über die öffentlich/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Rechnungsprüfungsausschusses Oberdiebach der Ortsgemeinde Oberdiebach am Donnerstag, den 19.02.2026, 19:30 Uhr, Gemeindebüro Oberdiebach
Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO, die Wahl der:des Vorsitzenden offen durchzuführen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder:
Herrn Sascha Laudert zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Oberdiebach.
Begründung: Gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 GemO soll der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Dieser Ausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, den vom Bürgermeister vorgelegten Jahresabschluss vor der abschließenden Prüfung durch den Gemeinderat zu prüfen.
Wahlmodus und Verfahren:
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vor:
1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO)
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO)
3. Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird
Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO)
Begründung:
Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Oberdiebach zum 31.12.2022 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab ein detailliertes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage, das die Grundlage für die Feststellung und Entlastung bildet.
1. Ertragslage: Deutliche Ergebnisverbesserung
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 158.275,10 € ab.
Dies stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung dar, die noch von einem Fehlbetrag in Höhe von ca. 123.332 € ausging.
2. Vermögenslage: Stärkung des Eigenkapitals
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beläuft sich auf 6.996.425,98 €.
Ein im Haushaltsplan vorgesehener neuer Investitionskredit musste nicht in
Anspruch genommen werden.
Zusammenfassende Beurteilung
Der Haushaltsausgleich gemäß § 18 GemHVO wurde sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung erreicht. Da die Haushaltswirtschaft im Jahr 2022 geordnet verlief, die Bilanz die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt und die finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Verzicht auf Neuverschuldung sowie den
Aufbau von Liquidität gestärkt wurde, wird die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten empfohlen.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:
1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO).
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
3. Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird
Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).
Begründung:
Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Oberdiebach zum 31.12.2023 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab ein detailliertes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage, das die Grundlage für die Feststellung und Entlastung bildet.
1. Ertragslage: Erhebliche Ergebnisverbesserung
Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 363.428,34 € ab.
Dies stellt eine massive Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung dar, die lediglich von einem Überschuss in Höhe von ca. 2.115 € ausging.
3. Finanzlage: Anstieg der Liquidität und weitere Entschuldung
Die Finanzlage hat sich im Berichtsjahr erneut positiv entwickelt:
Der Haushaltsausgleich gemäß § 18 GemHVO wurde sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung erreicht. Da die Haushaltswirtschaft im Jahr 2023 geordnet verlief, die Bilanz die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt und die finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Aufbau von Liquidität bei gleichzeitiger Entschuldung gestärkt wurde, wird die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung der Verantwortlichen empfohlen.