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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 12/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Stadt Bacharach

für das Haushaltsjahr 2026 vom 12.03.2026

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

818.400,00 Euro

zusammen auf

818.400,00 Euro

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 Euro

§ 4 - Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  4.846.000,00 Euro

§ 5 - Steuersätze

§ 6 - Gebühren und Beiträge

§ 7 - Eigenkapital

Stand und Entwicklung des Eigenkapitals:

zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres[1]

1.905.686,49 Euro

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres - voraussichtlich

2.111.263,49 Euro

zum 31.12. des Haushaltsjahres - voraussichtlich

2.052.805,49 Euro

§ 8 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall

20.000,00 Euro

überschritten sind.

§ 9 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

10.000,00 Euro

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Bacharach, den 12.03.2026
(Dieter Kemmer)
Stadtbürgermeister

Haushaltsverfügung

Diese Satzung wurde am 09.02.2026 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 2 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 02.03.2026, Az.: 51c-11821-10, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Bacharach für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO wie folgt genehmigt:

  • Der Ergebnishaushalt schließt im Haushaltsjahr 2026 mit einem Jahresfehlbetrag von 58.458 € ab. Der gesetzlich gebotene Haushaltsausgleich konnte nicht erreicht werden. Von einer Beanstandung wurde dennoch abgesehen, da die Mittel aus den Vorjahren (2021-2026) voraussichtlich ausreichen, um diesen Fehlbetrag zu decken.
  • Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich ebenfalls nicht erreicht werden. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf 55.081 €. Dieser Betrag reicht nicht aus, um die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten (161.647 €) und den Mindest-Rückführungsbetrag (35.216) zu decken. Es errechnet sich ein Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 873.481 €.
  • Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2026 nicht ausgewiesen werden; sie ist mit -251.944 € negativ. Auch für die Haushaltsfolgejahre bis 2029 werden jeweils negative freie Finanzspitzen erwartet.
  • Das Investitionsvolumen beträgt im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 1.367.000 €. Schwerpunkte liegen hierbei unter anderem beim Ausbau der Hofstraße, der Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten sowie dem Neubau einer Bauhof-Lagerhalle.
  • Zur Haushaltskonsolidierung hat die Ortsgemeinde bereits Maßnahmen ergriffen, wie die Verdopplung der Kulturförderabgabe, Anpassung der Friedhofsgebühren und Mieten für städtische Einrichtungen. Dennoch ist die Gemeinde verpflichtet, für die Folgejahre weitere geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu realisieren.
  • Die geplanten Investitionskredite wurden von der Aufsichtsbehörde in verminderter Höhe von 818.400 € genehmigt. Bestimmte Maßnahmen (wie die Anschaffung von Stromverteilerkasten und Spielgeräten) wurden aufgrund der defizitären Lage nicht zur Kreditfinanzierung zugelassen und entfallen daher im Planjahr. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12.03.2026 dem entsprechenden Beitrittsbeschluss zur Minderung der Kreditaufnahme zugestimmt.

Öffentliche Auslage

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2026 der Stadt Bacharach liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 19.03.2026 bis einschließlich Freitag, dem 27.03.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Zimmer 304 öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- (Verbandsgemeinde-) verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bacharach, den 12.03.2026
(Dieter Kemmer)
Stadtbürgermeister

[1] Gem. § 108 Abs. 4 GemO sind die Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Bis zur zeitnahen Aufstellung derselben kann in der Haushaltssatzung nur der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals angegeben werden.