemeinde hat.
Parkplatzsituation Kirchenplatz
Allen Ratsmitgliedern lag das Schreiben/der Antrag des katholischen Pfarramtes vor mit der Bitte um Bereitstellung von 2 gemeindlichen Parkplätzen für das Personal an der Kirche.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig dieses Ansinnen abzulehnen.
MüSa App Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung
Der Kostenpunkt beläuft sich auf 2.500 € für die Einrichtung der App, Lizenz und Support belaufen sich auf 250 € monatlich, die Schulungen wären erstmal kostenlos.
Bei Einrichtung der App eröffnen sich die Möglichkeiten, dass sämtliche Ortsvereine und auch die Gemeinde Neuigkeiten direkt online stellen können und der interessierte Bürger dieses auf der App nachlesen kann.
Der Gemeinderat beschloss bei 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die App für Münster-Sarmsheim einzuführen.
Auftragsvergaben
Der Gemeinderat beschloss bei 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den Auftrag an die Fa. Maessen für die Errichtung einer Ruheoase im Memorian Garten bei einem Kostenvolumen von ca. 14.000 € zu vergeben.
Verschiedenes
Hier wurde folgendes vorgetragen:
- Dank an Herrn Wittköpper wegen freigeschnittenen Wirtschaftswegen;
- Spielplatz auf Grundstück von Herrn Bäder, weitere Vorgehensweise;
- Sachstand Turmankauf von Fa. Westnetz;
- Heilerdeabbau; wann werden Unterlagen verschicken, Beratung in Gemeinderatssitzung;
- Anfrage an VG, wiederkehrende Beiträge in der Hofgartenstraße;
- Bebauungsplan für die Ortsmitte;
welche vom Vorsitzenden entsprechend beantwortet wurden.