Es ist in jüngster Zeit sehr oft zu beobachten, dass Kraftfahrzeugführer unter Missachtung der Beschilderung „Durchfahrt verboten“ die Rheinstraße bergauf bis auf die B 9 / Mainzer Straße hin durchfahren. Auch unmittelbar angrenzende Anlieger wurden hierbei schon mehrmals ertappt. Offensichtlich sieht man hiermit eine Abkürzungsmöglichkeit.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass bei weiteren Verstößen eine sofortige Ansprache erfolgt. Danach können weitere Verstöße der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe zur Anzeige gebracht werden. Wir appellieren an alle Kraftfahrzeugführer:
Beachten Sie bitte die vorgegebenen Verkehrsbeschilderungen und gehen somit auch für die nachfolgende Führerscheingeneration mit gutem Beispiel voran.