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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 14/2023
Sonstige Mitteilungen
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Sicherheitsberaterinnen und -berater für Seniorinnen und Senioren - Bedarfsabfrage für eine Neuausbildung im Landkreis Mainz-Bingen

Bereits seit 1997 werden in vielen kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren (SfS) durch die Polizei ausgebildet und von den Kommunen ehrenamtlich eingesetzt.

Aufgabe dieser SfS ist es, älteren Menschen Informationen zu vermitteln, wie sie in ihrem Umfeld Kriminalität und Alltagsgefahren erkennen und sich davor schützen können.

Ältere Menschen können über Gefahren aus allen Lebensbereichen sachlich aufgeklärt werden, ohne dass vorhandene Ängste verstärkt werden.

Frauen und Männer aus der gleichen Altersgruppe können älteren Menschen einen richtigen Weg vermitteln, Selbstbewusstsein zu stärken und Vertrauen in die richtigen Institutionen wie Polizei zu erhalten.

Sie sprechen die Sprache älterer Menschen, kennen und teilen deren Sorgen.

Im Landkreis Mainz-Bingen sind aktuell 15 SfS ehrenamtlich aktiv. Die letzte Neuausbildung hat im Jahr 2019 stattgefunden.

Die Kreisverwaltung prüft aktuell die Möglichkeit einer Neuausbildung für 2023.

SfS können Frauen und Männer werden,

1. die bereit sind, sich für die Belange ihrer Mitmenschen einzusetzen,

2. die erworbenes Wissen an andere weitergeben möchten,

3. die eigeninitiativ sind und das Projekt SfS unterstützen möchten,

4. die als Bindeglied zwischen Polizei, Kommune, den Mitwirkenden unter Punkt 4 und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern fungieren wollen,

5. die geeignet sind, eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen,

6. die damit einverstanden sind, ihre Eignung durch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bestätigen zu lassen. Falls keine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt, wird eine Ausbildung der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Polizei abgelehnt.

Die Ausbildung zum SfS / zur SfS umfasst insgesamt 14 Stunden und findet an 3 Tagen statt. Der Veranstaltungsort im Landkreis Mainz-Bingen wird noch festgelegt.

Die Ausbildung wird in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Mainz durchgeführt. Die Teilnehmenden werden am letzten Schulungstag offiziell durch den Landkreis in das Ehrenamt ernannt.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung unter:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Leitstelle „Gut altern in Mainz-Bingen“

Georg-Rückert-Str. 11

55218 Ingelheim

Tel.: 06132/787-3306

Kreis muss Privatfeuerwerke genehmigen

Böller, Raketen und Feuerwerk - besondere Anlässe wollen besonders gefeiert werden. Und bei manchen Feiern sollen dabei auch die Funken sprühen. Wichtig ist jedoch: Wer ein privates Feuerwerk veranstalten will, muss sich dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einholen. Grundlage ist die Sprengstoffverordnung, die dem Abschießen von Raketen und Böllern enge Grenzen setzt.

Neu ist nun die Forderung, dass eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachzuweisen ist, die für eventuelle Schäden aufkommt. Hierbei muss vorab geprüft werden, ob private Feuerwerke dabei abgesichert sind. Weiterhin notwendig ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers mit Flur und Flurstücksnummer, diese muss mindestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung vollständig bei der Kreisverwaltung vorliegen. Der genannte Zeitraum ist notwendig, da verschiedene Institutionen im Vorfeld ihr Einvernehmen erteilen müssen - darunter die Untere Naturschutzbehörde, die örtliche Feuerwehr, das Ordnungsamt oder die Bauverwaltung. Die Kosten für den Antrag beim Kreis liegen je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 130 und 180 Euro. In Einzelfällen ist auch eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig. Grundsätzlich gilt: In den Monaten Februar bis Juli sind prinzipiell nur geräuscharme Bodenfeuerwerke erlaubt. Bei erhöhter Brandgefahr gerade in den Sommermonaten wird grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke erteilt.

Auf Bitten der Ordnungsämter der Kommunen sind zudem die Zahl der Feuerwerkskörper und das Zeitfenster beschränkt. Demnach sind maximal zehn Feuerwerkskörper erlaubt, die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr ist einzuhalten.

Wird die Erlaubnis erteilt, muss das Feuerwerk in einem Mitteilungsblatt der jeweils zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde veröffentlicht werden - dies ist spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung nachzuweisen. Die Kosten hierfür muss der Antragsteller tragen. Aus Sicherheitsgründen werden örtliche Feuerwehr, Polizei und die entsprechende Kommune über die erteilte Genehmigung informiert.

Gewerbliche Feuerwerke sind weiterhin beim Gewerbeaufsichtsamt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Mainz zu beantragen. Weitere Infos gibt es bei Rebekka Grotstollen von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter der Telefonnummer 06132/787-5122 und auf der Website www.mainz-bingen.de unter dem Schlagwort Sprengstoffrecht.

Urlaubsbilder machen Lust auf mehr: Ferienkalender mit über 70 Jugendfreizeiten

Ein Kurztrip mit der besten Freundin in die Großstadt, alleine Angeln am See oder Strandurlaub mit der ganzen Familie: So stellen sich Kinder und Jugendliche im Landkreis die perfekten Ferien vor. Verewigt auf Papier und abgedruckt im diesjährigen Ferienkalender können ausgewählte Motive nun bestaunt werden. Landrätin Dorothea Schäfer stellte den Kalender jetzt im Kreishaus zusammen mit den Künstlerinnen und Künstlern der Öffentlichkeit vor. Der Ferienkalender beinhaltet wie jedes Jahr Angebote für Oster-, Sommer- und Herbstferienfreizeiten in der Region.

Beim Malwettbewerb mitmachen konnten Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 17 Jahren, die ihre Urlaubserlebnisse auf Papier gebracht und die Zeichnungen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht haben. Über 200 Bilder und Zeichnungen waren insgesamt beim Kreisjugendpfleger Stephan Pulter eingegangen, der das Projekt „Ferienkalender“ im Jugendamt betreut. Auch einige Schulklassen haben mitgemacht. Bei der Präsentation prämierte sie 16 Kinder, deren Werke von einer 19-köpfigen Jury ausgewählt wurden und groß im Kalender präsent sind. 14 weitere Bilder wurden in einem kleineren Format inkludiert.

Den Ferienkalender gibt die Jugendpflege des Kreises seit 2002 heraus. In der aktuellen Ausgabe sind mehr als 70 Angebote von 25 Veranstaltern enthalten. Sie reichen vom klassischen Zeltlager über Kanutrips bis hin zu Zirkusfreizeiten, Sprachreisen und Jugendbegegnungen in Israel. Kinder, Jugendliche und Eltern können sich so leicht einen Überblick verschaffen und eine geeignete Ferienfreizeit finden. Der Landkreis unterstützte übrigens die Freizeiten in den vergangenen Jahren mit Zuschüssen zwischen 140.000 Euro und 180.000 Euro.

Um bei den ganzen Angeboten den Überblick zu behalten, ist der Ferienkalender mit einem chronologischen Zeitplan versehen. Er liegt ab sofort in der Kreisverwaltung, den Verwaltungen von Verbandsgemeinden und Städten, in den Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie verschiedenen Beratungsstellen aus. Weiterhin ist er zum Download auf www.mainz-bingen.de verfügbar.