über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim am Dienstag, 14.02.2023, 19:30 Uhr, im Kultur- und Gemeindezentrum Münster-Sarmsheim
Öffentlicher Teil:
Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über den künftigen Betreiber der Kindertagesstätte
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.
Ausbau Klauerstraße / Friedhof bis Trollmühle - Information Zwischenstand
Der Vorsitzende teilte mit hierzu mit, dass hinsichtlich des Ausbau von Friedhof bis zur Trollmühle es keine großen neuen Informationen gibt. Es wird überlegt, diesen Abschnitt eventuell zu pflastern, es wird hier noch ein Kostenvoranschlag erfolgen. Ein Bodengutachten liegt mittlerweile vor. Ein kompletter Erstausbau wird aber wohl doch favorisiert werden, auch aus Kostengründen.
Information zur Radwegeanbindung nach Bingerbrück
Es fand eine Besprechung zwischen LBM, Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde statt über eine Erneuerung der Radwegebrücke nach Bingerbrück statt. Der Beigeordnete Leufen-Verkoyen teilte hierzu die Einzelheiten über das Gespräch mit.
Ein Ausbau wird jedoch erst ab dem Jahr 2029/2030 erfolgen, momentan hat die BUGA 2029 und die daraus resultierenden Maßnahmen Vorrang.
Beratung und Beschlussfassung bezüglich KfW 40 NH oder KfW 55 für den Kindergartenneubau
Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Oldach, der hinsichtlich der KfW 40 und KfW 55 mit oder ohne Nachhaltigkeitszertifikat die Unterschiede darstellte.
Nach Diskussionsbeiträgen beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung eine energetische Sanierung mit einem Standard von KfW 40 ohne Nachhaltigkeitszertifikat (ohne besondere Mehrkosten), da durch dieses auch 50.-60.000€ Mehrkosten entstehen würden.
Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über die Bepflanzung der Rheinstraße anlässlich des Vorschlages Bündnis 90/Grüne
Herr Beek von Bündnis 90/Grüne stellte die mögliche Bepflanzung der Rheinstraße anhand einer Präsentation vor.
Die Verwaltung wird die Vorschläge aufarbeiten, die Kosten/eventuelle Förderungen ermitteln und dieses sodann in den zuständigen Friedhofs- und Wegeausschuss zwecks Beratung verweisen.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
Der Vorsitzende hat im Benehmen mit den Beigeordneten eine Auftragsvergabe hinsichtlich der GEG-Planung an ein Ingenieurbüro in Mainz in Höhe von 10.662,40 € beauftragt.
Verschiedenes
| - | Die 2. Schranke im Bergweg ist gesetzt und auch in Ordnung. |
| - | Das Thema der verdreckten Bahnunterführung wurde angesprochen. |
| - | Die 1. Schranke ist kaputt und muss repariert werden. Eine Anzeige wurde gestellt. |
Einwohnerfragestunde
Hier kam nochmals eine Frage seitens eines Einwohners zum Zustand der Bahnhofsunterführung auf.
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Beschluss über die Eintragung einer Dienstbarkeit gefasst.