Allgemein
Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen immer weiter in den unternehmerischen und auch behördlichen Alltag ein. Ein wichtiges Thema bildet hierbei die E-Rechnung. Sie verbindet grenzüberschreitend den privaten mit dem öffentlichen Sektor. Es lohnt sich die Möglichkeiten und Vorteile der E-Rechnung für das eigene Unternehmen zu betrachten. Durch eine strukturierte Datenlieferung und ein allgemeingültiges Format lassen sich Optimierungs- und Einsparpotentiale sowohl für Rechnungssteller als auch für Rechnungsempfänger erschließen. Sie bilden die Basis für eine weitergehende Optimierung im gesamten Rechnungsverarbeitungsprozess.
Der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe können elektronische Rechnungen im Format XRechnung per E-Mail an zre-rlp@poststelle.rlp.de unter Angabe der Leitweg-ID (siehe unten) zugestellt werden.
Registrierung und Rechnungsversand
Für den Rechnungsversand über das E-Rechnungsportal des Landes Rheinland-Pfalz benötigen Sie von uns folgende Angaben:
1. Die ausschließlich für die Übermittlung zu nutzende E-Mail-Adresse:
2. Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)
- Der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe: 073395001000-001-87
Da die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe über ein zentrales Rechnungspostfach verfügt, sind auch alle E-Rechnungen an die Gemeinden:
- Bacharach, Breitscheid, Manubach, Oberdiebach, Oberheimbach, Niederheimbach, Trechtingshausen, Münster-Sarmsheim, Weiler bei Bingen, Waldalgesheim
über die oben angegebene Leitweg-ID zu senden. Eine Zuordnung und Weiterverteilung der Rechnung erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung.
Damit die Rechnungen elektronisch versandt werden können, müssen sich die Rechnungssteller registrieren. Ab sofort ist die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER möglich.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte den folgenden Links:
https://info.mein-unternehmenskonto.de/
https://e-rechnung.service.rlp.de/faqs
Hinweis
Wichtig! Die neue E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) ist seit dem 11.01.2024 in Kraft:
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Alle öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz sowie sonstige dem Land zuzuordnende Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber sind seitdem zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, sofern diese einem bestimmten Standard entsprechen. Mit der E-Rechnungs-Verordnung, die am 10. Januar 2024 verkündet wurde, und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das sieht die neue E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor, die jetzt verkündet wurde. Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden.