Gemäß § 31 Abs. 7 Landesjagdgesetz von Rheinland-Pfalz ist das Forstamt gesetzlich verpflichtet die „Forstbehördliche Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel“ für die im Forstamtsbereich liegenden Jagdbezirke zu erstellen. Hierzu wird u. a. der durch Reh-, Rot- und Muffelwild im Winter entstandene Verbiss an jungen Waldbäumen bzw. die Schälschäden an der Rinde junger Bäume durch Rotwild in einem vorgegebenen Raster erfasst.
Die Forstbehördliche Stellungnahme stellt eine wesentliche Entscheidungshilfe bei der Bestätigung bzw. Festsetzung der Abschusszielvereinbarungen von Reh-, Rot- und Muffelwild dar.
Im Verbreitungsgebiet dieser Zeitung sind folgende Jagdbezirke betroffen:
- EJB Binger-Hinterwald
Die Verpachtenden, Waldbesitzenden sowie Pachtenden der o. g. Jagdbezirke können im Nachgang der Verbiss- (März-April) und Schälschadensaufnahme (August) die Erhebungspunkte mit den Revierleitern /-innen begehen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige, Ihnen bekannte Revierleitung des Forstamtes Boppard und vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin, falls Interesse besteht.