TOP 1 Wahl eines Ortsbürgermeisters
Es steht kein Ratsmitglied zur Wahl des Ortsbürgermeisters zur Verfügung. TOP 2. Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters (nur wenn TOP 1 durchgeführt wird)
Dieser TOP entfällt – s. TOP 1.
TOP 3. Beratung und Beschlussfassung zur Widmung von Straßenparzellen im Bereich der Ortsgemeinde Oberheimbach
Der Gemeinderat Oberheimbach beschließt die Widmung nachfolgend genannter Gemeindestraßen,-wege und -plätze gemäß der anliegenden Widmungsverfügung. Am Sonnenhang, Gambachstr., Hauptstr. Hintergasse, Im Acker, In der Raupenhell, Kirchstr., Kohlgasse, Schweizertal Im Zuge der Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen hat die Ortsgemeinde Oberheimbach, gemäß der am 26.09.2022 beschlossenen Widmungsverfügung, die oben genannten Gemeindestraßen, -wege und - plätze dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Da die öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft war, trat die Widmung nicht in Kraft, wodurch ein neuer Gemeinderatsbeschluss notwendig wird. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass der Marweg (Lage: Im Anweg) zunächst nicht gewidmet werden soll. Im Anschluss beschließt der Gemeinderat Oberheimbach die Widmung der vorgenannten Gemeindestraßen, -wege und -plätze außer Marweg einstimmig.
TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.11.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschießungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Oberheimbach
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 29.06.2021 (6 A 10793/20.OVG) zum Straßenausbaubeitragsrecht der Vergünstigung von mehrfach erschlossenen Grundstücken Grenzen gesetzt. Die Eckgrundstücksregelung wird aufgrund der oben genannten Rechtsprechung geändert. Bei der Erschließung eines Grundstückes durch zwei oder mehr gleichartige und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen wird nicht mehr durch die Zahl der Verkehrsanlagen geteilt. Das Grundstück wird nur mit der Hälfte seiner beitragspflichtigen Fläche veranlagt. Bei Mehrfacherschließung wird also nur eine Eckgrundstücksvergünstigung von 50% gewährt. Zudem wird die Beschränkung aufgehoben, dass nur Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung erhalten, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Der Gemeinderat Oberheimbach beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) gemäß anliegender Satzung einstimmig.
TOP 5. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zu r Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“
Der Gemeinderat Oberheimbach stimmt der Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“ einstimmig zu.
TOP 6. Vertragsunterzeichnung Beteiligung der Gemeinde Oberheimbach nach § 6 EEG
Der Ortsgemeinderat beschließt, 1. der finanziellen Beteiligung nach § 6 EEG in der vorgelegten Fassung zuzustimmen, 2. den Vertrag mit der Betreiberin JUFA (Windpark Kandrich) über eine rückwirkende Beteiligung ab dem 01.10.2025 zu genehmigen, und 3. den Bürgermeister zu ermächtigen, die Vereinbarung zu unterzeichnen und die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten. 1. Sachverhalt Nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben Betreiber von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen die Möglichkeit, Gemeinden im Umkreis von bis zu 2,5 km an den Erträgen der Anlagen zu beteiligen. Ziel dieser Regelung ist es, die Akzeptanz für erneuerbare Energien vor Ort zu stärken und kommunale Einnahmen aus der Energiewende zu fördern. JUFA, die Betreibergesellschaft der Anlagen im Windpark Kandrich hat der Verbandsgemeinde bereits entsprechende Vertragsentwürfe zur Beteiligung nach § 6 EEG vorgelegt. Diese Verträge sehen eine rückwirkende finanzielle Beteiligung der betroffenen Gemeinden ab dem 01.10.2025 vor. Die Ortsgemeinde Oberheimbach liegt im betreffenden Umkreis der Anlagen und ist somit beteiligungsberechtigt. Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
TOP 7. Beratung und Beschlussfassung zum Anschluss an die Initiative „Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf
Der Vorsitzende trägt das Schreiben der Initiative vor. Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überfordernde Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen. Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung in den Gemeinde- und Stadträten an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran. Der Gemeinderat Oberheimbach beschließt einstimmig, sich der Initiative anzuschließen.
TOP 8. Woodify
Der Vorsitzende berichtet, dass die Vermarktung von rund 65.000 t CO₂ in den sieben Gemeinden zunächst sehr erfolgreich verlaufen sei. In den vergangenen zwei Jahren habe sich jedoch die politische Rahmenlage deutlich verändert. Dadurch habe sich der Handlungsdruck für Unternehmen, CO₂-Zertifikate zur Erreichung einer klimaneutralen Unternehmensbilanz zu erwerben, spürbar verringert. Dies führe dazu, dass es der Firma Woodify zunehmend schwerfalle, weitere Flächen zu vermarkten, was einen erheblichen Umsatzrückgang nach sich ziehe. Da die vertraglich vereinbarten Zahlungen an die Gemeinden unabhängig vom aktuellen Umsatz zu leisten seien, überstiegen die Auszahlungen inzwischen die laufenden Einnahmen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Unternehmen dadurch in eine wirtschaftliche Schieflage geraten könne. Durch die Nachtragsvereinbarung zwischen Woodify und den Gemeinden werden die Zahlungsmodalitäten so angepasst, dass – abweichend von den auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung vom 22.04.2021 mit den Waldbesitzern abgeschlossenen Pachtverträgen – die Vergütungspflicht des Pächters für die Flächennutzung in den Kalenderjahren 2026 bis einschließlich 2029 auf 68% festgelegt wird. Die ursprünglich in den Pachtverträgen vereinbarte Regelung gemäß Ziff. 3 und Ziff. 4 wird bis zum 31.12.2029 ausgesetzt. (s. Nachtragsvereinbarung). Das Gesamtvolumen der Zahlungen ist davon nicht betroffen. Die Ortsgemeindeverwaltung Oberheimbach stimmt der Nachtragsvereinbarung einstimmig zu.
TOP 9. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende
Die Ortsgemeinde erhält eine Spende in Höhe von 500,00 € für die Heimatfreunde von der Firma KT-Vermögensverwaltung GmbH. Die Beschlussfassung über die Annahme der Spende erfolgt einstimmig.
TOP 10. Mitteilungen und Verschiedenes
Der, von der Sparkasse gespendete Defibrillator, wurde an der Außenwand des Dorfgemeinschaftshauses angebracht. - Vom Land steht jedem Dorf mit einer Einwohnerzahl unter 1.000 Einwohner ein Budget in Höhe von ca. 1500 € zu. Das Geld ist nicht zweckgebunden.
TOP 11. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend