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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 14/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentlich/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Rechnungsprüfungsausschusses Oberdiebach der Ortsgemeinde Oberdiebach am Donnerstag, den 19.02.2026, 19:30 Uhr, Gemeindebüro Oberdiebach

Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Beschluss:

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO, die Wahl der:des Vorsitzenden offen durchzuführen.

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder:

Herrn Sascha Laudert zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Oberdiebach.

Begründung: Gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 GemO soll der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Dieser Ausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, den vom Bürgermeister vorgelegten Jahresabschluss vor der abschließenden Prüfung durch den Gemeinderat zu prüfen.

Wahlmodus und Verfahren:

  • Abweichend von der allgemeinen Regelung des § 46 GemO wählt der Ausschuss selbst eine:n Vorsitzende:n aus der Mitte der Ratsmitglieder.
  • Nach den allgemeinen Bestimmungen für Wahlen gemäß § 40 GemO erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich geheim.
  • Gemäß § 40 Abs. 5 GemO kann der Ausschuss jedoch beschließen, dass offen abgestimmt wird. Punkt 1 des Beschlussvorschlags sieht diesen Beschluss zur offenen Wahl vor, um das Verfahren transparent und effizient zu gestalten. Stimmrecht und Auskunftspflicht:
  • Der Bürgermeister hat beim Rechnungsprüfungsverfahren kein Stimmrecht.
  • Er ist jedoch berechtigt und verpflichtet, dem Ausschuss während des Verfahrens Auskünfte zu erteilen.
  • Diese Regelungen gelten ebenso für Beigeordnete, sofern sie einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder die Vertretung im Prüfungszeitraum innehatten.
  • Herr Laudert wird einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Er nimmt die Wahl an. Herr Straßburger übergibt das Wort an den Vorsitzenden Herrn Sascha Laudert.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung

vor:

1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO)

2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO)

3. Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird

Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO)

Begründung:

Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Oberdiebach zum 31.12.2022 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab ein detailliertes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage, das die Grundlage für die Feststellung und Entlastung bildet.

1. Ertragslage: Deutliche Ergebnisverbesserung

Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 158.275,10 € ab.

Dies stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung dar, die noch von einem Fehlbetrag in Höhe von ca. 123.332 € ausging.

  • Wesentliche Ertragsfaktoren: Hauptverantwortlich für die Verbesserung um rund 282.000 € waren höhere Erträge bei der Gewerbesteuer (+106 T€) und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+44 T€) sowie deutlich gestiegene Holzerlöse im Forstbereich (+59 T€).
  • Aufwandseinsparungen: Zudem fielen die Aufwendungen für Sach- und
  • Dienstleistungen um 117 T€ niedriger aus als geplant, insbesondere durch
  • geringere Unterhaltungsaufwendungen an Gebäuden.

2. Vermögenslage: Stärkung des Eigenkapitals

Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beläuft sich auf 6.996.425,98 €.

  • Eigenkapital: Durch den Jahresüberschuss erhöhte sich das Eigenkapital auf 2.298.575,41 €. Die Eigenkapitalquote stieg damit von 30,1 % auf 32,9 %.
  • Anlagevermögen: Das Anlagevermögen (insb. Sachanlagen wie Infrastruktur und bebaute Grundstücke) bildet mit 92,4 % weiterhin den Schwerpunkt der Bilanz. Der Anlagenabnutzungsgrad von 50,6 % weist jedoch auf einen künftigen Modernisierungsbedarf hin.
  • 3. Finanzlage: Hohe Liquidität und Schuldenabbau
  • Die Finanzlage der Gemeinde hat sich im Berichtsjahr sehr positiv entwickelt:
  • Finanzmittelüberschuss: In der Finanzrechnung wurde ein Überschuss von 262.155,31 € erzielt.
  • Liquidität: Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (liquide Mittel) stiegen um 196.090,13 € auf insgesamt 398.817,59 € an.
  • Verschuldung: Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten konnten durch planmäßige Tilgungen in Höhe von 49.261,21 € auf 439.857,44 € gesenkt werden.

Ein im Haushaltsplan vorgesehener neuer Investitionskredit musste nicht in

Anspruch genommen werden.

Zusammenfassende Beurteilung

Der Haushaltsausgleich gemäß § 18 GemHVO wurde sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung erreicht. Da die Haushaltswirtschaft im Jahr 2022 geordnet verlief, die Bilanz die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt und die finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Verzicht auf Neuverschuldung sowie den

Aufbau von Liquidität gestärkt wurde, wird die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten empfohlen.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:

1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO).

2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

3. Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird

Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).

Begründung:

Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Oberdiebach zum 31.12.2023 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab ein detailliertes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage, das die Grundlage für die Feststellung und Entlastung bildet.

1. Ertragslage: Erhebliche Ergebnisverbesserung

Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 363.428,34 € ab.

Dies stellt eine massive Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung dar, die lediglich von einem Überschuss in Höhe von ca. 2.115 € ausging.

  • Wesentliche Ertragsfaktoren: Hauptverantwortlich für die Verbesserung um rund 361 T€ waren deutlich höhere Pachterlöse bei den Windenergieanlagen (+175 T€) sowie gestiegene Holzerlöse (+58 T€). Zudem führte eine Rechtsänderung zur kompletten Auflösung der Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten, was Einmaleffekte von rund 49 T€ generierte.
  • Aufwandseinsparungen: Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fielen um 114 T€ niedriger aus als geplant, primär durch geringere Unterhaltungsaufwendungen an Gebäuden (-100 T€).
  • 2. Vermögenslage: Erhöhung der Eigenkapitalquote
  • Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beläuft sich auf 7.005.574,19 €.
  • Eigenkapital: Durch den Jahresüberschuss erhöhte sich das Eigenkapital auf 2.662.003,75 €. Die Eigenkapitalquote stieg damit deutlich von 32,9 % auf 38,0 % an.
  • Anlagevermögen: Das Anlagevermögen bildet mit 88,3 % (Vorjahr 92,4 %) weiterhin den Schwerpunkt der Bilanz.
  • Abnutzungsgrad: Der Anlagenabnutzungsgrad stieg leicht auf 52,8 % (Vorjahr 50,6 %), was weiterhin auf einen künftigen Modernisierungsbedarf hinweist.

3. Finanzlage: Anstieg der Liquidität und weitere Entschuldung

Die Finanzlage hat sich im Berichtsjahr erneut positiv entwickelt:

  • Finanzmittelüberschuss: In der Finanzrechnung wurde ein Überschuss von 162.032,05 € erzielt, während die Planung noch von einem Fehlbetrag (-147 T€) ausging.
  • Liquidität: Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (liquide Mittel) stiegen um 131.196,10 € auf insgesamt 530.013,69 € an.
  • Verschuldung: Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten konnten durch planmäßige Tilgungen um 43.800,07 € auf 396.057,37 € gesenkt werden. Ein im Haushaltsplan vorgesehener neuer Investitionskredit wurde nicht beansprucht. Zusammenfassende Beurteilung

Der Haushaltsausgleich gemäß § 18 GemHVO wurde sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung erreicht. Da die Haushaltswirtschaft im Jahr 2023 geordnet verlief, die Bilanz die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt und die finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Aufbau von Liquidität bei gleichzeitiger Entschuldung gestärkt wurde, wird die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung der Verantwortlichen empfohlen.