Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegt ab sofort bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Verwaltung des Hospitalfonds Bacharach während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, Zimmer 304, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.