Beratung und Beschlussempfehlung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Bacharach für das Jahr 2023
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Fachbereichsleiter Finanzen der VG, Hr. Stefan Claßmann, welcher den Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 vorstellt.
In seinen Erläuterungen geht Hr. Claßmann auf alle Kernpunkte des Haushalts ein, welche dem vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes entnommen werden können.
Des Weiteren sind sowohl im Vorbericht zum Haushalt 2023 als auch in den Anlagen zum Haushaltsplan alle Schwerpunkte sowie insbesondere Kennziffern der allgemeinen Finanzwirtschaft (Teilhaushalt 2) der Stadt Bacharach detailliert erläutert.
Auf die Vorstellung des Haushalts folgt eine rege Diskussion über die Anpassung des Hebesatzes zur Grundsteuer B sowie zur generellen finanziellen Situation der Stadt Bacharach.
Nach Beendigung der Haushaltsberatungen ergehen vom Hauptausschuss folgende Beschlüsse:
1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Hebesatzes zur Grundsteuer B aufgrund der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes auf 465 v.H.
Der Hauptausschuss der Stadt Bacharach beschließt diesen Beschlussvorschlag mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen.
2. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 unter Berücksichtigung der in heutiger Sitzung vorgenommenen Änderungen redaktioneller Art sowie unter nachfolgenden Bedingungen:
I. Zusammen mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan wird dem Rat der Stadt Bacharach eine Resolution an die Landesregierung betreffend die finanzielle Situation der Stadt Bacharach zur Beschlussfassung vorgelegt
II. Der Bürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit Herrn Claßmann ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht bezüglich möglicher Einsparmaßnahmen zu führen
III. Der Bürgermeister wird beauftragt Kontakt zu Städten und Gemeinden mit einer ähnlichen Ausgangssituation wie Bacharach (Topographie, alter Baubestand, Verschuldung, etc.) aufzunehmen, um einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen
IV. Sollte der Haushalt im ersten Entwurf nicht durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden (wovon auszugehen ist), wird sich der Rat der Stadt Bacharach in einer Sondersitzung mit Einsparpotentialen beschäftigen
Die aktualisierte Fassung der Haushaltssatzung, -plan werden in der nächstmöglichen Sitzung des Stadtrates, nach vorheriger 14-tägiger Frist zur öffentlichen Einsichtnahme, beschlossen.
Der Hauptausschuss der Stadt Bacharach beschließt diesen Beschlussvorschlag mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Verschiedenes
Es wird nachgefragt, wie sich die Stadt Bacharach im Hinblick auf PV-Anlagen auf Dächern in der Denkmalzone Bacharach verhält. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass im Laufe des Jahres die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Bacharach angepasst werden soll. Des Weiteren soll bei Sanierungen städtischer Gebäude stets ein Antrag auf die Errichtung von PV-Anlagen gestellt werden.