Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 14/2025
Sonstige Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Finanzamt Bingen-Alzey

Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2024

Versand startet Ende März 2025

Die ersten Steuerbescheide von Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 abgegeben haben, werden frühestens Ende März/Anfang April versendet.

Grund: Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln.

Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel nicht vor Mitte März zur Verfügung.

Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Informationen zum Bearbeitungsstand finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – „Mein ELSTER“

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos über „Mein ELSTER“ oder Software aus dem Handel möglich. Für Bezieher von Renten und Pensionen bietet die Steuerverwaltung auch ein besonders leicht zu bedienendes Programm zur Erstellung der Einkommensteuererklärung unter einfach.elster.de an.