Hiermit wird bekannt gemacht, dass das Planfeststellungsverfahren „Planfeststellung nach § 18 Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben: Lärmsanierung Trechtingshausen: Neubau Niedrigschallschutzwand und Schallschutzwand, Strecke 2630, km 145,688 - km 146,000 und km 146,687 - km 146,886, für das die Planunterlagen in der Zeit vom 116.02.2022 bis einschließlich zum 15.03.2022 auf der Internetseite des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurden und gleichzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe offengelegen haben, gemäß § 69 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz durch Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08. März 2023 eingestellt wurde.
Die seit der Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre (§ 19 Allgemeines Eisenbahngesetz) ist aufgehoben. Das Vorkaufsrecht der DB Netz AG als Vorhabenträger an den vom Plan betroffenen Grundstücken ist erloschen (§ 19 Allgemeines Eisenbahngesetz).