über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler b. Bingen am Dienstag, 09. Dezember 2025, um 19.00 Uhr in der Bürgerstube der Rhein-Nahe-Halle
Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026
Revierleiter Naujack übernahm das Wort und stellte in kurzen Worten den Forsthaushaltsplan für 2026 vor.
Haushalt Weiler 2026 ⇔ 2026
Ansatz
414420 Zuweisung Land
Zuweisung Bund ⇔ 5.000,00 €
432100 Dienstleistungen Gemeinde ⇔ 1.500,00 €
436500 Jagdpacht
436600 Wildschadensentschädigung ⇔ 300,00 €
441100 Erträge aus Vorräten/Holzverkauf ⇔ 11.200,00 €
⇔ 1.800,00 €
Summe Erlöse ⇔ 19.800,00 €
525432 Arbeitnehmerbezüge Leistungsabrechnung FA ⇔ 2.000,00 €
521000 Betrieblicher Sachaufwand ⇔ 1.000,00 €
521100 Betrieblicher Aufwand für Unternehmen ⇔ 7.000,00 €
523200 Bewirtschaftung Gebäude ⇔ 760,00 €
525431 Kommunale Beförsterung durch VG ⇔ 5.700,00 €
525430 Wegeinstandsetzung fakultativ ⇔ 1.000,00 €
525480 Kostenerstattung Leistungsabrechnung FA/ Forstwirte
564100 Versicherungsbeiträge ⇔ 1.000,00 €
564200 Mitgliedsbeiträge ⇔ 300,00 €
568100 Grundsteuer ⇔ 10,00 €
Summe Aufwand ⇔ 18.770,00 €
Ergebnis ⇔ 1.030,00 €
Sodann übernahm Herr Klee von der VG Rhein-Nahe und stellte nochmals in kurzen Worten den Entwurf der Haushaltsplanung mit Satzung für das Jahr 2026 vor.
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf ⇔ 5.385.699 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ⇔ 5.777.153 €
der Jahresfehlbetrag/-überschuss⇔./. 391.454 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ⇔ 136.741 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ⇔ 352.250 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ⇔ 1.465.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit⇔./. 1.112,750 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit ⇔ 976.009 €
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt aufgrund § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen für das Haushaltsjahr 2026 in der diesem Beschluss beigefügten
Fassung sowie den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen für das Haushaltsjahr 2026 inklusive seiner Anlagen gemäß § 96 GemO.
Bevor es zu der letztendlichen Beschlussfassung durch den Gemeinderat kam, gaben die einzelnen Fraktionen ihre Haushaltsreden bekannt.
Frau Katzenski-Ohling, FWG- Fraktion gab eine persönliche Erklärung ab:
Ich, Grudrun Katzenski-Ohling, Ratsmitglied und Vorsitzende der FWG- Fraktion kann dem Haushalt in der vorliegenden Form nicht zustimmen. In unserem Antrag haben wir bereits dargelegt und ausführlich begründet, dass wir es für einen großen Fehler halten, mit weitreichenden negativen Folgen für die Gemeinde, die geplante Steuererhöhung der Grundsteuer A/B und insbesondere die Gewerbesteuer umzusetzen.
Bereits 2023 wurden die Einwohner durch eine signifikante Erhöhung des Hebesatzes B von 365 % auf 465 % und nochmals 2025 durch die Grundsteuerreform deutlich belastet. Mit einem Gewerbesteuersatz von 450 % liegen wir deutlich über allen Gemeinden in der VG und im Umfeld, die sich zwischen 380 % und 400 % bewegen (Ausnahme Bacharach). Das hat fatale Folgen für unser Gewerbegebiet und die Gemeinde Weiler.
Dieser persönlichen Erklärung schlossen sich die Ratsmitglieder Jutta und Stefan Habemann an.
Danach beschloss der Gemeinderat bei 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen dem vorliegenden Beschlussvorschlag zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 zuzustimmen.