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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 14/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Mitteilung des Eisenbahnbundesamtes

Informationsseite zu Schienenlärm geht online

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach der Umgebungslärmrichtlinie. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus gibt es Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung oder Förderprogramme zum Schallschutz.

Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab hatte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können sie dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.