Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 14/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht

Montag, den 20. März 2023, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Manubach

Öffentlicher Teil:

Klimaschutz und Klimaanpassung Kommunale Klima-Offensive

a. Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP)

b. Teilnahme am Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPIKI)

Der Vorsitzende erteilt das Wort an Herrn Eric Walldorf, Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde.

Herr Walldorf stellt seine Person und seine Tätigkeit als Klimaschutzmanager vor.

Ziel ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe bis Mitte nächsten Jahres. Hierfür wurde ab dem 01.02.2023 ein Klimaschutzmanager bei der Verbandsgemeinde eingestellt. Die Projektkosten werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes gefördert.

Auf Basis des Klimaschutzkonzeptes sollen örtliche Maßnahmen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen abgeleitet werden.

Herr Walldorf informiert über die Kommunale Klima-Offensive des Landes.

Mit der Teilnahme am „Kommunalen Klimapakt“ (KKP) gibt die jeweilige Gemeinde eine längerfristige Selbstverpflichtung ab, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen.

Hierzu kann jede Kommune bis zu fünf Ziele benennen, die sie verfolgen möchte.

Beispielhaft (aus einer Beispiel-Liste des Landes mit 33 Beispielen) werden genannt:

• Erstellung eines Leitbilds und einer Klimaschutzstrategie für die Ortsgemeinde oder

• Energetische Sanierung und Optimierung von Gebäuden, Liegenschaften sowie der Innen- und Außenbeleuchtung.

Hiermit sind noch keine konkreten Maßnahmen verbunden.

Die Kommunen erhalten für die Teilnahme eine kostenlose und „maßgeschneiderte“ Beratung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz (EA-RLP) und dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (RLP KfK).

Über die Teilnahme und die Ziele kann jede Gemeinde selbst entscheiden.

Die Teilnahme selbst erfolgt über eine gebündelte Erklärung der Verbandsgemeinde.

Aufgrund eingeschränkter Beratungskapazitäten geht die EA-RLP davon aus, dass jährlich nur ca. 50 Gemeinden (die Verbandsgemeinde und ihre Ortsgemeinden einschl. Stadt Bacharach werden als eine Gemeinde betrachtet) beraten werden können, so dass ein späterer gebündelter Beitritt zu einer späteren Beratung führt. Ein zeitnaher Beitritt ist daher sinnvoll.

Parallel hiervon stellt das Land ein weiteres Förderprogramm namens „Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) auf und stellt auf Landesebene einen Pauschalbetrag in Höhe von 44 Euro zur Verfügung.

Von diesem Pauschalbetrag erhalten die Landkreise ca. ein Drittel. Der Restbetrag in Höhe von ca. 448.000 Euro steht auf Ebene der Verbandsgemeinde zur Verfügung. Die Ortsgemeinden können über die Verbandsgemeinde an diesem Betrag partizipieren.

Herr Bürgermeister Thorn ergänzt, dass aktuell eine Klärung stattfindet, wie eine Verteilung der Mittel erfolgt.

Da man sich über die Ziele noch verständigen muss, kommt der Ortsgemeinderat zu folgendem Grundsatzbeschluss:

Die Ortsgemeinde Manubach

1. tritt dem Kommunalen Klimapakt (KKP) bei,

2. verpflichtet sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an die Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen,

Die Benennung der Ziele (mindestens 1, maximal 5) erfolgt in einer separaten Sitzung, nachdem sich die Ratsmitglieder eingehender mit der Thematik befassen konnten.

Auf dieser Basis wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt,

• die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

• zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

• entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Der Grundsatzbeschluss erfolgt mit 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung ansonsten einstimmig.

Haushaltsplanung 2023

a) Vorstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Claßmann, Kämmerer der Verbandsgemeinde.

Herr Claßmann stellte den Haushaltsentwurf und insbesondere die Änderungen, die durch die Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes zwingende Anpassungen erfordern, vor.

Der Haushalt ist geprägt durch eine Anpassung der Nivellierungssätze, welche als Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und der Umlageverpflichtungen dient.

Diese wurden im Zuge der Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, insbesondere bei der Grundsteuer B erheblich erhöht. Gemeinden, die als wirtschaftsschwach gelten und hierdurch auf Schlüsselzuweisungen des Landes angewiesen sind, sind notwendigerweise gezwungen, ihre Realsteuerhebesätze mindestens auf Niveau der Nivellierungssätze anzupassen. Die zwingende Notwendigkeit wird nochmals durch den Umstand bestätigt, als dass ohne eine Anpassung der Hebesätze die Gemeinde so bewertet wird, als dass sie nicht ausreichend ihre Einnahmepotentiale ausschöpft und folglich keine Förderungen des Landes, des Bundes und der EU (z.B. LEADER-Mittel der LAG) erwarten kann und etwaige Maßnahmen vollständig selbst finanzieren muss.

Hierdurch ergeben sich folgende Hebesätze:

- Grundsteuer A, Hebesatz in Höhe von 400 v.H.

- Grundsteuer B, Hebesatz in Höhe von 465 v.H. (ehemals 365 v.H.)

- Gewerbesteuer, Hebesatz in Höhe von 400 v.H. (ehemals 365 v.H.)

Je nach Haushaltssituation ist nicht ausgeschlossen, dass die Gemeinde darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung (Verzicht auf freiwillige Ausgaben, Erschließung weiterer Einnahmemöglichkeiten, eine Anpassung der Hebesätze über die Nivellierungssätze hinaus) treffen muss.

Unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (neue Berechnung der Schlüsselzuweisung, höhere Hebesätze) sowie der Steuereinnahmen auf Basis der regionalisierten Steuerschätzung und der im Haushalt getroffenen Planungen schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 510 Euro und der Finanzhaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 2.660 Euro.

Eine freie Finanzspitze (laufender Überschuss des Finanzhaushalts in Höhe von 2.660 Euro abzüglich der Kredittilgung in Höhe von 5.700 Euro) kann im Haushalt 2023 nicht erzielt werden. Diese ist negativ. In der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2026 sieht die Planung eine positive freie Finanzspitze vor.

Die Finanzierung des Finanzierungsdefizits aus den eingeplanten Investitionen kann durch eine Entnahme aus den vorhandenen liquiden Mitteln (Forderungen der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse) erfolgen.

Für den Ausbau eines Wirtschaftsweges (Maßnahme 101 innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens Diebachtal Wald), der auch als Radweg (Anbindung nach Dichtelbach) genutzt werden kann, sieht die mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zu den anfallenden Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaft vor.

Da die Maßnahme bereits im laufenden Jahr 2023 beginnen soll und die Gemeinde sich hierzu verpflichtet, die Beteiligung zu leisten, wird in § 3 der Haushaltssatzung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000 Euro aufgenommen. Die Satzung bedarf hierzu noch einer Änderung.

Weitere Investitionsmaßnahmen des Jahres 2023 stellen die Erweiterung der Grillhütte (Zuschuss bei der LAG beantragt) und Sanierungsmaßnahmen an einer in Vorjahren erworbenen Immobilie dar.

Der Haushalt wird, unter Berücksichtigung der Verpflichtungsermächtigung, seitens des Gemeinderates einstimmig verabschiedet.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO

Herr Ortsbürgermeister Seckler informiert über eine im Einvernehmen mit den Beigeordneten getroffene Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung.

Für den Ausbau der „Römerstraße“ (Wegebaumaßnahme 101 innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens Diebachtal Wald) leistet die Gemeinde einen Zuschuss für die anfallenden Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaft. Der Weg kann zugleich als Radweg nach Dichtelbach genutzt werden.

Die Maßnahme (Ausbau Radweg von Manubach nach Dichtelbach) war bereits im Haushalt 2019 eingestellt. Da sich die Fördersituation als unzureichend darstellte, wurde damals von der Umsetzung bis auf Weiteres abgesehen.

Durch die Umsetzung im Rahmen der Flurbereinigung ergibt sich für die Gemeinde und die Jagdgenossenschaft die Möglichkeit das angedachte Vorhaben umzusetzen.

Im Haushalt sind 50.000 EUR für das Jahr 2024 vorgesehen. Ein Anteil in Höhe von 25.000 Euro wird durch die Jagdgenossenschaft für die Wegebaumaßnahme finanziert.

Der Ortsgemeinderat nimmt die Entscheidung zur Kenntnis.

Beratung und Beschlussfassung über den Bau einer Toilettenanlage am Grillplatz

Für die Erweiterung der Grillhütte um Toilettenanlagen wurde ein Förderantrag bei der Lokalen Aktionsgemeinschaft Welterbe Oberes Mittelrheintal (LAG) auf Bewilligung einer Zuwendung aus Mitteln des Regionalbudgets gestellt.

Das Gesamtvorhaben wird voraussichtlich ca. 20.000 Euro kosten.

Eine Förderung erfolgt nur auf die Nettokosten in Höhe von ca. 16.600 Euro. Diese wird voraussichtlich ca. 60 bis 70% und damit mithin ca. 10.000 bis 11.600 Euro betragen.

Als Eigenanteil enthält der Haushalt 2023 einen Planansatz in Höhe von 10.000 Euro.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Vorhaben umzusetzen, wenn eine Förderung seitens der LAG ausgesprochen wird.

Sachstand Photovoltaikanlage Borndelle

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand zur Errichtung einer Photovoltaikanlage durch die Firma ALTUS in der Gemarkung Manubach.

Da der Landesentwicklungsplan (LEP IV) im Bereich des Mittelrheintals (Sichtachsenstudie, Rahmenbereich) solche Anlagen nur sehr eingeschränkt bis gar nicht zulässt, ist angestrebt, ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen. Der Verbandsgemeinderat Rhein-Nahe hatte die Vorbereitungen durch entsprechende Beschlüsse für eine Flächennutzungsplanänderung am 30.03.2022 getroffen.

Die Firma ALTUS wurde am 05.04.2022 seitens der Verbandsgemeinde gebeten, eine Erklärung abzugeben, wonach die Kosten des Zielabweichungsverfahren von ihr getragen werden.

Da die Flächen seitens der zuständigen Stellen sich noch in der Prüfung befinden, und die Firma ALTUS die Chancen für eine Realisierung als gering einschätzt, wurde seitens der Firma ALTUS bisher auf die Abgabe der Kostenübernahmeerklärung abgesehen.

Der Vorsitzende informiert, dass mit dem Innenministerium Kontakt aufgenommen wurde. Gegenwärtig werde geprüft, ob innerhalb des Rahmenbereichs, außerhalb der Sichtmöglichkeit, solche Anlagen errichtet werden können.

Einige Ratsmitglieder empfehlen einen Termin mit dem MdI abzustimmen, um zeitnah Erkenntnisse darüber zu erzielen, wie sich Situation bei den betroffenen Flächen konkret darstellt. Herr Seckler wird hierzu Kontakt aufnehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl; Amtsperiode 2024 bis 2028

Die Verbandsgemeinde informiert über das Erfordernis der Ortsgemeinde, eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzustellen und über Vorschläge zu entscheiden.

Die Vorschlagsliste muss bis zum 30.06.2023 erfolgen.

Herr Seckler informiert über zwei eingegangene Bewerbungen: Herr Detlef Böhler und Herr Marcel Weigel.

Den Ratsmitgliedern ist nur Herr Detlef Böhler von Person bekannt.

Ratsmitglied Scherb beantragt eine Einzelabstimmung. Dem Antrag stimmt der Ortsgemeinderat einstimmig zu.

Die Wahl erfolgt einstimmig zugunsten Herrn Detlef Böhler.

Bei der Wahl von Herrn Marcel Weigel für die Vorschlagsliste enthalten sich die Ratsmitglieder.

Beratung und Beschlussfassung über die Pflege der Website der Ortsgemeinde

Herr Seckler informiert über das Angebot von Frau Cathrin Madry, Visuelle Communication, aus Hargesheim die Website der Ortsgemeinde zu pflegen.

Frau Madry ist auch für die Ortsgemeinden Kaub und Trechtingshausen tätig.

Den Arbeitsaufwand schätzt Frau Madry auf voraussichtlich zwei Stunden pro Monat.

Die Kosten belaufen sich auf 90 EUR/Stunde (Netto/Brutto ist unklar) und somit auf einen jährlichen Gesamtkostenaufwand von 2.160 Euro.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Stimmenthaltung ansonsten einstimmig das Angebot abzulehnen.

Mitteilungen und Verschiedenes

Welterbe-Jubiläumsbaum

Der Vorsitzende informiert über die Übergabe eines Welterbe-Jubiläumsbaums, einer Edelkastanie, durch den Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal anlässlich des 20-jährigen Welterbe-Jubiläums im Jahr 2022 sowie die nun am 24.01.2023 erfolgte Übersendung eines ergänzend anzubringenden Schildes.

Ablehnung des Förderantrages für die Sanierung des Sportlerheimes auf dem Sportplatz Oberdiebach-Winzberg

Die Ortsgemeinde Oberdiebach beantragte im September 2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn, die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm 2023 „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung der Heizungsanlage und des Sanitärbereichs im Sportlerheim auf dem Sportplatz in Oberdiebach-Winzberg.

Die Ortsgemeinde Oberdiebach erhielt nun eine Absage.

Am 23.03.2023 findet eine Begehung am Sportlerheim statt, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern.

Vorstandssitzung der VTG Flurbereinigung

Der Vorsitzende informiert über eine am 19.04.2023 um 17.00 Uhr anstehende Vorstandssitzung der VTG Flurbereinigung im Dorfgemeinschaftshaus.

Besprechung anlässlich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen

in der Kindertagesstätte Oberdiebach

Der Brandschutzbeauftragte des Landkreises Mainz-Bingen fordert auch in er Kindertagesstätte Oberdiebach die Vornahme bestimmte Brandschutz- und Umbaumaßnahmen.

Es ist beabsichtigt, mit der Ortsgemeinde Oberdiebach einen Begehungstermin zu vereinbaren, um die Beanstandungen bezüglich des Brandschutzes zu erörtern.